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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 17. November 2023 16:40

Klimaneutralität: Rat bereit für Gespräche mit dem Parlament über den Unionsrahmen für die Zertifizierung von CO2-Entnahmen

Der Rat hat heute sein Verhandlungsmandat für Gespräche mit dem Europäischen Parlament angenommen, in denen der Vorschlag erörtert werden soll, den ersten EU-weiten Zertifizierungsrahmen für CO2-Entnahmen anzunehmen. Dieser freiwillige Rahmen soll die Einführung von Tätigkeiten zur hochwertigen CO2-Entnahme in der EU erleichtern und beschleunigen und dadurch – bei gleichzeitiger Bekämpfung von Grünfärberei – eindeutig positive Auswirkungen auf das Klima erzielen.

Der Vorschlag enthält Regeln für die Überwachung, Meldung und Überprüfung von CO2-Entnahmen. Er ergänzt die Anstrengungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und wird dadurch zu dem ehrgeizigen Ziel der EU beitragen, bis 2050 – wie im europäischen Klimagesetz festgelegt – Klimaneutralität zu erreichen.

In dem auf AStV-Ebene vereinbarten Verhandlungsmandat wird der Standpunkt des Rates für die Aufnahme von Verhandlungen („Trilogen“) mit dem Parlament festgelegt, aus denen der endgültige Rechtstext hervorgeht.

Teresa Ribera Rodríguez, Spaniens amtierende dritte stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft und den demografischen Wandel
Der Kampf gegen den Klimawandel und die Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 erfordern Anstrengungen in allen Bereichen. Wir ergreifen nicht nur beispiellose Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, sondern wir arbeiten auch daran, die unvermeidbaren Emissionen auszugleichen, die von den schwer dekarbonisierbaren Sektoren verursacht werden, die unweigerlich CO2-abhängig bleiben werden. Die Entnahme immer größerer Mengen von CO2 aus der Atmosphäre ist von entscheidender Bedeutung, wenn wir das Ziel der CO2-Neutralität und der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°C erreichen wollen. Das heute vereinbarte Mandat ist ein erster Schritt in Richtung eines umfassenden unionsrechtlichen Rahmens für die CO2-Entnahme und ein weiteres Zeugnis unserer Klimabemühungen.
Teresa Ribera Rodríguez, Spaniens amtierende dritte stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft und den demografischen Wandel
Teresa Ribera Rodríguez, Spaniens amtierende dritte stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft und den demografischen Wandel

Standpunkt des Rates

Anwendungsbereich der Verordnung

Die vorgeschlagene Verordnung deckt verschiedene Arten der CO2-Entnahme ab, darunter die dauerhafte CO2-Speicherung durch industrielle Technologien (z. B. BECCS, Bioenergie mit CO2-Abscheidung und -Speicherung und DACCS, direkte CO2-Abscheidung aus der Luft und -Speicherung), klimaeffiziente Landwirtschaft (z. B. Wiederherstellung von Wäldern und Böden und Bewirtschaftung von Feuchtgebieten) und CO2-Speicherung in langlebigen Produkten (z. B. im Holzbau).

Mit dem Mandat des Rates wird der Anwendungsbereich der Tätigkeiten, die nach dem neuen Rahmen zertifiziert werden können, auf bestimmte Arten von klimaeffizienten Landwirtschaftstätigkeiten ausgeweitet, die Emissionen aus landwirtschaftlichen Böden verringern, sofern sie insgesamt zu einer Verbesserung der Kohlenstoffbilanz des Bodens führen.

Maßnahmen, die nicht zu einer CO2-Entnahme oder zu einer Verringerung der Emissionen aus Böden führen, wie die Vermeidung von Entwaldung oder die Verringerung der Emissionen aus der Nutztierhaltung fallen nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung.

Zertifizierung: Kriterien und Verfahren

Mit dem Mandat wird die Anforderung des Kommissionsvorschlags beibehalten, dass Maßnahmen zur CO2-Entnahme und zur Verringerung von Bodenemissionen vier übergreifende Qualitätskriterien erfüllen müssen, um zertifiziert zu werden: Quantifizierung, Zusätzlichkeit, langfristige Speicherung und Nachhaltigkeit (QUantification, Additionality, Long-term storage and sustainabilITY, QU.A.L.ITY).

Basierend auf diesen Kriterien wird die Kommission mithilfe einer Gruppe von Sachverständigen maßgeschneiderte Zertifizierungsmethoden für verschiedene Arten der CO2-Entnahme und von Maßnahmen zur Verringerung der Bodenemissionen ausarbeiten. Der Rat hat einige Änderungen vorgenommen, um den Anwendungsbereich der delegierten Rechtsakte, mit denen diese Methoden entwickelt werden sollen, genauer zu definieren und um den besonderen Merkmalen der unter diese Verordnung fallenden Tätigkeiten besser Rechnung zu tragen.

Im Mandat des Rates werden die wichtigsten Elemente des zweistufigen Zertifizierungsverfahrens und der freiwillige Charakter der Zertifizierung beibehalten. Um eine Zertifizierung zu beantragen, müssen Betreiber bei einer Zertifizierungsstelle umfassende Informationen über die betreffende Aktivität und ihre erwartete Konformität mit den Qualitätskriterien einreichen. Die Zertifizierungsstelle führt dann eine unabhängige Prüfung der Informationen durch und stellt, wenn die Kriterien erfüllt sind, ein Zertifikat aus. Die Zertifizierungsstelle muss regelmäßige Prüfungen zur erneuten Zertifizierung durchführen, zumindest alle fünf Jahre.

Register und Überprüfung der Verordnung

Im Mandat des Rates wird die Kommission aufgefordert, vier Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung ein gemeinsames unionsweites elektronisches Register einzurichten, in dem Dokumente im Zusammenhang mit dem Zertifizierungsverfahren, einschließlich Bescheinigungen und Zusammenfassungen von Zertifizierungsprüfungen, gespeichert werden, und das den Zugang der Öffentlichkeit zu diesen Informationen ermöglicht. Bis dahin müssen in den innerhalb des Rahmens entwickelten Zertifizierungssystemen öffentliche Register auf der Grundlage automatisierter und interoperabler Systeme vorgesehen werden.

Der Text sieht eine erste Überprüfung der Verordnung durch die Kommission im Jahr 2028 vor, danach soll nach jeder Bestandsaufnahme im Rahmen des Übereinkommens von Paris eine Überprüfung stattfinden.

Nächste Schritte

Der Rat kann nun Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen, um über die Form des endgültigen Rechtstexts zu entscheiden, sobald das Parlament seinen Standpunkt festgelegt hat. Sobald eine vorläufige Einigung erzielt worden ist, muss der endgültige Text von beiden Organen förmlich angenommen werden.

Hintergrund

Die Priorität der EU in Bezug auf Klimaschutzmaßnahmen ist zwar die rasche Verringerung der Treibhausgasemissionen, doch um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, wird sie zusätzlich die schwer zu verringernden Restemissionen durch eine verstärkte CO2-Entnahme aus der Atmosphäre kompensieren müssen. Als ersten Schritt auf dem Weg zur weiteren Integration von Maßnahmen zur CO2-Entnahme in die EU-Klimapolitik hat die Europäische Kommission am 30. November 2022 eine Verordnung zur Schaffung eines freiwilligen EU-weiten Rahmens für die Zertifizierung hochwertiger CO2-Entnahmen vorgeschlagen.

Ziel des Vorschlags ist es, die Entwicklung von Technologien zur CO2-Entnahme sowie nachhaltige Lösungen für eine klimaeffiziente Landwirtschaft zu fördern. Außerdem sollen neue Einkommensmöglichkeiten für Industrien geschaffen werden, die Technologien zur CO2-Entnahme einsetzen oder langlebige CO2-speichernde Produkte entwickeln, sowie für Landbewirtschafter, die innovative Verfahren der klimaeffizienten Landwirtschaft anwenden. Zu diesem Zweck werden klare und zuverlässige Regeln auf EU-Ebene aufgestellt, die eine Quantifizierung, Überwachung und Überprüfung der CO2-Entnahmen ermöglichen.

Sobald das Europäische Parlament seinen Standpunkt zu der vorgeschlagenen Verordnung festgelegt hat, werden die beiden gesetzgebenden Organe Verhandlungen über die endgültige Form des Textes aufnehmen.

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Letzte Überprüfung: 14. Januar 2025