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Rat (Justiz und Inneres), 20.07.2015, 20. Juli 2015
Wichtigste Ergebnisse
Wichtigstes Ergebnis der heutigen Beratungen ist, dass Personen, die internationalen Schutz benötigen, ab Oktober umverteilt werden können. Auf unserer Tagung hat sich klar gezeigt, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten bereit sind, den wachsenden Migrationsdruck gemeinsam zu bewältigen. Jean Asselborn, luxemburgischer Minister für Immigration und Asyl und Präsident des Rates
Der Rat hat sich auf den Entwurf eines Beschlusses geeinigt, wonach Personen, die unzweifelhaft internationalen Schutz benötigen, aus Italien und Griechenland vorübergehend und ausnahmsweise in andere Mitgliedstaaten umgesiedelt werden können. Italien und Griechenland haben zugesagt, bei den in ihrem Hoheitsgebiet eintreffenden Asylbewerbern entsprechend den geltenden Regeln die Identität festzustellen, sie zu registrieren und ihre Fingerabdrücke abzunehmen. Die im Rat vereinigten Mitgliedstaaten haben sich einvernehmlich auf die Umverteilung von 32.256 Personen verständigt und eine entsprechende Entschließung verabschiedet. Darin verpflichten sie sich, bis Ende des Jahres eine Einigung über die Verteilung der restlichen 7.744 Personen zu erzielen.
Der Rat wird den Beschluss förmlich verabschieden, sobald das Europäische Parlament dazu Stellung genommen hat; dies dürfte im September geschehen.
Die Mitgliedstaaten haben zudem Schlussfolgerungen zur Neuansiedlung von 22 504 Vertriebenen, die aus nicht zur EU gehörenden Staaten stammen und unzweifelhaft internationalen Schutz benötigen, durch multilaterale und nationale Regelungen verabschiedet. Darin begrüßen sie die Bereitschaft assoziierter Staaten, sich an den Neuansiedlungsbemühungen zu beteiligen.
Umsiedlung und Neuansiedlung sind nur einer von drei Aspekten der EU-Anstrengungen zur Bewältigung der wachsenden Migrationsströme. Die beiden anderen Aspekte sind Rückkehr, Rückübernahme und Wiedereingliederung irregulärer Migranten sowie Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern, um die eigentlichen Ursachen der Migration zu bekämpfen.
"Wichtigstes Ergebnis der heutigen Beratungen ist, dass Personen, die internationalen Schutz benötigen, ab Oktober umverteilt werden können. Auf unserer Tagung hat sich klar gezeigt, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten bereit sind, den wachsenden Migrationsdruck gemeinsam zu bewältigen", erklärte der luxemburgische Minister für Immigration und Asyl und Präsident des Rates, Jean Asselborn.
Der Rat hat überdies Schlussfolgerungen zur Bestimmung bestimmter Drittländer als sichere Herkunftsstaaten im Sinne der Asylverfahrensrichtlinie verabschiedet. Darin empfiehlt er nachdrücklich, dass alle Mitgliedstaaten als vorrangige Aufgabe eine Bewertung der Sicherheit des Westbalkans vornehmen sollten, damit Asylanträge von Personen, die die Staatsangehörigkeit eines als sicher eingestuften Drittlands haben, zügiger bearbeitet werden können, auch wenn die Mitgliedstaaten jeden Einzelfall nach der jeweiligen Sachlage prüfen müssten.
Des weiteren hat der Rat die EU-Mitgliedstaaten in einer Note aufgefordert, sich an die Kommissionsleitlinien für die Durchführung der Eurodac-Verordnung zu halten, was die Verpflichtung zur Abnahme der Fingerabdrücke von Asylbewerbern und irregulären Migranten anbelangt.
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