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Der digitale Euro – was ist das?

Der digitale Euro soll – als eine digitale Form von „Zentralbankgeld“ – zusätzlich zu Bargeld für die Verwendung im Einzelhandel von der Europäischen Zentralbank ausgegeben werden.

Was bedeutet „digitaler Euro“?

Mit dem digitalen Euro will die EU eine digitale Form von Bargeld einführen. Als digitale Zentralbankwährung würde er von der Europäischen Zentralbank (EZB) ausgegeben und allen im Euro-Währungsgebiet zur Verfügung stehen.

Das heißt, er würde Banknoten und Münzen ergänzen, nicht ersetzen. Damit wäre er eine zusätzliche Option beim Bezahlen, während Bargeld als Zahlungsmittel erhalten bleibt.

Öffentliches versus privates Geld

Um zu verstehen, wie der digitale Euro funktionieren würde, ist es wichtig, zwischen Zentralbankgeld und privatem Geld zu unterscheiden.

Zentralbankgeld ist insofern „öffentliches“ Geld, als es von einer Zentralbank ausgegeben wird und somit ein „öffentliches Gut“ darstellt. Derzeit steht es der Öffentlichkeit hauptsächlich in Form von Banknoten und Münzen für Barzahlungen zur Verfügung.

Privates Geld wird von Geschäftsbanken geschaffen. Dazu gehört Geld, das auf Bankkonten gehalten und für alltägliche Zahlungen wie Kartenzahlungen oder Online-Überweisungen genutzt wird. Im täglichen Leben wandeln wir privates Geld regelmäßig in „öffentliches“ Geld um (z. B. indem wir Bargeld abheben) und umgekehrt.

Wichtigste Merkmale des digitalen Euro

Abbildung mit Puzzleteilen

Ergänzend zu Bargeld

Der digitale Euro würde Bargeld ergänzen, nicht ersetzen.

Das Euro-Zeichen in einem Kreis.

Eine öffentliche Form digitalen Geldes

Der digitale Euro würde genau wie Bargeld von der EZB ausgegeben.

Weltkugel mit Euro-Symbol

Überall im Euro-Raum akzeptiert

Der digitale Euro könnte im gesamten Euro-Raum in Geschäften und bei Verkäufern genutzt werden, die digitale Zahlungen akzeptieren.

Prozentzeichen

Kostenloser gundlegender Zugang

Grundlegende Dienstleistungen wie Guthaben, Senden und Empfangen in digitalem Euro wären für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos.

Das Logo der EZB, auf dem das Euro-Zeichen abgebildet ist.

Absicherung durch die Europäische Zentralbank

Die EZB würde den Wert des digitalen Euro auf dieselbe Art und Weise garantieren wie den des physischen Bargelds. Der digitale Euro wäre keine Kryptowährung.

Offline verfügbar

Der digitale Euro könnte sowohl online als auch offline genutzt werden, sodass Zahlungen auch ohne Internetverbindung möglich wären.

Urkunde und Gerichtshammer

Hoher Schutz der Privatsphäre

Im Zahlungsverkehr würde der digitale Euro – unter Einhaltung der EU-Vorschriften gegen Betrug und Geldwäsche – einen hohen Schutz der Privatsphäre gewährleisten.

Glühlampe

Mehr Innovation

Der digitale Euro würde für mehr Innovation sorgen und die Digitalisierung der europäischen Wirtschaft unterstützen.

Warum brauchen wir einen digitalen Euro?

Mit der Einführung des digitalen Euro soll gewährleistet werden, dass der Euro weiterhin den sich wandelnden Zahlungspräferenzen Rechnung trägt. Gleichzeitig würde er die strategische Autonomie des Euro-Währungsgebiets stärken.

Anpassung an digitale Zahlungen

Auch wenn die meisten Käufe in Europa nach wie vor mit Bargeld getätigt werden, nimmt die Nutzung von Karten, mobilen Apps und Online-Zahlungen im Euro-Währungsgebiet immer mehr zu.

Zentralbankgeld existiert derzeit nur in physischer Form (Bargeld) und kann nicht direkt für alltägliche digitale Zahlungen verwendet werden. Ein digitaler Euro würde diese Lücke schließen, indem er allen die Möglichkeit gibt, digital mit „öffentlichem“ Geld zu bezahlen, das von der EZB abgesichert und neben Bargeld zur Verfügung gestellt wird.

Europas offene strategische Autonomie stärken

Der digitale Zahlungsverkehr im Euro-Währungsgebiet ist uneinheitlich. Viele Länder (13 von 20) sind bei Kartenzahlungen zum großen Teil von internationalen Kartensystemen abhängig. Daher werden digitale Zahlungen in Euro häufig über Nicht-EU-Infrastrukturen abgewickelt, bei denen die entsprechenden Daten in Nicht-EU-Ländern gespeichert und die Gebühren nach Geschäftsbedingungen berechnet werden, die außerhalb der EU festgelegt werden.

Der digitale Euro wäre eine europaweite, im gesamten Euro-Raum verfügbare Zahlungslösung unter europäischer Aufsicht, betrieben von europäischen Anbietern. Damit würde er das Zahlungssystem des Euro-Währungsgebiets resilienter machen und eine europäische digitale Zahlungsoption als Alternative zu bestehenden privaten Lösungen schaffen.

So soll der digitale Euro funktionieren

Der digitale Euro soll einfach zu nutzen und vertraut sein, vergleichbar mit anderen digitalen Zahlungslösungen.

Er soll über ein spezielles Zahlungskonto für den digitalen Euro oder eine digitale Brieftasche zugänglich sein, das bzw. die von der Bank oder einem anderen Intermediär bereitgestellt wird. Die Einrichtung und Nutzung einer „Basis-Brieftasche“ für den digitalen Euro soll kostenlos sein.

Mit einem Konto für den digitalen Euro bzw. einer digitalen Brieftasche soll es dann möglich sein,

  • in Geschäften zu bezahlen – online ebenso wie physisch,
  • persönliche Zahlungen abzuwickeln, z. B. Geld an Freunde oder Familienangehörige zu schicken,
  • den digitalen Euro online und offline zu nutzen – auch ohne Internetverbindung.

Um die Finanzstabilität zu wahren, soll der Betrag, den Einzelpersonen in digitalen Euro in ihrer Brieftasche „mit sich führen“ können, gedeckelt werden. Entsprechende Obergrenzen sollen gewährleisten, dass der digitale Euro in erster Linie als Zahlungsmittel und nicht als Wertaufbewahrungsmittel genutzt wird, und dazu beitragen, Risiken für die Finanzstabilität zu vermeiden.

Wie unterscheidet sich der digitale Euro von Karten oder mobilen Zahlungs-Apps?

Der digitale Euro soll Karten oder mobile Zahlungs-Apps nicht ersetzen, sondern ergänzen, indem er eine zusätzliche Möglichkeit bietet, digital zu bezahlen.

Derzeit sind viele digitale Zahlungen im Euro-Gebiet auf Zahlungssysteme angewiesen, die außerhalb der EU betrieben werden. Bei Nutzung dieser Systeme werden Zahlungen in Euro möglicherweise über Infrastrukturen außerhalb der EU abgewickelt, bevor sie den Verkäufer erreichen. Dies heißt, dass beträchtliche Zahlungsströme und damit verbundene Gebühren – ebenso wie persönliche Transaktionsdaten – in den Händen außereuropäischer Anbieter liegen.

Mit dem digitalen Euro würden Zahlungen innerhalb der EU abgewickelt. Als „öffentliches“ Geld wäre es Aufgabe der EZB, ihn auszugeben und zu schützen. So hätten Bürgerinnen und Bürger im gesamten Euro-Gebiet die Möglichkeit, digital mit Zentralbankgeld zu bezahlen. Damit stünde ihnen in allen Euro-Ländern eine einheitliche europäische Zahlungslösung zur Verfügung.

Debit- und Kreditkarten sowie mobile Zahlungs-Apps sind dagegen auf privates Bankgeld angewiesen, das von Geschäftsbanken ausgegeben wird, und laufen über private Zahlungssysteme, die oft oft gebührenpflichtig sind.

Wie unterscheidet sich der digitale Euro von Kryptowerten?

Der digitale Euro wäre kein Kryptowert.

Hinter dem digitalen Euro stünde die EZB, also die Institution, die genau wie beim Bargeld den Euro ausgibt und schützt. Sein Wert entspräche stets seinem Nennwert: Ein digitaler Euro wäre immer genau so viel wert wie eine 1-Euro-Münze.

Anders sieht es bei Kryptowerten (z. B. Kryptowährungen) aus: Sie werden nicht von einer zentralen Behörde abgesichert oder verwaltet. Ihr Wert kann erheblich schwanken, was sie riskant und instabil macht. Es gibt auch keine Garantie dafür, dass Kryptowerte bei Bedarf gegen Bargeld getauscht oder als Zahlungsmittel verwendet werden können.

Das Gesetzgebungsverfahren zur Einführung des digitalen Euro

Im Juni 2023 legte die Kommission ihr „Paket zur einheitlichen Währung“ vor. Es enthält einen Vorschlag, wie der Rechtsrahmen für die mögliche Einführung des digitalen Euro aussehen könnte, und einen ergänzenden Vorschlag, wie ihn auch Zahlungsdienstleister verwenden könnten, die in Nicht-Euro-Mitgliedstaaten niedergelassen sind.

Am 19. Dezember 2025 legte der Rat seine Standpunkte zu den wichtigsten Vorschlägen fest, um mit der Einführung eines digitalen Euro den Euro als Währung zu stärken. Nun können die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament beginnen.

Sobald der Rat und das Europäische Parlament den Vorschlag zur Schaffung des Rechtsrahmens angenommen haben, liegt es letztlich in der Entscheidung der EZB, ob sie den digitalen Euro ausgibt. Kürzlich hat sie angedeutet, der digitale Euro könne bereits 2029 verfügbar sein.

Ein Vorschlag über den Zugang zu Bargeld

Zum Paket zur einheitlichen Währung gehört auch ein Vorschlag, der den Status von Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel stärken soll. Konkret soll Euro-Bargeld beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen sowie zur Begleichung von Schulden allgemein verfügbar und akzeptiert sein, wobei es bestimmte, genau festgelegte und ordnungsgemäß überwachte Ausnahmen geben soll.

Am 19. Dezember 2025 legte der Rat seinen Standpunkt fest. Dabei war er bestrebt, die Vorschriften zu präzisieren, etwa die Frage nach dem Umgang mit dem digitalen Euro im Hinblick darauf, die Kohärenz zwischen den beiden Formen von Zentralbankgeld zu gewährleisten. Die wichtigsten Bestimmungen des Vorschlags zielen darauf ab,

  • die Annahme von Bargeld als Zahlungsmittel im gesamten Euro-Währungsgebiet zu gewährleisten und
  • zu garantieren, dass die Menschen Zugang zu Bargeld haben und ihre bevorzugte Zahlungsmethode frei wählen können.
Digitales Finanzwesen

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Letzte Überprüfung: 10. Dezember 2025