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Der Rat hat die vorgeschlagene Reform des EU-Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung erörtert.
Nach intensiven Konsultationen in den vergangenen Wochen und Monaten haben wir sehr große Fortschritte erzielt. Wir haben es fast geschafft. Wir konnten uns zwar nicht bei allen politischen, rechtlichen und technischen Konsultationen einigen, hoffen jedoch, sie in den kommenden Tagen und Wochen abzuschließen, damit wir noch vor Jahresende eine politische Einigung erzielen können.
Nadia Calviño, amtierende erste stellvertretende Ministerpräsidentin Spaniens und Ministerin für Wirtschaft und digitalen Wandel
Der Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung der EU ist eine Reihe gemeinsamer Regeln für die nationale Haushalts- und Wirtschaftspolitik, die für alle Mitgliedstaaten gelten. Diese Regeln sorgen für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und fördern eine Konvergenz bei gleichzeitigem Abbau von makroökonomischen Ungleichgewichten.
Der Schwerpunkt des Legislativpakets liegt auf Haushaltsfragen. Es enthält drei Vorschläge:
einen Vorschlag für eine neue Verordnung über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und die multilaterale haushaltspolitische Überwachung und zur Ersetzung der bestehenden Verordnung zur präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts
einen Vorschlag zur Änderung der bestehenden Verordnung über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (VÜD), d. h. der Vorschriften, die zum Tragen kommen, wenn ein Mitgliedstaat die im Vertrag festgelegten Referenzwerte von 3 % bzw. 60 % des BIP für das öffentliche Defizit bzw. den öffentlichen Schuldenstand überschreitet – dies ist die korrektive Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts
einen dritten Vorschlag zur Änderung der Richtlinie des Rates über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten
Der Vorsitz hat einen Fortschrittsbericht über das angepasste Paket für die nächste Generation von Eigenmitteln vorgelegt, und die Ministerinnen und Minister nutzten die Gelegenheit für einen Gedankenaustausch über den Vorschlag.
Der Vorsitz hat einen Fortschrittsbericht über das „Paket zur einheitlichen Währung“ vorgelegt, das aus einander ergänzenden Vorschlägen besteht – einem Vorschlag zur Festlegung des Rechtsrahmens für die mögliche Einführung eines digitalen Euro und einem Vorschlag über die Eigenschaft des Euro-Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel.
Nach diesen neuen Vorschriften würde der digitale Euro das Bargeld ergänzen und der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
Die Ministerinnen und Minister wurden von der Kommission über den aktuellen Stand der wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Aggression Russlands gegen die Ukraine unterrichtet.
Der Rat hat den Stand der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) erörtert. Er hat Durchführungsbeschlüsse zur Genehmigung der geänderten Aufbau- und Resilienzpläne Belgiens, Bulgariens, Deutschlands, Finnlands, Griechenlands, Irlands, Italiens, Kroatiens, Lettlands, Polens, Rumäniens, Ungarns und Zyperns angenommen.
Neben anderen Änderungen haben die meisten Länder neue REPowerEU-Kapitel in ihre aktualisierten Pläne aufgenommen.
Der Rat hat die Arbeiten mit einem Gedankenaustausch über den Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum 2024, den Warnmechanismus-Bericht 2024 und die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets vorangetrieben.
Der Rat hat einen Fortschrittsbericht des Vorsitzes über das Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ zur Kenntnis genommen.
Im Dezember 2022 hat die Kommission das Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ vorgelegt, das dazu beitragen soll, die Digitalisierung bei der Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug zu fördern, Unternehmen zu unterstützen und den Verwaltungsaufwand zu verringern.
Das Paket umfasst Vorschläge für
eine einzige Mehrwertsteuerregistrierung für Unternehmen in der gesamten EU,
Mehrwertsteuervorschriften für die Plattformwirtschaft im Zusammenhang mit der Personenbeförderung und der Kurzzeitvermietung,
digitale Meldepflichten auf der Grundlage der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen, die in der EU grenzüberschreitend tätig sind.
Diese Publikation ist derzeit nur in folgender/folgenden Sprache(n) verfügbar:
Besteuerung – Gruppe „Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)“
Der Rat hat Schlussfolgerungen zu den während des spanischen Vorsitzes von der Gruppe „Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)“ erzielten Fortschritten (Juli bis Dezember 2023) als Punkt ohne Aussprache gebilligt.
Der Rat hat einen Bericht an den Europäischen Rat zu Steuerfragen gebilligt.
Der Bericht gibt einen Überblick über die Fortschritte, die der Rat während der Amtszeit des spanischen Vorsitzes (Juli bis Dezember 2023) erzielt hat, sowie einen Überblick über den Stand der wichtigsten Punkte, über die im Bereich Steuerfragen verhandelt wird.
Der Rat har einen Sachstandsbericht des Vorsitzes zur Zollreform zur Kenntnis genommen.
Mit der Zollreform wird eine moderne Vision für den Zoll in der EU geschaffen, damit die Zollbehörden in der EU angemessen ausgestattet sind, um nicht konforme Waren aufzuhalten, höhere Zolleinnahmen zu erzielen und angemessene Kontrollen durchzuführen, ohne Behörden und Händler übermäßig zu belasten.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.