Skip to content
  • Rat (Justiz und Inneres)

Rat (Justiz und Inneres), 22.09.2015, 22. September 2015

Wichtigste Ergebnisse

Der Rat hat einen Beschluss zur Einführung vorläufiger Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland erlassen.

Damit wird ein Mechanismus geschaffen, mit dem zwei Jahre lang Flüchtlinge aus den an den Außengrenzen liegenden Mitgliedstaaten Italien und Griechenland vorübergehend und ausnahmsweise in andere Mitgliedstaaten umgesiedelt werden können. Die Regelung gilt für 120 000 Personen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen und in den sechs Monaten vor und den zwei Jahren nach dem Inkrafttreten des Ratsbeschlusses in das Hoheitsgebiet dieser Mitgliedstaaten gelangt sind bzw. gelangen werden.

Wir haben mit sehr großer Mehrheit – mit mehr Stimmen, als die Verträge vorschreiben – eine Einigung im Rat erreicht. Der heutige Beschluss ruft uns in Erinnerung, dass die Europäische Union auf Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten beruht, aber auch auf Solidarität mit schutzbedürftigen Menschen. Jean Asselborn, luxemburgischer Minister für Immigration und Asyl und Präsident des Rates

Nach dem Beschluss werden 66 000 Personen aus Italien und Griechenland (15 600 Personen aus Italien und 50 400 aus Griechenland) umgesiedelt. Die übrigen 54 000 Personen – im gleichen Verhältnis zwischen den beiden Ländern aufgeteilt – sollen ein Jahr nach Inkrafttreten des Beschlusses umgesiedelt werden.

Sollte die Kommission allerdings zu der Auffassung gelangen, dass die Regelung angesichts der Entwicklung der Lage vor Ort angepasst werden muss oder ein Mitgliedstaat aufgrund eines plötzlichen Zustroms von Drittstaatsangehörigen infolge einer deutlichen Verlagerung von Wanderungsbewegungen in eine Notlage geraten ist, so kann sie einen Vorschlag zur Änderung des Beschlusses unterbreiten.

Die an dem Mechanismus beteiligten Mitgliedstaaten erhalten für jede umgesiedelte Person einen Pauschalbetrag von 6 000 EUR.

Nach dem besonderen Gesetzgebungsverfahren muss der Rat vor Erlass des Beschlusses das Europäische Parlament anhören. Das Europäische Parlament hat seine Stellungnahme am 17. September abgegeben.

Dänemark und das Vereinigte Königreich beteiligen sich nicht an diesem Beschluss. Irland hat mitgeteilt, dass es sich beteiligen möchte.

Dossiers

Presseinfos

Ansprechpartner für Journalisten

Wenn Sie kein Journalist sind, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit.

Akkreditierung und Presseveranstaltungen

Allgemeine Informationen zur Akkreditierung finden Sie auf dieser Seite.

Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Sonstige Tagungen: Rat (Justiz und Inneres)

Weitere Tagungen

Letzte Überprüfung: 8. Januar 2025