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Wettbewerbsfähigkeit und Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU
Die Kommission stellte die Initiative „Kompass für Wettbewerbsfähigkeit“ vor, mit der ihre Arbeit im Bereich Wettbewerbsfähigkeit gesteuert werden soll.
Die Ministerinnen und Minister setzten ihren Gedankenaustausch über die Wettbewerbsfähigkeit und die Vereinfachung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen in Europa fort. Sie sagten gemeinsam zu, realistische Schritte zur Vereinfachung zu unternehmen und der Kommission entsprechende Informationen zu erteilen, wenn sie weitere Maßnahmen ausarbeitet.
Ich begrüße sehr, dass unsere Priorität der Vereinfachung bereits zu konkreten Ergebnissen geführt hat. Wir werden weiterhin intensiv mit der Kommission und den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um Hindernisse zu beseitigen und das unternehmerische Potenzial der Europäerinnen und Europäer zu erschließen.
Im Kreise der EU-Finanzministerinnen und -minister ist auch ganz klar ein immer größeres Einvernehmen darüber zu hören, dass mehr für Verteidigung und Sicherheit ausgegeben werden muss. Unsere Aufgabe ist es nun, eine wirksame und glaubwürdige Vorgehensweise zu finden.
Die Ministerinnen und Minister führten auf der Grundlage aktueller Informationen der Kommission einen Gedankenaustausch über die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Aggression Russlands gegen die Ukraine, einschließlich über die Umsetzung der restriktiven Maßnahmen und Sanktionen der EU.
Der Rat billigte seine Leitlinien für den Jahreshaushalt der EU für 2026. Diese werden der Kommission bei der Vorbereitung des Haushaltsplans für das nächste Jahr als Referenz dienen.
Der Rat hat außerdem eine Empfehlung zur Entlastung der Kommission zur Ausführung des Haushaltsplans der EU für 2023 angenommen. Der Rat empfiehlt dem Europäischen Parlament, der Kommission sowie den Exekutivagenturen, gemeinsamen Unternehmen und anderen Einrichtungen Entlastung zu erteilen.
Im Rahmen der Beratungen über das Europäische Semester 2025 nahm der Rat die Schlussfolgerungen zum Warnmechanismus-Bericht 2025 an und erzielte Einvernehmen über die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets 2025.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der neuen EU-Vorschriften für die wirtschaftspolitische Steuerung billigte der Rat den mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan Ungarns und legte den Nettoausgabenpfad für Ungarn fest.
Im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit empfiehlt der Rat Ungarn, sein übermäßiges Defizit bis 2026 zu beenden.
Ungarn sollte sicherstellen, dass die nominale Wachstumsrate der Nettoausgaben folgende Werte nicht überschreitet: 4,3 % im Jahr 2025 und 4,0 % im Jahr 2026.
Der Rat überprüfte die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete im Steuerbereich und nahm die Liste ohne Änderungen an. Die Liste umfasst dieselben 11 Länder und Gebiete wie bisher:
Die aufgeführten Länder fallen unter das Überprüfungsverfahren der EU.
Die aktualisierte EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete im Steuerbereich enthält Länder, die entweder keinen konstruktiven Dialog mit der EU über verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich aufgenommen haben oder ihren Verpflichtungen zur Umsetzung der erforderlichen Reformen nicht nachgekommen sind.
Der Rat hat heute außerdem neue Vorschriften förmlich angenommen, mit denen die derzeitigen Papierbescheinigungen über die Befreiung von der Mehrwertsteuer (MwSt) der EU durch eine neue elektronische Bescheinigung ersetzt werden sollen; sie werden 2031 in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten werden während eines Übergangszeitraums von einem Jahr sowohl elektronische als auch Papierbescheinigungen verwenden können.
Der Rat billigte das Mandat der EU im Hinblick auf das am 26./27. Februar 2025 stattfindende Treffen der Finanzminister und Zentralbankpräsidenten der G20.
Der Vorsitz legte den aktuellen Stand bei Gesetzgebungsvorschlägen im Bereich Finanzdienstleistungen dar, auch im Hinblick auf die mögliche Verringerung des Verwaltungsaufwands.
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Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.