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Timeline - Human rights

  • 2026

  • 2025

    • 23. Juni

      EU ernennt neue Sonderbeauftragte für Menschenrechte

      Der Rat ernennt Kajsa Ollongren zur EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte.

      Die neue Sonderbeauftragte wird die Arbeit ihrer Vorgänger fortsetzen und zur Umsetzung der EU-Politik im Bereich der Menschenrechte sowie zu den Standpunkten der EU in Bezug auf die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und zur Unterstützung der internationalen Strafjustiz beitragen.

    • 27. Januar

      Schlussfolgerungen des Rates zu den Prioritäten der EU in den VN-Menschenrechtsgremien im Jahr 2025

      Der Rat billigt Schlussfolgerungen zu den Prioritäten der Europäischen Union in den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen im Jahr 2025.

      In den Schlussfolgerungen betont der Rat, dass sich alle zum Multilateralismus und zur internationalen Ordnung auf der Grundlage der Vereinten Nationen bekennen müssen, damit Gesetze und Normen stärker sind als Konflikte. Um dies zu erreichen, wird die EU weiterhin mit allen Regionen der Welt zusammenarbeiten und ihre Partnerschaften mit gleichgesinnten Ländern vertiefen.

  • 2024

    • 24. Juni

      Kinder und bewaffnete Konflikte: Rat aktualisiert EU-Leitlinien und billigt Schlussfolgerungen

      Die EU ist zutiefst besorgt über die Zunahme von Verletzungen der Rechte von Kindern im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten, was sich durch die starke Ausbreitung von Kriegen noch verschärft – beispielsweise durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die rechtswidrige Überführung und Zwangsumsiedlung ukrainischer Kinder.

      Mit den aktualisierten EU-Leitlinien soll der Beitrag der EU zur Achtung, zum Schutz und zur Verwirklichung der Rechte von Kindern in bewaffneten Konflikten und anderen Situationen bewaffneter Gewalt durch terroristische Organisationen oder organisierte kriminelle Gruppe auf der ganzen Welt verstärkt werden.

    • 27. Mai

      EU verlängert Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie bis 2027

      Die EU verlängert die Geltungsdauer ihres Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie, der ursprünglich für den Zeitraum 2020-2024 angenommen wurde, bis 2027. Der Aktionsplan stellt eine Leitlinie für die Politik und die Maßnahmen der EU zur weltweiten Stärkung der Menschenrechte und der Demokratie dar.

      Die Verlängerung der Geltungsdauer des Aktionsplans ist Ausdruck eines neuen Bewusstseins für die Dringlichkeit und untermauert die Verpflichtung der EU, in ihrer Außenpolitik die Menschenrechte und die Demokratie zu schützen und voranzubringen. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft, Menschenrechtsverteidigern, Akteuren der Demokratieförderung und internationalen Organisationen.

    • 26. Februar

      Rat ernennt neuen EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte

      Der Rat ernennt Olof Skoog als Nachfolger von Eamon Gilmore zum EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte. Er wird die Arbeit seiner Vorgänger fortsetzen und zur Umsetzung der EU-Politik im Bereich der Menschenrechte sowie zu den Standpunkten der EU in Bezug auf die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und zur Unterstützung der internationalen Strafjustiz beitragen.

      Darüber hinaus wird er durch Menschenrechtsdialoge mit Regierungen von Drittländern sowie mit internationalen und regionalen Organisationen, Organisationen der Zivilgesellschaft und anderen einschlägigen Akteuren dazu beitragen, Europas Stimme Gehör zu verschaffen.

      Der Sonderbeauftragte wird eng mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst und den EU-Institutionen zusammenarbeiten, um die Wirksamkeit und Sichtbarkeit der EU-Menschenrechtspolitik im Rahmen des auswärtigen Handelns zu gewährleisten.

    • 22. Januar

      Schlussfolgerungen des Rates zu den Prioritäten der EU in den VN-Menschenrechtsgremien im Jahr 2024

      Der Rat billigt Schlussfolgerungen zu den Prioritäten der Europäischen Union in den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen im Jahr 2024.

      In seinen Schlussfolgerungen bekräftigt der Rat das Bekenntnis der EU zu den Menschenrechten, dem Multilateralismus und dem internationalen Strafrechtssystem im derzeitigen, durch bewaffnete Konflikte, Autoritarismus, Desinformation und einem Zurückdrängen der Geschlechtergleichstellung belasteten internationalen Umfeld.

  • 2023

    • 20. Februar

      Schlussfolgerungen des Rates zu den Prioritäten der EU in den VN-Menschenrechtsgremien 2023

      2023 wird der 75. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte begangen.

      Die EU

      • bekräftigt, dass sie sich uneingeschränkt für die Achtung, den Schutz und die Verwirklichung aller Menschenrechte einsetzt und deren universelle Gültigkeit verteidigt
      • ist einig in ihrer entschiedenen Unterstützung des Menschenrechtssystems der Vereinten Nationen und wird als eine Priorität ihres auswärtigen Handelns die Gesamtheit der Menschenrechte auch weiterhin aktiv mittragen, verteidigen und fördern
  • 2022

    • 21. Juni

      Schlussfolgerungen des Rates: Schutz von Journalisten und Medienschaffenden

      Dem Rat ist bewusst, dass zahlreiche Journalistinnen und Journalisten und andere Medienschaffende heute nicht an jedem Ort so frei und unabhängig arbeiten können, wie es ihnen möglich sein sollte.

      Einem Bericht des Europarats zufolge hat sich die Zahl der Meldungen über schwerwiegende Bedrohungen der Sicherheit von Journalisten und der Medienfreiheit in Europa seit 2016 fast verdoppelt (2021 betrug die Zahl der Meldungen 282).

      Auch die wirtschaftliche Lage von Journalistinnen und Journalisten und anderen Medienschaffenden wird immer prekärer. Ursachen sind Faktoren wie

      • der digitale Wandel
      • die Schließung von Medienunternehmen und
      • die Folgen der Pandemie.
    • 9. Juni

      Schlussfolgerungen des Rates: Kinderrechtsstrategie

      Der Rat fordert die Mitgliedstaaten auf, den Schutz von Kindern in Notsituationen zu verbessern, insbesondere durch

      • Einrichtung von Aufnahmeverfahren (kindergerechte Unterbringung, Zugang zu grundlegenden Diensten),
      • Unterstützung unbegleiteter Minderjähriger (u. a. durch einen gesetzlichen Vormund oder eine geeignete Vertretung),
      • Verstärkte Strategien zur Bekämpfung des Kinderhandels (Strategien zur Identifizierung von Opfern von Menschenhandel und zur Gefahrensensibilisierung),
      • Gewährleistung, dass Krisen- oder Notsituationen nicht instrumentalisiert werden, wenn es um die Vormundschaft für Kinder geht. (Während der Dauer bewaffneter Konflikte sollten keine Adoptionen stattfinden.)
    • 4. März

      Schlussfolgerungen des Rates: Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus

      In diesen Schlussfolgerungen bedauert der Rat den äußerst besorgniserregenden Anstieg rassistischer und antisemitischer Vorfälle in den EU-Mitgliedstaaten.

      Er fordert die Mitgliedstaaten auf, bis Ende 2022 Aktionspläne und Strategien auszuarbeiten, mit denen der EU-Aktionsplan gegen Rassismus von 2020 und die EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus von 2021 umgesetzt werden.

    • 24. Januar

      Schlussfolgerungen des Rates: Prioritäten der EU in den VN‑ Menschenrechtsgremien im Jahr 2022

      Der Rat billigt Schlussfolgerungen zu den Prioritäten der EU in den VN-Menschenrechtsgremien im Jahr 2022. In den Schlussfolgerungen wird bekräftigt, dass sich die EU für die Achtung, den Schutz und die Verwirklichung

      • der Menschenrechte,
      • der Demokratie und
      • der Rechtsstaatlichkeit

      konsequent und kohärent einsetzt, und dass die Unterstützung des Menschenrechtssystems der Vereinten Nationen einen Eckpfeiler ihres auswärtigen Handelns darstellt.

      Die EU wird die in jüngster Zeit neu entstandenen Gefährdungen der Menschenrechte angehen, darunter

      • hybride Bedrohungen,
      • Risiken, die aus technologischen Entwicklungen erwachsen,
      • Gefährdungen durch den Klimawandel sowie
      • die anhaltenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie.
  • 2020

    • 19. November

      Schlussfolgerungen des Rates: EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020–2024

      Mit diesem Aktionsplan bekräftigt der Rat das starke Engagement der Union, universelle Werte für alle weiter voranzubringen.

      Trotz einiger Fortschritte hat es auch einen Rückschlag gegen die Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte gegeben. Die COVID-19-Pandemie und ihre sozioökonomischen Folgen wirken sich zunehmend negativ aus, konkret auf

      • die Menschenrechte
      • die Demokratie und
      • die Rechtsstaatlichkeit.

      Zudem werden bestehende Ungleichheiten weiter vertieft und der Druck auf Menschen in prekären Situationen verstärkt.

      Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden das gesamte Spektrum ihrer Instrumente in allen Bereichen des auswärtigen Handelns nutzen, um den Schwerpunkt auf die weltweite Führungsrolle der EU auf dem Gebiet der Menschenrechte und der Demokratie sowie auf die Umsetzung des EU-Aktionsplans zu legen und diese weiter zu stärken.

    • 7. Oktober

      EU nimmt globale Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte an

      Der Rat nimmt einen Beschluss und eine Verordnung zur Einführung einer globalen Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte an.

      Damit gibt sich die EU erstmals einen Rahmen, der es ihr künftig ermöglicht, gezielt gegen jene vorzugehen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen und ‑verstöße in der ganzen Welt verantwortlich sind, daran beteiligt sind oder damit in Verbindung stehen, wo auch immer diese begangen werden, und zwar sowohl gegen

      • Einzelpersonen als auch gegen
      • Organisationen und
      • Einrichtungen.

      Zu diesen restriktiven Maßnahmen zählen ein Reiseverbot für Einzelpersonen und das Einfrieren von Geldern sowohl für Einzelpersonen als auch für Organisationen.

      Darüber hinaus wird es Personen und Einrichtungen in der EU untersagt, den in der Liste aufgeführten Personen direkt oder indirekt Mittel zur Verfügung zu stellen.

Letzte Überprüfung: 11. Februar 2026