Europäisches Semester 2021
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2021
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14. Dezember Fahrplan für das Europäische Semester 2022
Der slowenische Vorsitz und der künftige französische Vorsitz legen auf der Tagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ einen Fahrplan vor, in dem – nach der Veröffentlichung des Herbstpakets der Europäischen Kommission am 24. November 2021 – die wichtigsten Schritte des Europäischen Semesters 2022 dargelegt werden.
Das wichtigste Element des Herbstpakets ist der „Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum“. Außerdem umfasst das Paket den Vorschlag für einen gemeinsamen Beschäftigungsbericht, die Empfehlung zum Euro-Währungsgebiet, den Warnmechanismus-Bericht und die Stellungnahme zu den Übersichten über die Haushaltsplanung der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets.
Mit dem Fahrplan soll sichergestellt werden, dass alle einschlägigen Ratsformationen und ihre Vorbereitungsgremien auf koordinierte und kohärente Weise an der Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates arbeiten.
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9. November Die Zukunft des Europäischen Semesters im Kontext der Aufbau- und Resilienzfazilität
Die Ministerinnen und Minister billigen nach einer vorübergehenden Anpassung des Europäischen Semesters in den Jahren 2020 und 2021, um die sozioökonomischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu bewältigen, Schlussfolgerungen zur Zukunft des Europäischen Semesters im Kontext der Aufbau- und Resilienzfazilität.
In den Schlussfolgerungen wird für den Zyklus im Jahr 2022 eine Rückbesinnung auf die zentralen Aspekte des Europäischen Semesters gefordert, insbesondere auf die Länderberichte und länderspezifischen Empfehlungen.
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18. Juni Rat verabschiedet Empfehlungen zu aktualisierten Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen
Der Rat verabschiedet im Rahmen des Europäischen Semesters 2021 27 Empfehlungen zu den aktualisierten Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen.
Die Programme spiegeln die Fortführung der allgemeinen Ausweichklausel wider und befassen sich in qualitativer Hinsicht mit dem jeweiligen haushaltspolitischen Kurs der Mitgliedstaaten.
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23. März Aktualisierter Fahrplan für das Europäische Semester 2021 und Bericht des Vorsitzes
Der Rat prüft einen Bericht des Vorsitzes über das Europäische Semester 2021 und die Aufbau- und Resilienzpläne. In dem Bericht wird darauf hingewiesen, dass politische Unterstützung auf nationaler und EU-Ebene für die Erholung von der Krise von entscheidender Bedeutung sein wird. Ferner wird darin hervorgehoben, dass die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne als wichtigstes Referenzdokument zu den zukunftsorientierten politischen Initiativen der Mitgliedstaaten dienen sollten. Die Pläne müssen die jeweilige nationale Agenda für Reformen und Investitionen enthalten, mit den im Rahmen des Europäischen Semesters ermittelten einschlägigen länderspezifischen Herausforderungen und Prioritäten im Einklang stehen, den politischen Zielen der EU entsprechen und auf den grünen und den digitalen Wandel ausgerichtet sein.
Da aufgrund der Pandemie eine besondere Lage herrscht und es zur Verknüpfung der Aufbau- und Resilienzfazilität mit dem Europäischen Semester kontinuierlicher Anpassungen bedarf, hat der Vorsitz einen aktualisierten Fahrplan für das Europäische Semester 2021 vorgelegt.
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25. Januar Rat billigt Schlussfolgerungen zum Warnmechanismus-Bericht und den Entwurf einer Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet
Der Rat hat die Schlussfolgerungen zum Warnmechanismus-Bericht 2021 gebilligt. Der Bericht bildet den Auftakt des jährlichen Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht. In dem Bericht wird festgestellt, dass die COVID-19-Krise eine Reihe bestehender makroökonomischer Ungleichgewichte in den Mitgliedstaaten verschärft hat und neue Risiken birgt. Dies zeigt deutlich, dass die verfügbaren Unterstützungsmaßnahmen der EU bestmöglich genutzt werden müssen.
Der Rat hat ferner den Entwurf einer Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets gebilligt. In der Empfehlung wird die Nutzung der Aufbau- und Resilienzfazilität besonders hervorgehoben und werden politische Leitlinien zu den Prioritäten vorgegeben, die die Mitgliedstaaten in ihre Aufbau- und Resilienzpläne aufnehmen sollten. Die Empfehlung wird dem Europäischen Rat im März zur Billigung übermittelt, bevor sie vom Rat förmlich angenommen wird.