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Fluggastrechte

Fluggäste sind durch EU-Vorschriften geschützt. Es wurde eine Überarbeitung der geltenden Vorschriften vorgeschlagen.

Warum sollen die EU-Vorschriften über Fluggastrechte überarbeitet werden?

Die geltenden Vorschriften über Fluggastrechte sind in den Verordnungen (EG) Nr. 261/2004 und (EG) Nr. 2027/97 festgelegt. Sie haben erheblich zum Schutz der Fluggäste in der EU beigetragen. Seit ihrer Annahme ist jedoch eine Reihe von Problemen aufgetaucht.

Einige der Bestimmungen und Definitionen sind unklar, was zu Unstimmigkeiten und einer uneinheitlichen Anwendung der Vorschriften geführt hat. Aufgrund wenig hilfreicher Beschwerdeverfahren ist es für Fluggäste zudem häufig nicht leicht, ihre Rechte auszuüben.

Worum geht es bei der vorgeschlagenen Reform?

Die Europäische Kommission hat im März 2013 eine Reform der geltenden Vorschriften über Fluggastrechte und die Haftung von Luftfahrtunternehmen vorgeschlagen.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll gewährleistet werden, dass Fluggäste, die am Flughafen festsitzen, neue und weitergehende Rechte auf Information, Betreuung und anderweitige Beförderung erhalten. Zugleich sollen mit den Änderungen bessere Beschwerdeverfahren und Durchsetzungsmöglichkeiten eingeführt werden, sodass Fluggäste ihre Rechte auch tatsächlich wahrnehmen können. Ferner sollen rechtliche Grauzonen in den geltenden Rechtsvorschriften geklärt und einige neue Rechte eingeführt werden.

Im Einzelnen zielt der Vorschlag der Kommission darauf ab, wesentliche Grundsätze zu klären, beispielsweise

  • „außergewöhnliche Umstände“
  • den Ausgleichsanspruch bei großer Verspätung
  • den Anspruch auf anderweitige Beförderung
  • den Anspruch auf Betreuungsleistungen
  • verpasste Anschlussflüge
  • Verschiebung von Flügen
  • Verspätungen auf der Rollbahn
  • das Teilverbot der „No-Show“-Politik
  • das Recht auf Information

Ferner wird darauf abgezielt, wirksame und einheitliche Sanktionen sowie eine effiziente Bearbeitung individueller Ansprüche und Beschwerden zu gewährleisten. Die Fluggastrechte in Bezug auf unsachgemäße Behandlung des Gepäcks sollen besser durchgesetzt, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Luftfahrtunternehmen stärker berücksichtigt und die Haftungshöchstbeträge an den allgemeinen Preisanstieg angepasst werden.

Die Kommission hat 2020 Auslegungsleitlinien zu den Vorschriften über Fluggastrechte angenommen, um Bürgerinnen und Bürgern sowie Luftfahrtunternehmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise eine Orientierungshilfe an die Hand zu geben.

Arbeiten im Rat

Auf der Tagung des Rates (Verkehr, Telekommunikation und Energie) vom 10. Oktober 2013 fand eine erste Aussprache über den Vorschlag statt. Seitdem wurde der Vorschlag mehrmals im Rat erörtert.

Das Europäische Parlament hat seinen Standpunkt zu dem Vorschlag am 5. Februar 2014 in erster Lesung festgelegt.

Die Beratungen über den Vorschlag wurden aufgrund einer Reihe noch offener Fragen bis 2019 ausgesetzt.

Im Jahr 2019 nahm der finnische Vorsitz die Beratungen über den Vorschlag wieder auf. Das Europäische Parlament bestätigte seinen Standpunkt.

Anfang 2020 erzielte der kroatische Vorsitz weitere Fortschritte und unterbreitete neue Kompromissvorschläge, um im Rat eine allgemeine Ausrichtung festlegen zu können.

Der Rat hat sich seit 2020 nicht mehr mit dieser Angelegenheit befasst.