- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 9. Februar 2015 14:00
Schlussfolgerungen des Rates zu Libyen
Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten)
vom 9. Februar 2015 in Brüssel
- Die EU begrüßt den von den VN initiierten politischen Dialog zu Libyen, der in Genf aufgenommen wurde. Die EU ist zuversichtlich angesichts der beiden Gesprächsrunden auf politischer Ebene und der Aufnahme von Beratungen zwischen Vertretern von Stadt- und Gemeinderäten. Die EU begrüßt die Bemühungen des Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs (SRSG) Bernardino León, die Parteien an den Verhandlungstisch zu bringen. Die EU hält es für wichtig, möglichst viele Parteien in den Prozess einzubinden, damit alle Libyer sich durch die in seinem Verlauf getroffenen Entscheidungen vertreten fühlen. Sie würdigt alle, die an den Beratungen in Genf teilgenommen haben, und appelliert an diejenigen, die sich bislang ferngehalten haben, sich an diesen Beratungen, die für den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit in Libyen von entscheidender Bedeutung sind, zu beteiligen.
- Die EU bekräftigt, dass sie die Bemühungen des SRSG um eine Verhandlungslösung und den Einsatz der Unterstützungsmission der VN in Libyen (UNSMIL) uneingeschränkt unterstützt, und sieht der Einleitung der weiteren ins Auge gefassten Maßnahmen erwartungsvoll entgegen. Die EU ist bereit, zu den in Genf vereinbarten vertrauensbildenden Maßnahmen beizutragen, und lotet gemeinsam mit der UNSMIL aus, wie sie die VN im Rahmen der verschiedenen, für diesen Prozess vorgesehenen Dialogschienen unterstützen kann.
- Die EU ist der Überzeugung, dass dieser Konflikt nicht mit militärischen Mitteln gelöst werden kann. Nur eine politische Lösung kann ein zukunftsfähiger Weg sein und einen Beitrag zu Frieden und Stabilität in Libyen leisten. Von entscheidender Bedeutung ist zu diesem Zeitpunkt ein bedingungsloser Waffenstillstand, der von allen Seiten befolgt und aufrechterhalten wird.
- Die EU ist tief besorgt über die anhaltende Gewalt und bedauert die Todesopfer aufgrund der derzeitigen politischen Spaltungen und Konflikte vor Ort. Sie verurteilt den Anschlag vom 4. Januar auf ein griechisches Schiff, bei dem EU-Bürger ums Leben gekommen sind.
- Die EU ist der Auffassung, dass die Unabhängigkeit und die Funktionsfähigkeit der Central Bank of Libya (Libyschen Zentralbank), der Libyan National Oil Company (Nationalen Ölgesellschaft Libyens) sowie weiterer wichtiger Finanzinstitute gewahrt und geschützt werden müssen. Die EU verurteilt Maßnahmen zum Schaden nationaler Vermögenswerte, Finanzinstitute und natürlicher Ressourcen Libyens, die mit der Gefahr verbunden sind, dass das libysche Volk nicht von der nachhaltigen Entwicklung seiner Wirtschaft profitieren kann.
- Die EU erklärt erneut ihre Bereitschaft, sobald dies für erforderlich gehalten wird und in Einklang mit der Resolution 2174 des VN-Sicherheitsrats – die es ermöglicht, Personen in die Liste aufzunehmen, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Libyens bedrohen oder seinen politischen Übergang untergraben – und nach umfassender Abstimmung mit dem SRSG restriktive Maßnahmen gegen Personen zu verhängen, die den Dialogprozess torpedieren. Wer für Gewalt verantwortlich ist oder den demokratischen Übergang in Libyen behindert oder untergräbt, muss die Folgen tragen, die sich aus seinen Handlungen ergeben.
- Die EU verurteilt erneut den Terrorismus in all seinen Formen, so auch den Anschlag vom 27. Januar auf das Hotel Corinthia in Tripolis, und bekräftigt, dass es in einem zukünftig friedlichen und demokratischen Libyen keinen Platz für Terrorismus gibt. Die EU ist besorgt über Anzeichen einer vermehrten Aktivität terroristischer und extremistischer Gruppen und stellt fest, dass sie eine Gefahr für die künftige Stabilität des Landes, der Region und der EU darstellen.
- Die EU begrüßt die öffentlichen Erklärungen, in denen die Afrikanische Union und die Liga der Arabischen Staaten dem von den VN initiierten politischen Dialog ihre Unterstützung zugesagt haben, und ermutigt Nachbarländer und regionale Partner, die Koordinierungsbemühungen der VN mit konstruktivem Engagement zu unterstützen. Die EU appelliert erneut an externe Parteien, von Handlungen abzusehen, die bestehende Spaltungen vertiefen und den Übergang des Landes zur Demokratie untergraben könnten, das Waffenembargo strikt einzuhalten und den Dialogprozess unter Führung der VN uneingeschränkt zu unterstützen.
- Die EU bekräftigt, dass sie alle Menschenrechtsverletzungen und Übergriffe in Libyen, gegen Zivilpersonen und Institutionen gerichtete Gewalt sowie die Einschüchterung der Öffentlichkeit auf Schärfste verurteilt. Die EU betont, dass alle Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts geahndet werden müssen. Sie ist davon überzeugt, dass die internen und internationalen Mechanismen der Rechenschaftspflicht gestärkt werden müssen, um allen Verstößen und Verletzungen nachzugehen, und fordert die einschlägigen Institutionen auf, diese Verbrechen zu untersuchen. Sie bekräftigt, dass sie die Bemühungen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zur Beendung der Straflosigkeit bei den schwersten Verbrechen, die der internationalen Gemeinschaft als Ganzem Sorge bereiten, unterstützt. Die Zusammenarbeit aller einschlägigen Akteure in Libyen mit dem IStGH ist von entscheidender Bedeutung.
- Die EU fordert alle Parteien in Libyen auf, den Schutz von Zivilpersonen und die Bereitstellung von Hilfe für Menschen in Not sicherzustellen, indem sie einen sicheren, ungehinderten und raschen Zugang für humanitäre Organisationen gewährleistet. Die EU unterstützt sämtliche Bemühungen zur Bewältigung der sich verschlechternden humanitären Lage, insbesondere der Umsiedlung von Personen und der Unterbrechung des Zugangs zu grundlegenden Dienstleistungen. Die humanitäre Lage erfordert zusätzliche internationale Unterstützung, um der Vertreibung und den dringendsten Bedürfnissen der betroffenen Bevölkerung Rechnung zu tragen. Die EU ist bereits der größte Geber in Libyen und hat ihre Unterstützung kürzlich noch einmal aufgestockt, um die prekären Bedingungen zu verbessern, unter denen gefährdete Gruppen wie Binnenvertriebene oder Migranten, die direkt oder indirekt von der Krise in Libyen betroffen sind, leben.
- Die EU unterstützt das libysche Volk und bekräftigt ihre Zusage, Libyen bei seinem Übergang zu unterstützen. Die EU wird den wichtigsten libyschen Institutionen wie der Hohen Nationalen Wahlkommission und der verfassunggebenden Versammlung weiterhin ihre Unterstützung zukommen lassen. Fortwährende Unterstützung gewährt die EU auch in Bereichen wie Aussöhnung, Zivilgesellschaft, Förderung der Menschenrechte und Migration. Sofern es die politische und sicherheitspolitische Lage in Libyen erlaubt, ist die EU bereit, ihre Unterstützung für Libyen zu verstärken, auch in Bereichen wie Rechtsstaatlichkeit, Reform des Sicherheitssektors, Migration und wirtschaftliche Zusammenarbeit; dabei wird sie alle ihre Instrumente uneingeschränkt einsetzen, was gegebenenfalls auch GSVP-Tätigkeiten einschließen kann, die unter anderem auf den Ergebnissen ihrer GSVP-Mission EUBAM Libya aufbauen.
- Die EU nimmt zur Kenntnis, dass das Mandat der UNSMIL im März überprüft werden soll, und sieht der Fortsetzung der Beratungen in den VN im Hinblick auf eine mögliche Rolle der EU bei der Unterstützung der künftigen UNSMIL in Gebieten, in denen die EU nachweislich einen Mehrwert hat, erwartungsvoll entgegen.
- Die EU setzt sich weiterhin nachdrücklich für die Souveränität, die Unabhängigkeit, die territoriale Unversehrtheit und die nationale Einheit Libyens ein.
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