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Timeline - Financing the climate transition

  • 2025

    27. Oktober

    Rat billigt Beträge für Klimaschutzfinanzierung 2024

    2024 haben die Europäische Union und ihre 27 Mitgliedstaaten 31,7 Mrd. € zur Klimaschutzfinanzierung aus öffentlichen Quellen beigetragen und zusätzlich 11 Mrd. € an privater Finanzierung mobilisiert, um Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, ihre Treibhausgasemissionen zu verringern und sich an die Auswirkungen des Klimawandels anzupassen.

    Der Rat hat die Beträge heute mit Blick auf die vom 10. bis 21. November in Belém (Brasilien) anberaumte Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP 30) und die als Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris dienende 7. Konferenz der Vertragsparteien veröffentlicht.

  • 2025

    10. Oktober

    Rat billigt Schlussfolgerungen im Vorfeld der COP 30

    Der Rat billigt Schlussfolgerungen zur Finanzierung der Klimapolitik im Hinblick auf die Klimakonferenz 2025 der Vereinten Nationen (COP 30) (Belém, 10. bis 21. November 2025).

    In seinen Schlussfolgerungen nimmt der Rat mit großer Besorgnis zur Kenntnis, dass laut Zehnjahresklimadatenbericht 2025 der Weltorganisation für Meteorologie 2024 das wärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnung war.

    Ferner bekräftigt er das Engagement der EU und ihrer Mitgliedstaaten im Hinblick auf das internationale gemeinsame Ziel, jährlich 100 Mrd. $ für die Finanzierung der Klimapolitik in Entwicklungsländern zu mobilisieren und Drittländer aufzurufen, einen Beitrag zu leisten.

  • 2024

    5. November

    Rat billigt Beträge für die Klimaschutzfinanzierung 2023

    Im Jahr 2023 haben die EU und ihre Mitgliedstaaten 28,6 Mrd. € aus öffentlichen Quellen zur Klimaschutzfinanzierung beigetragen und zusätzlich 7,2 Mrd. € an privater Finanzierung mobilisiert, um Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, ihre Treibhausgasemissionen zu verringern und sich an die Auswirkungen des Klimawandels anzupassen.

    Diese Beträge werden nun vom Rat im Rahmen der Vorbereitung der 29. Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP 29), die vom 11. bis 22. November in Baku (Aserbaidschan) stattfinden wird, gebilligt.

  • 2024

    8. Oktober

    Rat billigt Schlussfolgerungen im Vorfeld der COP 29

    Im Vorfeld der Vertragsstaatenkonferenz (COP 29) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) in Baku, Aserbaidschan, billigt der Rat Schlussfolgerungen zur Finanzierung der Klimapolitik.

    Darin betont der Rat, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten dem derzeitigen Ziel der Industrieländer, bis 2025 gemeinsam 100 Mrd. USD pro Jahr an Finanzmitteln für die Klimapolitik zu mobilisieren, verpflichtet bleiben.

  • 2023

    23. November

    Rat billigt Beträge für die Klimaschutzfinanzierung 2022

    Die Europäische Union und ihre 27 Mitgliedstaaten haben im Jahr 2022 28,5 Mrd. € aus öffentlichen Quellen zur Klimaschutzfinanzierung beigetragen und zusätzlich 11,9 Mrd. € an privater Finanzierung mobilisiert, um Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, ihre Treibhausgasemissionen zu verringern und sich an die Auswirkungen des Klimawandels anzupassen.

    Die Beträge wurden heute vom Rat im Rahmen der Vorbereitung der Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP 28), die vom 30. November bis 12. Dezember in Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) stattfinden wird, gebilligt.

    Säulendiagramm zur Entwicklung des europäischen Beitrags zur Finanzierung der Klimapolitik von 2013 bis 2024.
    Europas Beitrag zur Finanzierung der Klimapolitik (in Mrd. €) (Infografik)

    Europas Beitrag zur Finanzierung der Klimapolitik (in Mrd. €) (Infografik)

  • 2023

    23. Oktober

    Europäische grüne Anleihen: Rat nimmt neue Verordnung zur Förderung eines nachhaltigen Finanzwesens an

    Die Ministerinnen und Minister nehmen eine Verordnung über die Einführung europäischer grüner Anleihen an.

    In der Verordnung werden einheitliche Anforderungen an Emittenten festgelegt, die für Anleihen, die ihren Aussagen nach ökologisch nachhaltig sind, die Bezeichnung „Europäische grüne Anleihe“ oder „EuGB“ verwenden wollen.

  • 2023

    28. Februar

    Europäische grüne Anleihen (European Green Bonds): Rat und Parlament einigen sich

    Die Verhandlungsführer des Rates und des Europäischen Parlaments erzielen eine vorläufige Einigung über die Einführung europäischer grüner Anleihen (EuGB).

    Mit der neuen Verordnung soll „Greenwashing“ auf dem Anleihemarkt verhindert werden. Emittenten von Anleihen können künftig nachweisen, dass sie grüne Projekte finanzieren, die mit der EU-Taxonomie in Einklang stehen, während Anleger hochwertige grüne Anleihen künftig leichter erkennen können.

  • 2022

    28. Oktober

    Rat billigt Betrag für Finanzierung von Klimamaßnahmen 2021

    Im Jahr 2021 haben die EU und ihre Mitgliedstaaten 23,04 Mrd. € aus öffentlichen Quellen für die Finanzierung von Klimamaßnahmen bereitgestellt, um Entwicklungsländer bei der Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen und der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels zu unterstützen.

    Der Rat billigt diesen Betrag im Rahmen der Vorbereitung der Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP 27) in Scharm El-Scheich. Der Betrag stützt sich auf die in der Governance-Verordnung enthaltenen ausführlichen Vorschriften der EU für die Berichterstattung über die Finanzierung der Klimapolitik.

  • 2022

    4. Oktober

    Finanzierung der Klimapolitik: Rat billigt Schlussfolgerungen

    Im Vorfeld der Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP 27) in Scharm El-Scheich billigt der Rat Schlussfolgerungen, in denen er seine feste Zusage bekräftigt, Finanzmittel für Klimamaßnahmen zu mobilisieren.

    Er weist in den Schlussfolgerungen darauf hin, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten den größten Beitrag zur internationalen öffentlichen Finanzierung von Klimamaßnahmen leisten und seit 2013 ihren Beitrag zur Finanzierung von Klimamaßnahmen mehr als verdoppelt haben, um Entwicklungsländer zu unterstützen. Der Rat fordert außerdem die anderen Geber auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, und erwartet, dass das gemeinsame Ziel der Mobilisierung von Finanzmitteln für die Klimapolitik in Höhe von 100 Mrd. $ im Jahr 2023 erreicht wird.

  • 2022

    13. April

    Nachhaltiges Finanzwesen: Rat legt seinen Standpunkt zu europäischen grünen Anleihen fest

    Der Rat legt seinen Standpunkt zu europäischen grünen Anleihen fest, die zu den wichtigsten Instrumenten für die Finanzierung von Investitionen in grüne Technologien, Energieeffizienz und Ressourceneffizienz sowie in nachhaltige Verkehrs- und Forschungsinfrastruktur zählen.

    Mit dieser Verordnung werden einheitliche Anforderungen für Anleiheemittenten, die Anlegern in der Union unter der Bezeichnung „europäische grüne Anleihe“ oder „EuGB“ ökologisch nachhaltige Anleihen bereitstellen wollen, festgelegt und werden ein Registrierungssystem und ein Aufsichtsrahmen für externe Bewerter europäischer grüner Anleihen geschaffen.

  • 2021

    29. Oktober

    Rat billigt Betrag für Klimaschutzfinanzierung 2020

    Im Jahr 2020 wurden von der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten 23,39 Mrd. € für die Klimaschutzfinanzierung bereitgestellt, um Entwicklungsländer bei der Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen und der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels zu unterstützen.

    Der Rat billigt nun diesen Betrag, der sich auf die neuen detaillierteren Vorschriften der EU für die Berichterstattung über die Klimaschutzfinanzierung stützt, im Rahmen der Vorbereitung der Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP 26) in Glasgow.

  • 2021

    5. Oktober

    Klimaschutzfinanzierung: Rat biligt Schlussfolgerungen

    Im Vorfeld der Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP 26) in Glasgow nimmt der Rat Schlussfolgerungen zur Klimaschutzfinanzierung an.

    Darin betont er, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die Umsetzung der Ziele des Übereinkommens von Paris weiterhin nachdrücklich unterstützen. Zugleich unterstreicht er seine Bereitschaft, den Beitrag zur internationalen Klimaschutzfinanzierung zu erhöhen, und betont, dass die Mobilisierung privater Finanzmittel verbessert werden muss.

  • 2020

    23. November

    Klimaschutzfinanzierung: Rat fordert Ausbau der Unterstützung durch Finanzinstitutionen

    Der Rat gibt eine Erklärung ab, die den Beitrag der EU zur Mobilisierung internationaler Finanzmittel für den Klimaschutz unterstreicht.

    Die Zahlen von 2019 bestätigen, dass die EU mit Beiträgen in Höhe von rund 22 Mrd. Euro im Jahr 2019, die sich seit 2013 mehr als verdoppelt haben, nach wie vor den größten Teil der öffentlichen Finanzmittel für den Klimaschutz zugunsten der Entwicklungsländer bereitstellt.

    In der Erklärung wird ferner das Engagement der EU betont, den Übergang zu einer grünen Wirtschaft zu beschleunigen. Diese Priorität spiegelt sich auch in dem Aufbauplan der EU, NextGenerationEU, und dem langfristigen Haushalt 2021-2027 wider.

    Der Rat fordert in der Erklärung alle nationalen, regionalen und multilateralen Finanzinstitutionen auf, ihre Unterstützung fortzusetzen und auszubauen.

  • 2020

    29. Oktober

    Klimaschutzfinanzierung: Beiträge der EU und der Mitgliedstaaten im Jahr 2019 weiter gestiegen

    Die Beiträge der EU und ihrer Mitgliedstaaten, mit denen Entwicklungsländer bei der Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen und bei der Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels unterstützt werden sollen, sind auch 2019 weiter gestiegen, womit sich der seit 2013 verzeichnete stetige Aufwärtstrend fortgesetzt hat.

    Die EU und ihre Mitgliedstaaten (einschließlich des Vereinigten Königreichs) haben 2019 für den Klimaschutz Finanzhilfen in Höhe von 23,2 Mrd. € bereitgestellt, was einer Steigerung um 6,9 % im Vergleich zum Jahr 2018 entspricht. Ohne das Vereinigte Königreich belief sich die Summe auf 21,9 Mrd. €; sie lag damit um 7,4 % höher als der Gesamtbeitrag der EU-27 im Jahr 2018.

    Der Klimaschutzbeitrag wird als wichtiger Schritt bei der Umsetzung des rechtlich verbindlichen Klimaschutzübereinkommens, das im Dezember 2015 in Paris geschlossen wurde, gesehen.

    Säulendiagramm zur Entwicklung des europäischen Beitrags zur Finanzierung der Klimapolitik von 2013 bis 2024.
    Europas Beitrag zur Finanzierung der Klimapolitik (in Mrd. €) (Infografik)

    Europas Beitrag zur Finanzierung der Klimapolitik (in Mrd. €) (Infografik)

  • 2020

    15. April

    Nachhaltiges Finanzwesen: Rat nimmt einheitliches EU-Klassifikationssystem an

    Der Rat nimmt eine Verordnung an, mit der ein EU-weites Klassifikationssystem – auch Taxonomie genannt – eingeführt wird, das Unternehmen und Investoren eine gemeinsame Terminologie an die Hand gibt, sodass sie erkennen können, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig angesehen werden können.

    Diese Taxonomie ermöglicht es Investoren, ihre Investitionen vorrangig auf nachhaltige Technologien und Unternehmen zu verlagern. Sie wird entscheidend dazu beitragen, dass die EU bis 2050 Klimaneutralität und die Ziele des Pariser Übereinkommens für 2030 erreichen kann. Dazu zählt eine Verringerung der Treibhausgasemissionen um 40 %, wofür die EU nach Schätzungen der Kommission eine Investitionslücke von rund 180 Mrd. € pro Jahr schließen muss.

    Die Initiative ist Teil der Umsetzung des Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzwesen von 2018.

  • 2019

    18. Dezember

    EU erzielt politische Einigung über eine einheitliche Taxonomie

    Die Botschafterinnen und Botschafter der EU billigten eine politische Einigung zwischen dem finnischen Ratsvorsitz und dem Europäischen Parlament über ein EU-weites Klassifikationssystem (eine sogenannte Taxonomie). Die Taxonomie wird Unternehmen und Investoren eine gemeinsame Terminologie an die Hand geben, sodass sie erkennen, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten.

    Die Taxonomie ermöglicht es Investoren, ihre Investitionen auf nachhaltige Technologien und Unternehmen zu verlagern. Sie wird entscheidend dazu beitragen, dass die EU bis 2050 klimaneutral wird und die Ziele des Pariser Übereinkommens für 2030 erreicht.

  • 2019

    8. November

    Rat verabschiedet Verordnungen für ein nachhaltiges Finanzwesen

    Der Rat hat zwei Verordnungen angenommen, durch die das Finanzwesen „grüner“ werden soll, wie dies mit den Zielen des Übereinkommens von Paris in Einklang steht.

    Mit der ersten Reform werden Offenlegungspflichten eingeführt: Finanzunternehmen müssen künftig offenlegen, wie sie die Faktoren Umwelt, Soziales und Governance bei ihren Investitionsentscheidungen berücksichtigen.

    Mit der zweiten Reform werden neue Arten von Referenzwerten geschaffen, die nähere Auskunft über den CO₂-Fußabdruck eines Anlageportfolios geben sollen.

  • 2019

    25. September

    Einigung über einheitliche EU-Taxonomie

    Die EU‑Botschafterinnen und -Botschafter billigen den Standpunkt des Rates zu einem Vorschlag, ein einheitliches Klassifizierungssystem (EU-Taxonomie) für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten einzuführen. Derzeit gibt es kein solches System, das definieren würde, was unter ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten zu verstehen ist – weder auf europäischer noch auf globaler Ebene.

  • 2019

    7. März

    Einigung über Transparenzpflichten

    Der Ratsvorsitz und das Europäische Parlament erzielen eine vorläufige Einigung über einen Vorschlag, nach dem Finanzunternehmen offenlegen müssen, wie sie die Faktoren Umwelt, Soziales und Governance in ihren Investitionsentscheidungen berücksichtigen.

  • 2019

    25. Februar

    Einigung über Referenzwerte für CO2-arme Investitionen

    Der Ratsvorsitz und das Europäische Parlament erzielen eine vorläufige Einigung über den Vorschlag, mit dem eine neue Kategorie von Referenzwerten für CO2-arme Investitionen eingeführt wird, an denen sich der ökologische Fußabdruck eines Investitionsportfolios besser ablesen lässt.

  • 2018

    19. Dezember

    Rat legt Standpunkt zu Referenzwerten für CO2-arme Investitionen und Offenlegungspflichten fest

    Die EU-Botschafterinnen und -Botschafter billigen den Standpunkt des Rates zu zwei Vorschlägen des Pakets für ein nachhaltiges Finanzwesen:

    • dem Vorschlag, mit dem Offenlegungspflichten dazu eingeführt werden, wie Finanzunternehmen die Faktoren Umwelt, Soziales und Governance in ihren Investitionsentscheidungen berücksichtigen, und
    • dem Vorschlag, mit dem eine neue Kategorie von Finanzreferenzwerten eingeführt wird, die mehr Auskunft über den CO2-Fußabdruck eines Anlageportfolios geben.
  • 2018

    24. Mai

    Kommission legt Gesetzgebungsvorschläge für ein nachhaltiges Finanzwesen vor

    Im Mai 2018 hat die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket vorgelegt, das an ihren Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums anschloss. Das Paket umfasst drei Vorschläge mit folgenden Zielen:

    • Einführung eines einheitlichen EU-Klassifikationssystems ("Taxonomie") für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten
    • Verbesserung der Offenlegungspflichten in Bezug darauf, wie institutionelle Anleger Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG-Faktoren) in ihre Risikoprozesse einbeziehen
    • Schaffung einer neuen Kategorie von Referenzwerten ("Benchmarks"), die Investoren helfen, den CO2-Fußabdruck ihrer Investitionen zu vergleichen

Letzte Überprüfung: 27. Oktober 2025