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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 25. Februar 2021 12:00

Ukraine: Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der Europäischen Union zur rechtswidrigen Annexion der Krim und Sewastopols

Dieses Dokument ist in Nicht-EU-Sprachen verfügbar. :

Auch sieben Jahre nach der gewaltsamen rechtswidrigen Annexion der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol durch die Russische Föderation tritt die Europäische Union weiter entschlossen für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen ein.

Sie bekräftigt, dass sie diesen Verstoß gegen das Völkerrecht nicht anerkennt und ihn weiterhin verurteilt. Dieser Akt stellt nach wie vor einen direkten Angriff auf die internationale Sicherheit dar, mit schweren Folgen für die internationale Rechtsordnung, die die territoriale Unversehrtheit, Einheit und Souveränität aller Staaten garantiert.

Die Europäische Union ist weiter fest entschlossen, ihre Politik der Nichtanerkennung uneingeschränkt umzusetzen, auch mittels restriktiver Maßnahmen und der Zusammenarbeit in internationalen Gremien. Die Europäische Union appelliert abermals an die VN-Mitgliedstaaten, im Einklang mit der Resolution 68/262 der VN-Generalversammlung vom 27. März 2014 ähnliche Maßnahmen der Nichtanerkennung in Erwägung zu ziehen. Die Europäische Union erkennt die von der Russischen Föderation auf der Halbinsel Krim durchgeführten Wahlen nicht an und wird dies auch künftig nicht tun.

Die zunehmende Militarisierung der Halbinsel durch die Russische Föderation, einschließlich mehrerer militärischer Übungen und des Baus von Kriegsschiffen, wirkt sich weiterhin negativ auf die Sicherheitslage im Schwarzmeerraum aus. Unter Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht hat Russland Bewohnern der Krim die russische Staatsbürgerschaft und die Einberufung in die Streitkräfte der Russischen Föderation aufgezwungen. Im Einklang mit der Resolution 75/29 der VN-Generalversammlung vom 7. Dezember 2020 verweist die Europäische Union auf die negativen Auswirkungen der rechtswidrigen Annexion auf die regionale Stabilität, wie die ungerechtfertigte Anwendung militärischer Gewalt durch Russland gegen die Ukraine am 25. November 2018 veranschaulicht. Darüber hinaus sollte die Russische Föderation aufhören, die Bevölkerungsstruktur der Halbinsel dadurch zu verändern, dass sie Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung dorthin umsiedelt.

Die Europäische Union verurteilt den Bau der Kertsch-Brücke und die Eröffnung einer Eisenbahnstrecke, die ohne Zustimmung der Ukraine erfolgt sind. Dies sind weitere Schritte zu einer erzwungenen Integration der rechtswidrig annektierten Halbinsel in die Russische Föderation und eine weitere Verletzung der Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Ukraine. Die EU erwartet von Russland, dass es im Einklang mit dem Völkerrecht eine ungehinderte und freie Durchfahrt aller Schiffe durch die Straße von Kertsch vom und zum Asowschen Meer gewährt. Diese Durchfahrt wird weiterhin rechtswidrig beschränkt, was negative wirtschaftliche Auswirkungen auf die ukrainischen Häfen im Asowschen Meer und auf die gesamte Region hat.

Seit der rechtswidrigen Annexion durch die Russische Föderation hat sich die Menschenrechtslage auf der Halbinsel Krim beträchtlich verschlechtert. In Anbetracht der wegweisenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 14. Januar 2021 fordert die Europäische Union Russland auf, das humanitäre Völkerrecht, die internationalen Menschenrechtsnormen und die einschlägigen Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen, einschließlich der Resolution 75/192 vom 16. Dezember 2020, uneingeschränkt einzuhalten. Die Bewohner der Halbinsel werden in ihren Grundfreiheiten wie Meinungs-, Religions- bzw. Glaubens- und Vereinigungsfreiheit sowie dem Recht auf friedliche Versammlung systematisch beschnitten. Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Rechtsanwälte sind bei ihrer Arbeit mit Einmischung und Einschüchterung konfrontiert. Die Krimtataren werden nach wie vor in unannehmbarer Weise verfolgt, unter Druck gesetzt und in ihren Rechten erheblich verletzt. Für Krimtataren, Ukrainer und alle ethnischen und religiösen Gemeinschaften auf der Halbinsel muss die Möglichkeit sichergestellt sein, ihre Kultur, ihre Bildung, ihre Identität und ihr kulturelles Erbe, die gegenwärtig durch die rechtswidrige Annexion bedroht sind, zu erhalten und zu pflegen. Das unverminderte destruktive Vorgehen gegen das kulturelle Erbe der Halbinsel, beispielsweise archäologische Schätze, Kunstwerke, Museen oder historische Stätten, muss eingestellt werden.

Im Einklang mit der Resolution 75/192 der VN-Generalversammlung vom 16. Dezember 2020 ist es von entscheidender Bedeutung, dass regionale und internationale Mechanismen zur Überwachung der Menschenrechte sowie nichtstaatliche Menschenrechtsorganisationen ungehinderten Zugang zur Krim und zu Sewastopol haben. Alle anhängigen Fälle von Menschenrechtsverletzungen wie Verschwindenlassen, Folter und Tötungen, Gewalt, politisch motivierte Verfolgung, Diskriminierung und Bedrängung müssen gründlich untersucht werden. Alle Personen, die auf der Halbinsel Krim festgenommen und völkerrechtswidrig verurteilt wurden, darunter Emir-Usein Kuku und seine fünf Mitangeklagten, Oleh Prykhodko, der kürzlich verurteilte Enver Omerov, Riza Omerov und Ayder Dzhapparov, müssen unverzüglich freigelassen werden. Das Verbot der Tätigkeiten des Medschlis, einer Selbstverwaltungskörperschaft der Krimtataren, muss aufgehoben werden. Russland muss außerdem Maßnahmen einleiten, um die ökologische Situation zu verbessern, die sich seit der rechtswidrigen Annexion erheblich verschlechtert hat.

Die EU begrüßt die diplomatischen Bemühungen, die darauf abzielen, die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen wiederherzustellen, und wird diesbezügliche konkrete Vorstellungen der Ukraine im Einklang mit der etablierten Politik der Nichtanerkennung prüfen.

Diese Erklärung wird anlässlich des siebten Jahrestags der rechtswidrigen Annexion der Krim und Sewastopols durch die Russische Föderation abgegeben, deren die Ukraine am 26. Februar 2021 gedenkt.


Die Bewerberländer Republik Nordmazedonien, Montenegro und Albanien1), die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien schließen sich dieser Erklärung an.

1) Die Republik Nordmazedonien, Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

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Letzte Überprüfung: 31. Januar 2024