Bessere Rechtsetzung
Bessere Rechtsetzung ist ein System von Maßnahmen, Entscheidungsprozessen, Verpflichtungen und Garantien, das die EU eingerichtet hat, um zu gewährleisten, dass sich die EU-Rechtsvorschriften qualitativ ständig verbessern und so den Bedürfnissen ihrer Bürger und Unternehmen besser gerecht werden können.
Grundsätze und Ziele
Die EU-Rechtsvorschriften haben erhebliche Auswirkungen auf das Leben von mehr als 450 Millionen Bürgerinnen und Bürgern. Sie wirken sich unmittelbar auf die nationalen Rechtsvorschriften der 27 EU-Mitgliedstaaten aus und sind mit einem weiten Netz internationaler Verpflichtungen verbunden.
Deshalb ist es so wichtig, dass die EU-Organe bei der Ausarbeitung oder Aktualisierung von Rechtsvorschriften höchste Qualitätsstandards einhalten. Sie müssen sicherstellen, dass jede einzelne Bestimmung eines Gesetzgebungsakts auf Fakten beruht und zentralen Grundsätzen wie Wirksamkeit, Einfachheit, Transparenz, Verhältnismäßigkeit und Durchsetzbarkeit folgt.
Bessere Rechtsetzung betrifft den gesamten Gesetzgebungszyklus – von der Politikgestaltung und -vorbereitung über die Annahme, Umsetzung und Anwendung bis hin zur Evaluierung und Überarbeitung.
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Politikgestaltung und -vorbereitung
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Annahme
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Umsetzung
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Anwendung
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Evaluierung
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Überarbeitung
Ziel sind Gesetze und politische Maßnahmen, die wirksam, einfach, evidenzbasiert, transparent und verhältnismäßig sind, ohne unnötige Belastungen zu schaffen.
Dies trägt auch dazu bei, den Verwaltungsaufwand zu verringern, den EU-Vorschriften für Unternehmen mit sich bringen können, und Europa damit wettbewerbsfähiger zu machen.
Instrumente für eine bessere Rechtsetzung
In jeder Phase des Politikzyklus müssen bestimmte Grundsätze, Instrumente und Verfahren eingehalten werden, um bestmögliche EU-Vorschriften zu gewährleisten.
Folgenabschätzungen
Bevor die Kommission wichtige Rechtsvorschriften vorschlägt, soll sie die potenziellen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen bewerten. Dabei ist sie gehalten, klar zu benennen, welches Problem gelöst werden soll, das einschlägige öffentlich verfügbare Fachwissen durch Aufforderungen zu Stellungnahmen möglichst vollständig zusammenzutragen und öffentliche Konsultationen zu nutzen, um Rückmeldungen zu ihren Überlegungen und der vorgeschlagenen Richtung einzuholen.
Zudem sollte sie verschiedene politische Optionen sowie deren Kosten und Nutzen prüfen und genau darlegen, sodass die beiden gesetzgebenden Organe (Rat und Parlament) die Vorschläge präzisieren und an die politischen Ziele ihrer Wählerschaft anpassen können.
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
Bei der Ausarbeitung neuer Rechtsvorschriften müssen die beiden im Vertrag über die Europäische Union verankerten Grundsätze Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden.
Subsidiarität
Die EU sollte nur dann tätig werden, wenn die Ziele auf EU-Ebene besser erreicht werden können als auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.
Verhältnismäßigkeit
Das Handeln der EU sollte nicht über das hinausgehen, was zum Erreichen der Ziele in den Verträgen erforderlich ist.
Faktengestützte Politik
Die Vorschläge der EU sollten auf bestmöglich verfügbaren, zuverlässigen Erkenntnissen und Analysen beruhen, um die angestrebte Wirkung zum Nutzen aller in der EU zu erzielen. Dazu sammelt die Kommission durch Untersuchungen, Konsultationen der Interessenträger und Aufforderungen zu Stellungnahmen die besten verfügbaren Daten.
Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands
Viele Interessengruppen haben in den letzten Jahren dafür plädiert, die EU solle darauf hinarbeiten, unnötige Verwaltungskosten zu verringern und die Rechtsvorschriften so zu gestalten, dass insbesondere Unternehmen und KMU sie leichter verstehen und befolgen können.
Deshalb haben der Rat und die Kommission konkrete Ziele vereinbart, darunter die Verringerung der Verwaltungskosten und Berichtspflichten um mindestens 25 % für alle Unternehmen (bzw. um mindestens 35 % für KMU) bis 2030. Dies soll ohne Abstriche bei den entsprechenden politischen Zielen geschehen.
Sowohl in der Strategischen Agenda 2024-2029 als auch in der Erklärung von Budapest zum neuen Deal für die europäische Wettbewerbsfähigkeit hat Vereinfachung höchste Priorität.
Konsultation und Beteiligung der Interessenträger
Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen, Sachverständige und andere Interessenträger sollen in die Entwicklung von EU-Initiativen einbezogen werden. Dies geschieht durch Aufforderungen zu Stellungnahmen, gezielte Konsultationen von Sachverständigen, öffentliche Konsultationen und Realitätschecks.
2025 wurde das Feedback-Portal der Kommission mehr als 9 Million mal besucht; dabei gingen mehr als 21 000 Rückmeldungen zu 51 Legislativvorschlägen ein.
Sie werden an den Rat und das Parlament weitergeleitet.
Evaluierung und Überprüfung
Bestehende EU-Rechtsvorschriften sollen mit Blick auf ihre Wirkung, unnötige Kosten oder unbeabsichtigte Folgen evaluiert werden. Deshalb sind in fast allen neuen Legislativvorschlägen regelmäßige Überprüfungsklauseln vorgesehen – teils mit Halbzeitüberprüfungen – um sicherzustellen, dass die Umsetzung wie geplant voranschreitet.
Die Kommission führt zwei Mal im Jahr Umsetzungsdialoge mit Interessenträgern, um die tatsächliche Umsetzung vor Ort und mögliche Hindernisse zu erörtern.
Die Rolle des Rates
Eine bessere Rechtsetzung gehört zu den laufenden Prioritäten des Rates.
Im Zuge seiner Bemühungen um zweckdienliche EU-Vorschriften haben einige Ratsformationen wiederholt Schlussfolgerungen zur besseren Rechtsetzung verabschiedet.
- Regulatorische „Sandkästen“ und Experimentierklauseln als Instrumente für eine bessere Rechtsetzung: Rat billigt Schlussfolgerungen (Pressemitteilung, 6. November 2020)
- Bessere Rechtsetzung für Wettbewerbsfähigkeit sowie nachhaltiges und integratives Wachstum: Rat billigt Schlussfolgerungen (Pressemitteilung, 27. Februar 2020)
Im November 2024 führten die Ministerinnen und Minister eine Orientierungsaussprache über bessere Rechtsetzung. Die meisten Delegationen plädierten für eine Verringerung des Meldeaufwands um 25 % (35 % bei KMU) und die Ernennung eines Kommissionsmitglieds für Umsetzung und Vereinfachung.
Im September 2025 riefen die Ministerinnen und Minister dazu auf, Grundsätze der besseren Rechtsetzung anzuwenden, etwa die systematische Nutzung von Folgenabschätzungen, Ex-post-Bewertungen, Konsultationen mit Interessenträgern und Realitätschecks. Allgemeines Einvernehmen bestand auch darüber, dass der Rat (Wettbewerbsfähigkeit) weiterhin darauf achten sollte, künftige zusätzliche Belastungen zu vermeiden.
Im Dezember 2025 riefen die Ministerinnen und Minister dazu auf, den Gesamtaufwand, der sich aus den Verwaltungs- und Anpassungskosten im Zusammenhang mit neuen Rechtsvorschriften ergibt, systematischer zu überwachen. Gleichzeitig forderten sie die Kommission auf, gründliche Folgenabschätzungen zu Gesetzgebungsvorschlägen durchzuführen, die voraussichtlich erhebliche wirtschaftliche, ökologische oder soziale Auswirkungen haben.
Die Staats- und Regierungschefs der EU im Europäischen Rat haben in den letzten Jahren auch mehrfach darauf hingewiesen, dass die Vorschriften vereinfacht werden müssen, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken.
Im März 2026 forderten sie die Kommission auf,
- sicherzustellen, dass alle neuen EU-Initiativen dem Grundsatz der Einfachheit der Gestaltung folgen, mit Folgenabschätzungen von hoher Qualität einhergehen, zu den Zielen der EU im Bereich Wettbewerb beitragen sowie Kosten verringern und Belastungen vermeiden
- Verordnungen den Vorrang vor Richtlinien zu geben
- weniger delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte zu erlassen, die sich auf technische Aspekte konzentrieren sollten
Daraufhin veröffentlichte die Kommission im April 2026 eine Mitteilung über ein einfacheres, klareres und besser durchsetzbares EU-Regelwerk mit einem robusteren Ansatz für eine bessere Rechtsetzung. Daraus sollte eine Reihe von Initiativen entstehen, die in den einschlägigen Vorbereitungsgremien des Rates weiterentwickelt werden sollen.
Dies ist die erste Reform des Rahmens für eine bessere Rechtsetzung seit 2021.
Siehe auch
Vereinfachung der EU-Vorschriften
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU: nächste Schritte
Die Rolle des Rates bei der Beschlussfassung der EU
Letzte Überprüfung: 10. September 2026