"Wir verwenden Cookies, um Ihr Nutzererlebnis zu verbessern. Notwendige Cookies sind für die wesentlichen Funktionen der Website des Rates erforderlich. Optionale Cookies helfen uns, anonyme und aggregierte Statistiken zu erheben, um besser Ihren Bedürfnissen zu entsprechen.
Mit Ihrer Erlaubnis werden wir Cookies verwenden, um aggregierte anonyme Daten über die Navigation und das Verhalten der Besucher auf unserer Website zu erfassen. Wir werden diese Daten für ein verbessertes Besuchserlebnis unserer Website nutzen.
Tagung des Rates „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ (Telekommunikation), 6. Dezember 2022
Wichtigste Ergebnisse
Gesetz über künstliche Intelligenz
Der Rat hat sich auf ein Verhandlungsmandat („allgemeine Ausrichtung“) zu dem Vorschlag für eine Verordnung über harmonisierte Vorschriften für künstliche Intelligenz, das sogenannte Gesetz über künstliche Intelligenz, geeinigt.
Der Verordnungsentwurf ist ein Schlüsselelement des digitalen Wandels in der EU und der EU-Politik zur Förderung der Entwicklung und Verbreitung vertrauenswürdiger, sicherer und rechtmäßiger künstlicher Intelligenz (KI) auf europäischer Ebene, bei der die Grundrechte geachtet werden.
Mit dem Vorschlag wird ein einheitlicher horizontaler Rechtsrahmen für KI geschaffen, mit dem gewährleistet werden soll, dass die auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachten und in der Europäischen Union, auch von Nicht-EU-Anbietern, verwendeten KI-Systeme die Werte der Europäischen Union und die geltenden Rechtsvorschriften über Grundrechte wahren. Ferner ist der Vorschlag darauf ausgerichtet, die Rechtssicherheit zu gewährleisten, um Investitionen in KI und innovative KI zu fördern, und die Governance und wirksame Durchsetzung des geltenden Rechts zur Wahrung der Grundrechte sowie der Sicherheitsanforderungen an KI-Systeme zu stärken.
Künstliche Intelligenz ist für unsere Zukunft von größter Bedeutung. Heute ist es uns gelungen, eine sorgsam austarierte Lösung zu finden, mit der Innovationen und die Verbreitung der Technologie der künstlichen Intelligenz in ganz Europa vorangebracht werden. Mit dieser Lösung kommen zum einen alle Vorteile dieser Technologie zum Tragen und werden zum anderen die Grundrechte unserer Bürgerinnen und Bürger gewahrt.
Ivan Bartoš, stellvertretender tschechischer Ministerpräsident für Digitalisierung und Minister für Regionalentwicklung
Während der Aussprache brachten die Ministerinnen und Minister ihre einstimmige Unterstützung für die Ziele und den Ansatz des Vorschlags des Vorsitzes zum Ausdruck, der einen ausgewogenen Kompromiss darstellt, bei dem den zentralen Anliegen der Mitgliedstaaten Rechnung getragen und gleichzeitig das empfindliche Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Grundrechte und der Förderung der Verbreitung von KI-Technologie gewahrt wurde.
Die Ministerinnen und Minister betonten, dass es sich hier um ein sehr innovatives und wichtiges Dossier handelt, das über das Potenzial verfügt, die Entwicklung und Verbreitung sicherer und rechtmäßiger KI im gesamten Binnenmarkt durch private und öffentliche Akteure zu fördern. Die Ministerinnen und Minister stimmten ferner darin überein, dass der Gesetzgebungsvorschlag als erster seiner Art in der Welt einen globalen Standard für die Regulierung von KI in anderen Rechtsräumen vorgeben und auf diese Weise den europäischen Ansatz für die Regulierung von Technologie auf globaler Ebene fördern könnte.
Die Annahme der allgemeinen Ausrichtung wird es dem Rat ermöglichen, Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament („Triloge“) aufzunehmen, sobald dieses seinen eigenen Standpunkt festlegt, um zu einer Einigung über die vorgeschlagene Verordnung zu gelangen.
Rahmen für eine europäische digitale Identität (eID)
Der Rat hat sich auf ein Verhandlungsmandat („allgemeine Ausrichtung“) zu dem Vorschlag für eine Verordnung über den Rahmen für eine europäische digitale Identität (eID) geeinigt. Mit dem vorgeschlagenen neuen Rahmen, der ein weiterer wichtiger Bestandteil des digitalen Wandels in der EU ist, wird die Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-Verordnung) von 2014 geändert, mit der die Voraussetzungen für ein System für den sicheren Zugang zu Diensten und die sichere Durchführung von grenzüberschreitenden Online-Transaktionen in der EU geschaffen wurden.
Digitale Technologien können unser Leben so einfach machen. Ich bin überzeugt, dass eine Brieftasche für die europäische digitale Identität für unsere Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen unbedingt erforderlich ist. Wir sehen hier einen großen Fortschritt in der Art und Weise, wie Menschen ihre Identität und ihre Berechtigungen im alltäglichen Kontakt mit öffentlichen und privaten Stellen nutzen und wie sie digitale Dienste nutzen. Und dabei behalten sie fest die Kontrolle über ihre Daten.
Ivan Bartoš, stellvertretender tschechischer Ministerpräsident für Digitalisierung und Minister für Regionalentwicklung
Mit der vorgeschlagenen Verordnung soll sichergestellt werden, dass Menschen und Unternehmen einen universellen Zugang zu einer sicheren und vertrauenswürdigen elektronischen Identifizierung und Authentifizierung mittels einer persönlichen digitalen Brieftasche auf dem Mobiltelefon haben (Brieftasche für die europäische digitale Identität). Diese Brieftasche sollte sowohl im öffentlichen Sektor der EU als auch von privaten Diensteanbietern, die eine starke Nutzerauthentifizierung verlangen, und von großen Online-Plattformen anerkannt werden. Mit dem Vorschlag wird auch ein Rechtsrahmen für den Austausch von persönlichen Identitätsattributen und ‑informationen geschaffen. Er gewährleistet Nutzerkontrolle und Datenschutz sowie den gezielten Austausch von Identitätsdaten, die auf die Anforderungen des betreffenden gewünschten Dienstes beschränkt sind.
Während der Aussprache brachten die Ministerinnen und Minister ihre einstimmige Unterstützung für die Ziele und den Ansatz des Vorschlags des Vorsitzes zum Ausdruck, der einen ausgewogenen Kompromiss darstellt, bei dem den zentralen Anliegen der Mitgliedstaaten Rechnung getragen und gleichzeitig das empfindliche Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit sicherer Transaktionen und der Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, die Kontrolle über ihre Daten zu behalten, gewahrt wurde.
Die Ministerinnen und Minister hoben hervor, dass digitale Technologien das Leben erheblich erleichtern können und eine persönliche Brieftasche für die digitale Identität für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in ganz Europa unerlässlich ist. Sie betonten die großen Fortschritte in der Art und Weise, wie Menschen ihre Identität und ihre Berechtigungen im alltäglichen Kontakt mit öffentlichen und privaten Stellen nutzen und wie sie digitale Dienste nutzen, und waren sich darin einig, dass das spezifische Dossier für den digitalen Wandel in der EU von zentraler Bedeutung ist.
Die Annahme der allgemeinen Ausrichtung wird es dem Rat ermöglichen, Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament („Triloge“) aufzunehmen, sobald dieses seinen eigenen Standpunkt festlegt, um zu einer Einigung über die vorgeschlagene Verordnung zu gelangen.
Der Rat wurde über die Fortschritte bei dem Vorschlag für eine Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung unterrichtet.
Die Hauptziele dieses Vorschlags sind die Gewährleistung einer gerechten Verteilung der Wertschöpfung aus Daten auf die Akteure der Datenwirtschaft und die Förderung des Datenzugangs und der Datennutzung. Es handelt sich dabei um einen horizontalen Rechtsakt, der in Kürze durch zusätzliche Rechtsvorschriften für spezifische Sektoren ergänzt werden dürfte. Dieser Gesetzgebungsvorschlag ist daher ein wichtiger Schritt bei der Entwicklung der europäischen Datenwirtschaft.
Die Ministerinnen und Minister unterstützten die Hauptziele des Vorschlags und nahmen den Fortschrittsbericht zur Kenntnis. Auf der Grundlage der erheblichen Fortschritte, die unter tschechischem Vorsitz bei diesem Vorschlag erzielt wurden, werden die Beratungen im Rat unter schwedischem Vorsitz fortgesetzt.
Der Rat zog eine Bilanz der Fortschritte bei dem Vorschlag für eine Verordnung über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (Cyberresilienzgesetz).
Hauptziel dieses Vorschlags ist die Festlegung horizontaler Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen, die auf dem Binnenmarkt der Union verkauft werden. Der Vorschlag stellt eine deutliche Verbesserung dar, wenn es darum geht, eine bessere Cybersicherheit sowohl von Hardware- als auch von Softwareprodukten entlang der gesamten Lieferkette und während ihres gesamten Lebenszyklus zu gewährleisten.
Die Ministerinnen und Minister unterstützten die Hauptziele des Vorschlags und nahmen den Fortschrittsbericht zur Kenntnis. Auf der Grundlage der Fortschritte, die unter tschechischem Vorsitz erzielt wurden, werden die Beratungen im Rat unter schwedischem Vorsitz fortgesetzt.
Die Ministerinnen und Minister haben während eines informellen Arbeitsessens das internationale digitale Engagement erörtert.
Die Ministerinnen und Minister haben die Notwendigkeit anerkannt, die strategische Zusammenarbeit der EU mit Drittländern im Bereich der neuen und neu entstehenden Technologien im digitalen Sektor zu verstärken, und über die Regionen oder Kategorien von Drittländern beraten, auf die sich die EU konzentrieren sollte, um ihre offene strategische Autonomie zu stärken. Solche Initiativen könnten beispielsweise eine verstärkte Zusammenarbeit mit den USA, dem indopazifischen Raum, Afrika, Lateinamerika und der Karibik umfassen.
Der Rat führte auf der Grundlage eines Orientierungsvermerks des Vorsitzes eine Orientierungsaussprache über die digitalen Kompetenzen für die digitale Dekade. Die stellvertretende ukrainische Ministerin für den digitalen Wandel, Valeriya Ionan, nahm per Videokonferenz an den Beratungen teil.
Die Ministerinnen und Minister waren sich darin einig, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass allen Menschen die richtigen digitalen Kompetenzen mitgegeben werden, wenn die EU sicherstellen will, dass die gesamte Gesellschaft vom digitalen Wandel profitiert. Sie erinnerten daran, dass auf EU-Ebene mehrere wichtige Maßnahmen und Initiativen ergriffen wurden, darunter die Festlegung gemeinsamer ehrgeiziger EU-Ziele in Bezug auf digitale Kompetenzen im Rahmen des Politikprogramms 2030 für die digitale Dekade mit dem Titel „Weg in die digitale Dekade“, das während des tschechischen Vorsitzes ausgehandelt und angenommen wurde. Die Ministerinnen und Minister räumten jedoch ein, dass in dieser Hinsicht noch mehr getan werden muss.
Angesichts der entscheidenden Bedeutung von grundlegenden Kompetenzen in der Erwerbsbevölkerung und der Notwendigkeit, die Anstrengungen zu verstärken, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Kompetenzen für einen reibungslosen digitalen Wandel vorhanden sind, erörterten die Ministerinnen und Minister zusätzliche Weiterqualifizierungsmaßnahmen, die ins Auge gefasst werden könnten, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Weiterbildungsmaßnahmen, die für KMU besonders nützlich sein könnten, lag.
Die Ministerinnen und Minister befassten sich zudem mit der Frage, wie die Kräfte gebündelt werden können, um auf bewährten Verfahren und guten Erfahrungen in den Mitgliedstaaten aufzubauen und die Zahl der IKT-Fachkräfte und der Branchenfachkräfte mit fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen zu erhöhen. Darüber hinaus führten die Ministerinnen und Minister einen Gedankenaustausch über Maßnahmen, die ins Auge gefasst werden könnten, um wichtige industrielle Ökosysteme und insbesondere KMU dabei zu unterstützen, Talente im digitalen Bereich in ganz Europa anzuziehen.
Unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ und in Anwesenheit der ukrainischen stellvertretenden Ministerin für den digitalen Wandel, Valeriya Ionan, informierte die Kommission die Ministerinnen und Minister über die technische Unterstützung der EU für die Ukraine im Telekommunikationsbereich.
Die Kommission berichtete über den aktuellen Stand bei der Ausweitung des kostenlosen oder ermäßigten Roaming auf ukrainische Flüchtlinge, die sich in der EU aufhalten, und der Koordinierung der Lieferungen von Telekommunikationsausrüstung/digitaler Ausrüstung an die Ukraine. Die jüngste Initiative („Laptops4Ukraine“) wurde am 1. Dezember auf den Weg gebracht, um Laptops, Smartphones und Tablets zu sammeln und bereitzustellen und dem grundlegenden Bedarf von Schulen, Krankenhäusern und öffentlichen Verwaltungen in den am stärksten betroffenen Kriegsregionen der Ukraine zu entsprechen.
Darüber hinaus unterrichtete der Vorsitz die Ministerinnen und Minister über den Stand laufender Gesetzgebungsvorschläge und einer nichtlegislativen Initiative.
Was die Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation betrifft, unterrichtete der Vorsitz die Ministerinnen und Minister über den Stand der Beratungen im Rat und die laufenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über dieses Dossier.
Der Vorsitz unterrichtete die Ministerrunde ferner über die jüngste Einigung über die Europäische Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade, die auf der Tagung des Europäischen Rates am 15. Dezember unterzeichnet werden soll.
Außerdem informierte die Kommission die Ministerinnen und Minister über den Stand bei internationalen Initiativen in digitalen Bereichen, deren Schwerpunkt auf Handels- und Technologieräten sowie digitalen Partnerschaften liegt.
Darüber hinaus unterrichtete der Vorsitz die Ministerrunde über die Ergebnisse des virtuellen hochrangigen Expertentreffens zur Governance und Durchsetzung der Unionsvorschriften im digitalen Bereich (17. Oktober 2022) und der Konferenz über eine sichere und innovative digitale Zukunft der EU vom 3./4. November 2022 in Prag.
Schließlich stellte der künftige schwedische Vorsitz sein Arbeitsprogramm für das erste Halbjahr 2023 vor.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.