Katastrophenschutz der EU
Jedes Land der Welt kann über das EU-Katastrophenschutzverfahren Hilfe anfordern, wenn ein Notfall seine Kapazitäten zur Katastrophenbewältigung übersteigt.
Was bedeutet Katastrophenschutz?
Katastrophenschutz umfasst Präventivmaßnahmen, um die Auswirkungen künftiger Notfälle oder Katastrophen zu verringern, sowie Hilfe für bedürftige Bevölkerungsgruppen nach einer Naturkatastrophe oder einer vom Menschen verursachten Katastrophe.
Je nach Art der Katastrophe kann diese Hilfe unterschiedlicher Art sein, z. B.:
- Such- und Rettungsmaßnahmen,
- Wald- und Stadtbrandbekämpfung,
- Einsatz von medizinischem Fachpersonal,
- medizinische Ausrüstung und Arzneimittel,
- Wasseraufbereitung,
- temporäre Notunterkünfte,
- sichere Rückführung von EU-Bürgerinnen und ‑Bürgern.
Länder, die von großen Katastrophen heimgesucht werden, sind häufig überfordert und nur eingeschränkt in der Lage, entsprechend zu reagieren. Deshalb ist eine koordinierte Reaktion auf EU-Ebene von entscheidender Bedeutung, um
- sicherzustellen, dass Hilfe dort ankommt, wo sie gebraucht wird,
- Doppelarbeit zu vermeiden.
Wie das Katastrophenschutzverfahren der EU funktioniert
Das Katastrophenschutzverfahren der EU koordiniert die Reaktion auf Naturkatastrophen und vom Menschen verursachte Katastrophen auf EU-Ebene. Es dient dazu,
- die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Katastrophenschutzbehörden zu fördern,
- die Öffentlichkeit stärker für Katastrophen zu sensibilisieren und die Vorsorge für den Katastrophenfall zu stärken,
- der betroffenen Bevölkerung schnell, wirksam und koordiniert Hilfe zu leisten.
Zusätzlich zu den 27 EU‑Ländern nehmen bestimmte Nicht‑EU‑Länder an dem Mechanismus teil: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Island, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei und die Ukraine.
Das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen (ERCC) ist das operative Herzstück des Katastrophenschutzverfahrens. Es überwacht Ereignisse weltweit rund um die Uhr und koordiniert die Anstrengungen zur Katastrophenbewältigung.
Auch Satellitenkarten, die vom Copernicus-Katastrophen- und Krisenmanagementdienst erstellt werden, dienen zur Unterstützung der Katastrophenschutzeinsätze. Die zeitnahen und präzisen Geoinformationen von Copernicus sind für die Absteckung der betroffenen Gebiete und die Planung von Katastrophenhilfemaßnahmen nützlich.
Das Katastrophenschutzverfahren der EU umfasst auch einen Europäischen Katastrophenschutz-Pool. Dies ist ein freiwilliger Pool vorab zugesagter Hilfsmöglichkeiten, die die Mitgliedstaaten für Einsätze innerhalb oder außerhalb der EU sofort zur Verfügung stellen können.
2019 hat die EU die rescEU-Reserve eingerichtet, die Folgendes umfasst:
- eine Flotte von Löschflugzeugen und ‑hubschraubern
- Flugzeuge für medizinische Evakuierungen
- medizinische Notfallteams und Feldlazarette
- einen Vorrat an medizinischer Ausrüstung und Kapazitäten für mobile Labors
- Kapazitäten zur Erkennung, Dekontaminierung und Bevorratung zur Reaktion auf chemische, biologische, radiologische und nukleare Vorfälle
- provisorische Unterkünfte
- Transport und Logistik
Das Katastrophenschutzverfahren der EU trägt auch zur Koordinierung der Katastrophenvorsorge- und ‑präventionsmaßnahmen der nationalen Behörden und zum Austausch bewährter Verfahren bei.
Um eine bessere Reaktion auf künftige Herausforderungen zu gewährleisten, hat der Rat im Mai 2021 eine neue Verordnung zur Stärkung des EU‑Katastrophenschutzverfahrens angenommen.
Mit den neuen Vorschriften erhält die EU zusätzliche Kapazitäten, um auf neue Risiken in der EU und darüber hinaus zu reagieren und die rescEU-Reserve aufzustocken.
Im November 2023 hat die EU einen Beschluss über die Finanzierung von Löschflugzeugen und -hubschraubern bis Ende 2027 erlassen.
Katastrophenschutz der EU im Einsatz
Jedes Land der Welt – aber auch die Vereinten Nationen und ihre Einrichtungen sowie andere internationale Organisationen – können das Katastrophenschutzverfahren der EU um Hilfe ersuchen, wenn das Ausmaß eines Notfalls seine bzw. ihre Fähigkeit, allein darauf zu reagieren, übersteigt.
Nachdem ein Land um Unterstützung angesucht hat, koordiniert und mobilisiert das ERCC von den Mitgliedstaaten angebotene Hilfe oder Fachwissen.
Seit 2001 wurde das Katastrophenschutzverfahren innerhalb und außerhalb der EU mehr als 770-mal aktiviert.
Zu den jüngsten Anlässen gehörten
- Russlands Krieg gegen die Ukraine
- Konflikt im Nahen Osten
- Waldbrände und Überschwemmungen in Europa
- das Erdbeben in der Türkei und Syrien im Jahr 2023
- die gesundheitliche Notlage aufgrund von COVID‑19 in den Jahren 2020–2022
- Rückführungen aus Afghanistan im Jahr 2021
Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine
Als Reaktion auf die militärische Aggression Russlands koordiniert die EU die bislang größte Operation im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union.
Alle EU-Länder sowie Island, Moldau, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei stellen der Ukraine materielle Hilfe bereit, unter anderem:
- medizinische Hilfsgüter
- Stromgeneratoren
- Ausrüstung für Unterkünfte und Schutzkleidung
- Brandbekämpfungsausrüstung
- Lebensmittel und Wasserpumpen
Die EU richtete Logistikzentren in Polen, Rumänien und der Slowakei ein, um Güter effizienter in die Ukraine zu leiten.
Angesichts des enormen Bedarfs an medizinischen Hilfsgütern in der Ukraine hat die EU ihre strategischen rescEU-Reserven eingesetzt. Die EU koordiniert auch die medizinische Evakuierung ukrainischer Patienten, die dringend behandelt werden müssen, und hat zu diesem Zweck ein medizinisches Zentrum in Rzeszów (Polen) eröffnet.
Die gesundheitliche Notlage aufgrund von COVID‑19
Während der COVID‑19-Pandemie hat die EU geholfen, die Lieferung medizinischer Ausrüstung und damit zusammenhängender Güter in ganz Europa und weltweit zu koordinieren und zu finanzieren.
Das Katastrophenschutzverfahren der EU wurde zwischen 2020 und 2022 aufgrund der COVID‑19-Gesundheitsnotlage 260-mal aktiviert – die höchste Zahl von Aktivierungen in der Geschichte des Mechanismus.
Die geleistete Unterstützung umfasste
- Spenden von Schutzausrüstungen wie Masken, Handschuhe, Overalls und Schutzbrillen
- medizinische Teams und medizinische Ausrüstung
- Impfstoffe
- grenzüberschreitende Behandlung von Patientinnen und Patienten
- Rückbeförderung gestrandeter EU-Bürgerinnen und ‑Bürger in ihre Heimat.
Katastrophenschutz und Klimawandel
Extreme Wetterereignisse infolge des Klimawandels werden immer häufiger, intensiver und anhaltender.
Deshalb hat der Rat im März 2022 Schlussfolgerungen angenommen, in denen er fordert, dass die Katastrophenschutzsysteme im Hinblick auf die Prävention wie auch auf die Vorsorge, die Reaktion und den Wiederaufbau weiter an die Folgen des Klimawandels angepasst werden.
In diesem Zusammenhang werden die Mitgliedstaaten aufgefordert,
- in Forschung und Innovation zu investieren,
- die Verfügbarkeit ausreichender Kapazitäten auf nationaler Ebene sicherzustellen und
- die Vorbereitung der Bevölkerung zu unterstützen.
Diese Schlussfolgerungen sind ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Resilienz der EU.
Der Klimawandel kostet Menschenleben und Geld (Infografik)
Gruppe „Katastrophenschutz“ des Rates
Im Rat ist die Gruppe „Katastrophenschutz“ (PROCIV) für Fragen im Zusammenhang mit dem Katastrophenschutz zuständig, etwa für
- Legislativvorschläge der Kommission,
- Schlussfolgerungen des Rates zu bestimmten Themen,
- Beiträge zu Verhandlungen in internationalen Foren.
Sie führt auch politische Diskussionen und Gespräche zu bestimmten Themen. Geleitet wird die Arbeitsgruppe vom turnusmäßig wechselnden Ratsvorsitz, der das Arbeitsprogramm aufstellt.
Letzte Überprüfung: 1. August 2025