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Vereinbarung über bessere Rechtsetzung

Was ist unter der Vereinbarung über bessere Rechtsetzung zu verstehen?

Die Vereinbarung über bessere Rechtsetzung soll die Vorgehensweise der EU beim Erlass von Rechtsvorschriften verbessern und gewährleisten, dass diese Vorschriften mehr den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen dienen. Ziel ist es, den EU-Gesetzgebungsprozess transparenter, offener für die Mitwirkung von Interessenträgern und leichter nachvollziehbar zu gestalten. Außerdem soll bewertet werden, wie sich das EU-Recht auf die kleinen und mittleren Unternehmen, die einheimische Industrie und die Bürger auswirkt. Die neue Vereinbarung soll dafür sorgen, dass die Zusammenarbeit zwischen den EU-Organen reibungsloser verläuft und klarer festgelegt ist.

Eines der wichtigsten Ziele der Vereinbarung über bessere Rechtsetzung, auch bekannt als "bessere Regulierung" oder "intelligente Regulierung", besteht darin, sicherzustellen, dass die Ziele der EU-Politik und ‑Rechtsetzung mit einem möglichst geringen Kosten- und Verwaltungsaufwand erreicht werden. Damit soll sichergestellt werden, dass politische Entscheidungen offen und transparent getroffen werden, sich auf die besten verfügbaren Fakten stützen und von allen Beteiligten mitgetragen werden. Die bessere Rechtsetzung betrifft den gesamten Politikzyklus – Konzipierung und Vorbereitung, Annahme, Umsetzung, Anwendung, Evaluierung und Überarbeitung. Für jede Phase dieses Zyklus wird es spezifische Grundsätze, Ziele, Instrumente und Verfahren geben, um die bestmögliche Rechtsetzung für die EU zu gewährleisten.

Zweck der Vereinbarung

Der Weg eines EU-Gesetzgebungsvorschlags von der Entstehung über seinen Weg durch alle Institutionen bis zur Umsetzung in nationales Recht ist nicht immer einfach zu verstehen. Das Verfahren ist oft kompliziert und kann lange dauern. Zugleich muss unbedingt die Qualität der Rechtsetzung und die Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Gesellschaft und der Unternehmen gewährleistet werden. Deshalb bemühen sich die EU-Organe auch ständig darum, die Vorgehensweise der Europäischen Union für den Erlass ihrer Rechtsvorschriften zu verbessern. Gleichzeitig sind sie bestrebt, die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union zum Nutzen für die EU-Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.

Eine bessere Rechtsetzung steht im Zentrum der Arbeit der EU; durch die Vereinfachung von Gesetzen und eine bessere Ausrichtung auf die Bedürfnisse von Unternehmen und Bürgern leistet sie einen wichtigen Beitrag zu Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung.

Einzelheiten

Die von der Juncker-Kommission vorgeschlagene umfassende Agenda für bessere Rechtsetzung besteht aus zwei Hauptelementen:

Vorschlag für eine interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung

Hierbei geht es insbesondere um Programm- und Zeitplanung, Anwendung von Instrumenten für eine bessere Rechtsetzung sowie delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte. Diese Vereinbarung sollte die bestehende interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung aus dem Jahr 2003 ersetzen.

Mitteilung "Bessere Ergebnisse durch bessere Rechtsetzung" – Eine Agenda der EU

In der Mitteilung erläutert die Kommission ihren Ansatz für eine bessere Rechtsetzung und verpflichtet sich zu mehr Offenheit und Transparenz bei ihrer Arbeit. Zudem legt sie dar, welche Instrumente sie nutzen will; hierzu gehören auch die neuen integrierten Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung. Ferner erläutert sie, wie sie das REFIT-Programm ausbauen will.

REFIT

Das Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) ist das Kommissionsprogramm, mit dem sichergestellt werden soll, dass die EU-Rechtsvorschriften nach wie vor ihrem Zweck gerecht werden und die von den gesetzgebenden EU-Organen angestrebten Ergebnisse erzielen.

Die Agenda für bessere Rechtsetzung umfasst zudem eine Reihe von Begleitdokumenten, die in direkter Verbindung zu den Aspekten stehen, die vom Rat geprüft werden. Zu diesen Dokumenten zählen die Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung sowie Dokumente im Zusammenhang mit dem REFIT-Programm.

Im Rat

Eine bessere Rechtsetzung gehört zu den laufenden Prioritäten des Rates. Faktengestützte Rechtsvorschriften von besserer Qualität und eine effiziente und weniger schwerfällige Politikgestaltung sind Anliegen des Rates. Der Rat "Wettbewerbsfähigkeit" hat in seinen Bemühungen, dafür zu sorgen, dass die EU-Rechtsvorschriften ihren Zweck erfüllen, mehrfach Schlussfolgerungen zur besseren Rechtsetzung angenommen. Diese Schlussfolgerungen wurden auch vom Europäischen Rat gebilligt.

Der Rat "Allgemeine Angelegenheiten" hat im März 2015 die Vorbereitungen für die Verhandlungen über eine interinstitutionelle Vereinbarung in die Wege geleitet. Er hat den AStV ersucht zu prüfen, welche Punkte in die künftige interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung (bekannt als IIV) aufgenommen werden könnten. Nach Beratungen in den Fachgruppen und danach im AStV haben die Minister auf der Tagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" im April 2015 die obersten Prioritäten des Rates für die IIV vereinbart (Programmplanung, bessere Rechtsetzung und Anhörung von Experten zu delegierten Rechtsakten). Diese Position des Rates wurde in einem Schreiben des Präsidenten des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" Edgar Rinkevics an den Vizepräsidenten der Kommission Frans Timmermans dargelegt und bildet die Grundlage für die Verhandlungen mit den beiden anderen Organen.

Die Kommission hat die Agenda für bessere Rechtsetzung am 19. Mai 2015 angenommen. Der Rat hat auf der Tagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" vom 23. Juni 2015 einen Gedankenaustausch über die Agenda geführt. Die Minister zogen eine Bilanz der Arbeiten im Rat, insbesondere betreffend die zwischen dem Rat, dem Europäischen Parlament und der Kommission auszuhandelnde interinstitutionelle Vereinbarung. Die Minister erörterten den Inhalt der umfassenderen Agenda für bessere Rechtsetzung, vor allem aus Sicht der Unternehmen und Bürger.

Der Rat billigte am 15. Dezember 2015 eine mit dem Europäischen Parlament und der Kommission erzielte vorläufige Vereinbarung über bessere Rechtsetzung.

Die Vereinbarung über bessere Rechtsetzung wurde am 15. März 2016 vom Rat angenommen. Die Minister billigten ferner die Modalitäten für die jährliche Programmplanung, mit denen die Bestimmungen der interinstitutionellen Vereinbarung in konkrete praktische Schritte und vorläufige Zeitpläne umgesetzt werden.

Die Vereinbarung wurde am 13. April 2016 unterzeichnet und trat am selben Tag in Kraft. Sie wurde am 12. Mai 2016 im Amtsblatt veröffentlicht.