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  • Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz)

Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“, 06./07.12.2018, 6./7. Dezember 2018

Wichtigste Ergebnisse

Gesundheit, 7. Dezember 2018

Der Rat nahm eine Empfehlung zur verstärkten Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von durch Impfung vermeidbaren Krankheiten an.

Durchimpfungsraten sind in der EU sehr unterschiedlich. Wir müssen voneinander lernen und zusammenarbeiten, um der Impfskepsis entgegenzuwirken und unsere Bürgerinnen und Bürger korrekt über die Vorteile des Impfens zu informieren. Beate Hartinger-Klein, österreichische Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

In dem Dokument sind mehrere Maßnahmen dargelegt, die die Mitgliedstaaten und die Kommission im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten ergreifen sollten, insbesondere in Bezug auf Impfpläne, die Einrichtung eines europäischen Systems zum Austausch von Impfinformationen, die Überwachung des Nutzens und der Risiken von Impfungen und die Verbesserung der Impfstoffversorgung, sowie Kommunikations- und Bildungsmaßnahmen zu den Vorteilen des Impfens und zur Bekämpfung der Impfskepsis.

Die Ministerinnen und Minister führten ferner einen Gedankenaustausch zum Thema Umgang mit Impfskepsis auf EU- und nationaler Ebene: Herausforderungen und Chancen in einer digitalisierten Welt. Die Aussprache erfolgte auf Basis eines Orientierungsvermerks des Vorsitzes, in dem der Rat gebeten wurde, bewährte Verfahren zur Verbesserung der Impfquote auszutauschen, Wege zu erörtern, Desinformation über Impfstoffe und Impfungen – insbesondere im Internet – zu bekämpfen sowie zu den Gründen für die Unterschiede bei der Impfskepsis in den Mitgliedstaaten Stellung zu nehmen.

Sonstiges

Die Ministerinnen und Minister nahmen einen Sachstandsbericht des Vorsitzes zum Vorschlag für eine Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien zur Kenntnis. Mit dem Vorschlag der Kommission wird ein Rahmen für eine gemeinsame Bewertung der relativen klinischen Wirksamkeit bestimmter Arzneimittel und Medizinprodukte auf EU-Ebene durch Stellen der Mitgliedstaaten geschaffen.

Die Kommission präsentierte die wichtigsten Ergebnisse ihres Berichts „Health at a Glance: Europe 2018“. Am 22. November 2018 startete die Kommission mit der Veröffentlichung des Berichts „Health at a Glance: Europe 2018“ den zweiten Zyklus zum „Gesundheitszustand in der EU“. Der Bericht enthält vergleichende Analysen des Gesundheitszustands der EU-Bürgerinnen und ‑Bürger und der Leistungsfähigkeit der Gesundheitssysteme der 28 EU‑Mitgliedstaaten, 5 Bewerberländer und 3 EFTA-Länder.

Die Kommission informierte über die Umsetzung eines Aspekts der Richtlinie 2011/62/EU über gefälschte Arzneimittel, die am 9. Februar 2019 beginnen soll. Ab diesem Datum müssen alle Akteure der Lieferkette, einschließlich Apotheken und Krankenhäuser, Arzneimittelverpackungen zur Überprüfung der Echtheit scannen.

Der künftige rumänische Vorsitz stellte sein Arbeitsprogramm für den Bereich Gesundheit vor.

Beschäftigung und Sozialpolitik, 6. Dezember 2018

Der Rat legte seinen Standpunkt (allgemeine Ausrichtung) zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) fest. Durch diese von der Kommission im März 2018 vorgeschlagene Verordnung soll eine neue Stelle zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen grenzüberschreitende Arbeitskräftemobilität und Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, einschließlich der Freizügigkeit von Arbeitnehmern, der Entsendung von Arbeitnehmern und der mit großer Mobilität verbundenen Erbringung von Dienstleistungen, geschaffen werden.

Ich begrüße die allgemeine Ausrichtung zur Europäischen Arbeitsbehörde, auf die wir uns heute geeinigt haben. Dieser Vorschlag bietet ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Errichtung einer effektiven Stelle zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften der Union in den Bereichen grenzüberschreitende Arbeitskräftemobilität und Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit einerseits und der Wahrung nationaler Zuständigkeiten andererseits. Beate Hartinger-Klein, österreichische Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

Die Ministerinnen und Minister führten ferner auf Basis eines Orientierungsvermerks des Vorsitzes eine Aussprache über das Europäische Semester 2019.

Im Zusammenhang mit der Aussprache stellte die Kommission Folgendes vor:

Der Rat billigte seinen Beitrag zu den beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten der Empfehlung.

Die Ministerinnen und Minister billigten die Kernbotschaften des Beschäftigungsausschusses und des Ausschusses für Sozialschutz aus den themenbezogenen Überprüfungen „Soziale Aspekte der Digitalisierung“ und „Digitalisierung und Robotisierung der Arbeit“.

Ferner billigten sie die Kernbotschaften des Beschäftigungsausschusses zur Umsetzung der Empfehlung zur Langzeitarbeitslosigkeit.

Der Rat legte seinen Standpunkt (allgemeine Ausrichtung) zu einem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit fest.

Der heute vereinbarte Vorschlag ist ein weiterer entscheidender Schritt zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU. Diese Richtlinie wird die Arbeitsbedingungen für Millionen Bürgerinnen und Bürger erheblich verbessern und zur Vermeidung von Zehntausenden von Krankheitsfällen beitragen. Beate Hartinger-Klein, österreichische Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

Die Ministerinnen und Minister erzielten eine politische Einigung über einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über den Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige.

Während des Mittagessens führten die Ministerinnen und Minister eine Aussprache zum Thema „Investitionen in die Menschen im Rahmen des MFR: Beitrag der EU-Fonds und EU-Programme zu Konvergenz, Gerechtigkeit und Wettbewerbsfähigkeit“. Die Grundlage für die Aussprache bildete ein Orientierungsvermerk des Vorsitzes.

Der Rat nahm ferner einen Sachstandsbericht zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) zur Kenntnis. Ziel dieses Vorschlags ist, sicherzustellen, dass der EGF über 2020 hinaus weiterarbeiten kann.

Die Ministerinnen und Minister prüften Schlussfolgerungen zum Thema Geschlechtergleichstellung, junge Menschen und Digitalisierung.

Der Vorsitz stellte abschließend fest, dass der Wortlaut von 26 Delegationen einschließlich des Vorsitzes unterstützt wurde.

Die Schlussfolgerungen waren im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Umsetzung der Aktionsplattform von Peking durch die EU und ihre Mitgliedstaaten erstellt worden.

Die Ministerinnen und Minister nahmen außerdem einen Sachstandsbericht zum Vorschlag für eine Richtlinie zur Gleichbehandlung zur Kenntnis. Der Vorschlag bezieht sich auf Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Ausrichtung. Damit sollen EU-Rechtsvorschriften ergänzt und der Schutz vor Diskriminierung über den Bereich der Beschäftigung hinaus bis hin zum Zugang zu Gütern und Dienstleistungen ausgeweitet werden.

Sonstiges

Die Ministerinnen und Minister wurden vom Vorsitz und von der Kommission über die Ergebnisse des Dreigliedrigen Sozialgipfels (16. Oktober 2018, Brüssel) informiert.

Der Vorsitz informierte ferner über den Sachstand bei einigen aktuellen Gesetzgebungsvorschlägen sowie über die Gemeinsame Erklärung zum Thema „Geschlechtergleichstellung als Priorität der Europäischen Union heute und in der Zukunft“.

Der künftige rumänische Vorsitz stellte sein Arbeitsprogramm in den Bereichen Beschäftigung und Sozialpolitik vor.

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