Finanzierung der Klimawende
Die EU setzt sich für die Verwirklichung einer CO₂-armen, ressourceneffizienten und nachhaltigen Wirtschaft ein. Zusammen mit ihren Mitgliedstaaten ist die EU der weltweit größte Geber von Klimaschutzfinanzierung.
Systematische Berücksichtigung von Klimaschutzerwägungen in den Ausgaben der EU
Die EU unterstützt nachdrücklich den Übergang zu einer CO₂-armen, ressourceneffizienteren und nachhaltigen Wirtschaft. Dies stellt einen Teil ihrer Bemühungen dar, die klima- und energiepolitischen Ziele umzusetzen, die im Rahmen des Übereinkommens von Paris und der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung bis 2030 vereinbart wurden.
Um die Ziele in den Bereichen Klimawandel sowie ökologische und soziale Nachhaltigkeit zu erreichen, sind umfangreiche private und öffentliche Investitionen erforderlich.
Die COVID‑19-Pandemie hat zu schwerwiegenden gesundheitlichen, finanziellen und wirtschaftlichen Herausforderungen geführt; mit der Erholung von der Pandemie hat sich jedoch die Chance eröffnet, einen besseren und nachhaltigeren Wiederaufbau zu gestalten. Dafür muss eine öffentliche Politik umgesetzt werden, die für Klimamaßnahmen förderlich ist, wie etwa durch
- die Bepreisung von CO₂-Emissionen
- eine Abkehr von umweltschädlichen und wirtschaftlich ineffizienten Subventionen
- eine Verlagerung zu nachhaltigen Investitionen
Im Rahmen des Aufbauplans der EU, NextGenerationEU, werden 37 % der Aufbau- und Resilienzfazilität in Höhe von 672,5 Mrd. € für klimabezogene Ziele aufgewendet. Für den langfristigen EU-Haushalt 2021-2027 ist ein Gesamtausgabenziel von 30 % für Klimamaßnahmen festgelegt.
Wie finanziert die EU den Übergang zur Klimaneutralität? (Infografik)
Nachhaltige Finanzpolitik auf EU-Ebene
Mobilisierung privater Investitionen
Für einen erfolgreichen Übergang zu einer grünen Wirtschaft bedarf es – ergänzend zur öffentlichen Finanzierung – privater Investitionen.
Seit die Kommission im März 2018 ihren 10-Punkte-Aktionsplan für nachhaltige Entwicklung veröffentlicht hat, hat die EU Grundlagen für ihre nachhaltige Finanzpolitik geschaffen.
Im Oktober 2019 haben die EU und ihre Mitgliedstaaten gemeinsam mit Drittländern eine neue Internationale Plattform für nachhaltige Finanzierungen ins Leben gerufen. Mit dieser Plattform wird beabsichtigt, privates Kapital verstärkt für ökologisch nachhaltige Investitionen zu mobilisieren.
In dem im Dezember 2019 vorgelegten europäischen Grünen Deal hat die Kommission angekündigt, dass sie eine neue Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen vorlegen werde. Im Juli 2021 hat die Kommission die neue Strategie zur Bewältigung des Klimawandels bei gleichzeitiger Steigerung der Investitionen in eine nachhaltigere Wirtschaft vorgeschlagen.
- Ein europäischer Grüner Deal (Hintergrundinformationen)
- Internationale Plattform für nachhaltige Finanzierungen (Europäische Kommission)
- Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums (Europäische Kommission)
- Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen (Europäische Kommission)
Umsetzung des Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzwesen
2019 und 2020 hat der Rat Rechtsvorschriften angenommen, um privates Kapital auf dem Kapitalmarkt in Richtung nachhaltigere Investitionen zu lenken, nämlich durch
- Verbesserung der Transparenzverpflichtungen für Finanzintermediäre zur Einbindung der Faktoren Umwelt, Soziales und Governance in ihre Risikobewertungsprozesse
- Schaffung einer neuen Kategorie von Referenzwerten für nachhaltige Investitionen, um Investoren dabei zu helfen, den CO₂-Fußabdruck ihrer Investitionen zu vergleichen
- Schaffung eines einheitlichen EU-Klassifizierungssystems („Taxonomie“) für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten
- Nachhaltiges Finanzwesen: Vorsitz und Parlament erzielen politische Einigung über Referenzwerte für CO₂-arme Investitionen (Pressemitteilung, 25. Februar 2019)
- Nachhaltiges Finanzwesen: Vorsitz und Parlament erzielen politische Einigung über Transparenzregeln (Pressemitteilung, 7. März 2019)
- Nachhaltiges Finanzwesen: Rat nimmt einheitliches EU-Klassifikationssystem an (Pressemitteilung, 15. April 2020)
Im Juni 2019 hat die Kommission ferner unverbindliche Leitlinien veröffentlicht, um Unternehmen dabei zu helfen, relevante nichtfinanzielle Informationen auf einheitliche und vergleichbare Weise offenzulegen.
Taxonomie-Verordnung der EU
Im April 2020 hat der Rat eine Verordnung angenommen, mit der ein EU-weites Klassifikationssystem – auch Taxonomie genannt – eingeführt wird, das Unternehmen und Investoren eine gemeinsame Terminologie an die Hand gibt, sodass sie erkennen können, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig angesehen werden können.
Seitdem hat die Europäische Kommission zwei delegierte Rechtsakte im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung erlassen. In der Taxonomie-Verordnung wurden unter anderem technische Bewertungskriterien festgelegt, die Folgendes betreffen:
- Feststellung, ob eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet
- „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“, um sicherzustellen, dass eine bestimmte Wirtschaftstätigkeit keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen hat
Verordnung über europäische grüne Anleihen
Der Rat hat im Oktober 2023 eine Verordnung zur Einführung eines europäischen Standards für grüne Anleihen angenommen.
Mit der Verordnung werden einheitliche Anforderungen für Anleiheemittenten festgelegt, die die Bezeichnung „europäische grüne Anleihe“ oder „EuGB“ für Anleihen verwenden möchten, die ihren Aussagen nach ökologisch nachhaltig sind.
Es wird ein System für die Registrierung und Beaufsichtigung von Einrichtungen, die als externe Bewerter für europäische grüne Anleihen tätig sind, eingeführt, und die Beaufsichtigung von Emittenten europäischer grüner Anleihen wird geregelt.
Alle Erlöse aus europäischen grünen Anleihen müssen in Wirtschaftstätigkeiten investiert werden, die mit der EU-Taxonomie für nachhaltige Tätigkeiten in Einklang stehen. Für die Sektoren, die noch nicht unter die EU-Taxonomie fallen, und für bestimmte sehr spezifische Tätigkeiten wird es einen Flexibilitätsrahmen von 15 % geben.
Europäische grüne Anleihen (Infografik)
Beitrag der EU zur internationalen Finanzierung von Klimamaßnahmen
Die EU und ihre Mitgliedstaaten stellen weltweit den größten Teil der öffentlichen Finanzmittel für Klimamaßnahmen bereit.
Die Europäische Union und ihre 27 Mitgliedstaaten haben im Jahr 2024 31,7 Mrd. € zur Klimaschutzfinanzierung aus öffentlichen Quellen beigetragen und zusätzlich 11 Mrd. € an privater Finanzierung mobilisiert, um Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, ihre Treibhausgasemissionen zu verringern und sich an die Auswirkungen des Klimawandels anzupassen. Die Hälfte der öffentlichen Klimaschutzmittel für Entwicklungsländer sind für die Anpassung an den Klimawandel oder bereichsübergreifende Maßnahmen (sowohl Initiativen für den Klimaschutz als auch für die Anpassung an den Klimawandel) in Entwicklungsländern vorgesehen.
Der Beitrag zur Finanzierung von Klimamaßnahmen stellt einen wichtigen Teil des Übereinkommens von Paris von 2015 dar. In dem Übereinkommen wurde das Ziel für Industrieländer gesetzt, bis 2025 jährlich 100 Mrd. $ zu mobilisieren, um zur internationalen Finanzierung von Klimamaßnahmen beizutragen.
Europas Beitrag zur Finanzierung der Klimapolitik (in Mrd. €) (Infografik)
Letzte Überprüfung: 27. Oktober 2025