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  • Rat (Wettbewerbsfähigkeit)

Rat „Wettbewerbsfähigkeit“, 27./28. Februar 2020

Wichtigste Ergebnisse

Forschung und Innovation, 28. Februar

Strategische Innovationsagenda des EIT

Der Rat hat ein partielle allgemeine Ausrichtung zum Anhang der Strategischen Innovationsagenda (SIA) des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) festgelegt.

Blaženka Divjak, kroatische Ministerin für Wissenschaft und Bildung.
Diese Einigung der Ministerinnen und Minister ist ein wichtiger Schritt, denn nun können auch die interinstitutionellen Gespräche mit dem Europäischen Parlament über das EIT-Paket aufgenommen werden.
Blaženka Divjak, kroatische Ministerin für Wissenschaft und Bildung.
Blaženka Divjak, kroatische Ministerin für Wissenschaft und Bildung.

Im Anhang der SIA werden die prioritären Bereiche und die Strategie des EIT für den Zeitraum 2021-2027 beschrieben. So werden darin die Ziele des Instituts, die zentralen Maßnahmen, der Modus Operandi, die erwarteten Ergebnisse und die benötigten Ressourcen genannt. Dies gewährleistet auch die erforderliche Kohärenz des EIT mit Horizont Europa, dem künftigen EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation für den Zeitraum 2021-2027. Außerdem werden Synergien mit anderen EU-Programmen gefördert.

Strategischer Ansatz für die internationale Zusammenarbeit im Rahmen von Forschung und Innovation

Auf Grundlage eines Vermerks des Vorsitzes haben die Ministerinnen und Minister über die EU-Strategie für die internationale Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Innovation beraten.

Dabei hoben sie hervor, dass die internationale Zusammenarbeit eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass das Forschungs- und Innovationspotenzial in der EU optimal genutzt werden kann. Einige von ihnen betonten allerdings, dass Kooperationsvereinbarungen geschlossen werden müssten, um sicherzustellen, dass folgende Bedingungen erfüllt seien: Gegenseitigkeit, Mehrwert und Achtung der Werte der EU. Allgemein befürwortet wurde ein differenzierter Ansatz, bei dem diejenigen Länder belohnt werden, die eine Zusammenarbeit in Bereichen von beiderseitigem strategischem Interesse anstreben.

Darüber hinaus unterstrichen die Ministerinnen und Minister, dass mehr in Forschung und Innovation investiert werden müsse, um Forschungstalente aus Drittstaaten anzuziehen, aber auch um europäische Forscherinnen und Forscher in der EU zu halten.

Wissenschaft kennt keine Grenzen Um auch in Zukunft hervorragende Leistungen bringen zu können, müssen unsere Forscherinnen und Forscher Zugang zu internationalen Forschungseinrichtungen erhalten und die Möglichkeit haben, mit ihren Kolleginnen und Kollegen in Drittstaaten zusammenzuarbeiten. Die EU ist weiterhin bereit, mit ihren Hauptpartnern in der Welt Kooperationsvereinbarungen im Bereich Forschung und Innovation zu schließen, die für beide Seiten von Vorteil sind. Blaženka Divjak, kroatische Ministerin für Wissenschaft und Bildung.

Binnenmarkt und Industrie, 27. Februar

Europäischer Grüner Deal – Übergang zu einer klimaneutralen Kreislaufwirtschaft in der EU

Die Ministerinnen und Minister haben auf der Grundlage eines Vermerks des Vorsitzes erörtert, welche politischen Strategien am besten geeignet sind, um

  • den Beitrag der Industrie zur Verwirklichung der bis 2050 angestrebten Klimaneutralität zu unterstützen,
  • das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen zu verringern und
  • den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft durch Digitalisierung zu erleichtern und zu beschleunigen.
Darko Horvat, kroatischer Minister für Wirtschaft, Unternehmertum und Kleinunternehmen
Wir müssen dafür Sorge tragen, dass der Übergang zu einer klimaneutralen EU-Industrie fair, inklusiv und nachhaltig vonstatten geht. Unsere größte Aufgabe wird es sein, Herausforderungen zu Chancen zu machen. Unsere Beratungen heute zeigen unsere Entschlossenheit, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie zu erhalten und gleichzeitig die im europäischen Grünen Deal festgelegten Klimaziele zu erreichen.
Darko Horvat, kroatischer Minister für Wirtschaft, Unternehmertum und Kleinunternehmen
Darko Horvat, kroatischer Minister für Wirtschaft, Unternehmertum und Kleinunternehmen

Der europäische Grüne Deal wurde im Dezember 2019 von der Kommission als neue Wachstumsstrategie der EU vorgeschlagen. Damit soll in der EU bis 2050 der Übergang zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Wirtschaft erfolgen. Es werden darin eine Reihe von Maßnahmen und Strategien vorgeschlagen, die auf einen fairen und inklusiven Übergang, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft, eine bessere Gesundheit und Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger und den Schutz der Umwelt abzielen. Der Europäische Rat billigte im Dezember 2019 das Ziel einer klimaneutralen EU bis 2050.

Schlussfolgerungen zum Thema „Bessere Rechtsetzung: Gewährleistung von Wettbewerbsfähigkeit sowie nachhaltigem und integrativem Wachstum“

Der Rat hat Schlussfolgerungen im Rahmen seiner Agenda für bessere Rechtsetzung angenommen. Darin geht es um die Qualität der Folgenabschätzungen und die Notwendigkeit, dass die politischen Entscheidungsträger die besonderen Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen, Start-ups und Kleinstunternehmen berücksichtigen und die Methoden zur Überprüfung, ob die bestehenden Rechtsvorschriften der EU weiterhin ihren Zweck erfüllen, verbessern. Eine bessere Rechtsetzung spielt eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen und integrativen EU-Wirtschaft. Sie gewährleistet eine faktengestützte Entscheidungsfindung und zweckgerechte politische Maßnahmen.

Europäisches Semester – Bericht über die Leistungsfähigkeit des Binnenmarkts

Der Rat hat auf der Grundlage eines Vermerks des Vorsitzes einen Gedankenaustausch über die Ergebnisse des von der Kommission erstellten Berichts über die Leistungsfähigkeit des Binnenmarkts geführt.

Die Ministerinnen und Minister waren sich weitgehend einig, dass ein ganzheitlicher Ansatz für die Integration des Binnenmarkts erforderlich ist, während gleichzeitig ein Schwerpunkt auf spezifische Bereiche mit ungenutztem Potenzial, wie beispielsweise Dienstleistungen, gelegt werden muss. Eine bessere Umsetzung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften sowie eine weitere Standardisierung, Harmonisierung und gegenseitige Anerkennung sind die wichtigsten Instrumente zur Maximierung der Vorteile des Binnenmarkts.

In dem Bericht über die Leistungsfähigkeit des Binnenmarkts 2019 wird die Wirtschaftsleistung des EU-Binnenmarkts bewertet und auf die Bereiche eingegangen, in denen die Mitgliedstaaten Strukturreformen durchführen müssen, um diese Leistung zu optimieren. Er deckt die Themen Waren, Dienstleistungen, Energie, Digitalisierung, öffentliches Beschaffungswesen und Integration der Kapitalmärkte ab. Er ergänzt die Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum 2020 der Kommission, mit der die auf wettbewerbsfähige Nachhaltigkeit ausgerichteten politischen Prioritäten dargelegt werden und das Europäische Semester 2020 eingeläutet wird.

Sonstiges

a) Arbeitsprogramm der Kommission für 2020 (Binnenmarkt und Industrie)

– Vorstellung durch die Kommission

Die Kommission hat diejenigen Aspekte ihres kürzlich angenommenen Arbeitsprogramms für 2020 vorgestellt, die für die Arbeit des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“ von Belang sind.

b) Auswirkungen von COVID-19 auf die Industrie der EU

– Informationen der Kommission

Die Kommission hat dem Rat ihre erste Bewertung der potenziellen Auswirkungen des Ausbruchs von COVID-19 auf die EU-Industrie vorgetragen. Sie wies die Mitgliedstaaten auf die Bedeutung des Austauschs aller wichtigen Informationen und der Koordinierung aller auf EU-Ebene ergriffenen Maßnahmen hin.

c) Ergebnisse der Erhebung über Binnenmarkthindernisse für tschechische Unternehmen und Schlussfolgerungen der internationalen Konferenz „Der EU-Binnenmarkt aus der Sicht von KMU“ (Prag, 16. Januar 2020)

– Informationen der tschechischen Delegation

Die tschechische Delegation hat dem Rat über die Ergebnisse der oben genannten Umfrage und Konferenz berichtet. Hauptzweck der vom tschechischen Ministerium für Industrie und Handel durchgeführten Umfrage war die Analyse, wie tschechische Unternehmer mit ausgewählten Handelshemmnissen im Binnenmarkt umgehen. Daneben sollten auf der Konferenz die Unternehmer über Geschäftsmöglichkeiten im Binnenmarkt informiert werden.

d) Binnenmarkthindernisse

– Informationen der litauischen Delegation

Die litauische Delegation hat dem Rat über die Ergebnisse einer Umfrage berichtet, die die Hindernisse betraf, mit denen litauische Unternehmen im Binnenmarkt konfrontiert sind, wenn sie ihre grenzüberschreitenden Tätigkeiten ausweiten. Die Umfrage wurde im November 2019 von der litauischen Regierung eingeleitet und am 31. Dezember 2019 abgeschlossen. Es wurde darauf hingewiesen, dass am 13. März 2020 in Vilnius eine Folgeveranstaltung auf hoher Ebene stattfinden wird, um diese Ergebnisse zu erörtern und mögliche Lösungen mit Vertretern der Wirtschaft zu sondieren.

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