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Rat „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ (Energie), 25. Oktober 2022

Wichtigste Ergebnisse

Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Die Energieministerinnen und -minister der EU haben eine allgemeine Ausrichtung zum Vorschlag für die Festlegung neuer Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden angenommen. Die Hauptziele der überarbeiteten Richtlinie bestehen darin, dass alle neuen Gebäude spätestens 2030 Nullemissionsgebäude sein sollten und dass bestehende Gebäude bis 2050 in Nullemissionsgebäude umgebaut werden sollten.

Jozef Síkela, tschechischer Minister für Industrie und Handel
Der Gebäudesektor ist von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung der Energie- und Klimaziele der EU für 2030 und 2050. Darüber hinaus wird die heute erzielte Einigung den Bürgerinnen und Bürgern dabei helfen, erhebliche Energieeinsparungen zu erzielen. Bessere und energieeffizientere Gebäude werden die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger verbessern und gleichzeitig ihre Energiekosten senken und die Energiearmut verringern.
Jozef Síkela, tschechischer Minister für Industrie und Handel
Jozef Síkela, tschechischer Minister für Industrie und Handel

Die Überarbeitung der Gebäuderichtlinie ist Teil des Maßnahmenpakets „Fit für 55“, mit dem die EU-Rechtsvorschriften mit dem Ziel, bis 2050 eine klimaneutrale EU zu erreichen, und ihrem Ziel, die Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken, in Einklang gebracht werden sollen.

Der Vorschlag ist besonders wichtig, da auf Gebäude unionsweit 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der direkten und indirekten energiebedingten Treibhausgasemissionen entfallen.

In der Infografik werden die neuen vorgeschlagenen Vorschriften zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz neuer und bestehender Gebäude in der EU bis 2030 und darüber hinaus erläutert.
Fit für 55: umweltfreundlichere Gebäude (Infografik)

Fit für 55: umweltfreundlichere Gebäude (Infografik)

Gaspaket

Die Ministerrunde hat eine Orientierungsaussprache über das Gaspaket geführt, das einen Vorschlag für eine Richtlinie und einen Vorschlag für eine Verordnung über gemeinsame Binnenmarktvorschriften für erneuerbare Gase, Erdgas und Wasserstoff umfasst.

Ziel der Beratungen war es, weitere politische Leitlinien für die Arbeit des Rates zu den dringlichsten Themen wie Entwicklung der Wasserstoffmärkte, grenzüberschreitende Tarife und Tarifnachlässe sowie Beimischungen vorzugeben. Die Ministerinnen und Minister erörterten verschiedene Entflechtungsmodelle zur Unterstützung der Entwicklung eines effizienten Binnenmarkts für erneuerbare, CO2-arme Gase und Wasserstoff, insbesondere den künftigen Rechtsrahmen für Wasserstoff und seine schrittweise Einführung. Sie befürworten im Großen und Ganzen die Entflechtung und einen flexiblen Zeitrahmen für die Verwirklichung der Wasserstoffmärkte. Viele sprachen sich dafür aus, das Modell der unabhängigen Fernleitungsnetzbetreiber von den Gasmärkten auf den Wasserstoffmarkt zu übertragen. In Bezug auf die Höhe der grenzüberschreitenden Tarife für Wasserstoffnetze und die Optionen zur Differenzierung der Tarifnachlässe zwischen erneuerbaren und CO2-armen Gasen besteht noch weiterer Beratungsbedarf. Einige Ministerinnen und Minister befürworten die Berücksichtigung CO2-armen Wasserstoffs bei der Verwirklichung der EU-Ziele.

Was die obligatorische Beimischung von Wasserstoff in das Erdgassystem betrifft, so ziehen die Ministerinnen und Minister es vor, diesen Punkt in bilateralen Vereinbarungen zu regeln. Die Ministerrunde erörterte darüber hinaus, ob die verbindliche Höchstmenge für Beimischungen gesenkt oder ob eine freiwillige Höchstmenge eingeführt werden sollte. Sie führte ferner einen Gedankenaustausch über die Frage, ob die Umsetzungsfrist für die Höchstmenge für Beimischungen verlängert werden sollte.

Das Gaspaket ist Teil des Maßnahmenpakets „Fit für 55“, mit dem die EU auf den Weg zur Klimaneutralität bis 2050 gebracht werden soll. Im Gegensatz zu den kürzlich verabschiedeten Dringlichkeitsverordnungen im Energiebereich mit kurzfristigen Maßnahmen konzentriert sich dieser Vorschlag auf mittel- bis langfristige Lösungen.

Notfallmaßnahmen

Die Kommission hat den Ministerinnen und Ministern ihren am 18. Oktober 2022 angenommenen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Stärkung der Solidarität durch eine bessere Koordinierung der Gasbeschaffung, des grenzüberschreitenden Gashandels und zuverlässiger Referenzpreise vorgelegt.

Anschließend führten die Ministerinnen und Minister einen Gedankenaustausch über den Vorschlag im Lichte der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 21. Oktober 2022 und eines Non-Papers der Kommission über politische Optionen zur Abmilderung der Auswirkungen der Erdgaspreise auf die Stromrechnungen, um politische Leitlinien für die Arbeit des Rates vorzugeben. Sie begrüßten generell die wichtigsten Grundsätze des Vorschlags und betonten, dass im Geiste der Solidarität rasch und koordiniert Anstrengungen auf europäischer Ebene unternommen werden müssen. Die Ministerinnen und Minister waren sich darin einig, dass alle Maßnahmen dazu beitragen müssen, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, die Energiepreise für Haushalte und Unternehmen in der gesamten EU zu senken und gleichzeitig die Verringerung der Nachfrage zu fördern, die Integrität des Binnenmarkts zu wahren und dem Ziel der Klimaneutralität der EU bis 2050 näherzukommen.

Sonstige Tagesordnungspunkte

Unter „Sonstiges“ hat Litauen Informationen vorgelegt, die belegen, wie wichtig es ist, die nukleare Sicherheit des belarussischen Kernkraftwerks Astrawez gemäß den anerkannten EU-Sicherheitsstandards zu gewährleisten.

Die Kommission berichtete über die Lage des Energiesektors in der Ukraine und der Republik Moldau nach den jüngsten zerstörerischen Angriffen Russlands. Die Ministerinnen und Minister brachten ihre Sorge über die Lage zum Ausdruck, bekräftigten ihre Unterstützung für die Ukraine und bestätigten, dass sie insbesondere angesichts der derzeitigen Energiekrise entschlossen sind, die laufende Zusammenarbeit mit der Ukraine und der Republik Moldau im Energiebereich zu verstärken.

Außerdem hat der Rat die Punkte, die in der Liste der nicht die Gesetzgebung betreffenden A‑Punkte aufgeführt sind, ohne Aussprache angenommen.

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