Skip to content
  • Rat (Wirtschaft und Finanzen)

Rat „Wirtschaft und Finanzen“, 18. Januar 2022

Wichtigste Ergebnisse

Prioritäten des französischen Vorsitzes

Der französische Vorsitz hat seine Prioritäten für den Bereich Wirtschaft und Finanzen für das erste Halbjahr 2022 vorgestellt. Im Anschluss daran führten die Ministerinnen und Minister einen Gedankenaustausch.

Bruno Le Maire, Minister für Wirtschaft, Finanzen und Aufschwung
Europa ist es gelungen, die schlimmste Wirtschaftskrise seit 1929 zu überwinden. Wir haben zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Maßnahmen ergriffen. Die Krise hat uns jedoch gezeigt, dass es notwendig ist, ein neues Wirtschaftsmodell aufzubauen, das auf strategischer Autonomie beruht. Welche Art von Europa wollen wir aufbauen? Wir wollen ein unabhängiges Europa, das in der Lage ist, seine Werte zu verteidigen, Investitionen in Innovation und Schlüsseltechnologien zu fördern und die Umwelt zu schützen. Wir wollen ein neues Modell aufbauen, das auf nachhaltigem Wachstum beruht.
Bruno Le Maire, Minister für Wirtschaft, Finanzen und Aufschwung
Bruno Le Maire, Minister für Wirtschaft, Finanzen und Aufschwung

Unternehmensbesteuerung

Die Ministerinnen und Minister haben eine Orientierungsaussprache über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Einführung eines globalen Mindeststeuersatzes für multinationale Konzerne in der Union geführt. Zuvor hatte die Kommission Ende Dezember ihren Richtlinienvorschlag vorgelegt. Der französische Vorsitz nutzte somit die frühestmögliche Gelegenheit, die Arbeit auf Ratsebene voranzubringen.

In ihren Beiträgen bestätigten die Ministerinnen und Minister den prioritären Charakter dieses Dossiers und die Notwendigkeit, die vereinbarten Regeln für die internationale Unternehmensbesteuerung so bald wie möglich umzusetzen.

Das Ziel der Richtlinie besteht darin, die Einigung innerhalb des globalen inklusiven Rahmens der OECD/G20 gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) über eine Zwei-Säulen-Reform der Vorschriften über die internationale Unternehmensbesteuerung in Rechtsvorschriften der EU umzusetzen. Diese internationale Einigung, an der 137 Länder und Gebiete beteiligt sind, ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem wirksamen und fairen System der Gewinnbesteuerung. Gegenstand der Richtlinie ist die sogenannte zweite Säule der Reform, die der Reform der ersten Säule vorangeht, zu der die fachliche Arbeit im inklusiven Rahmen der OECD gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) noch andauert.

Die Einigung vom 8. Oktober 2021 ist ein Erfolg für die internationale Gemeinschaft und vor allem ein europäischer Erfolg. Sie wird für Fairness, Effizienz und Stabilität für unsere Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger sorgen. Ich freue mich sehr, aus der heutigen Diskussion schließen zu können, dass wir alle den Wunsch nach raschen Fortschritten teilen. Die EU steht bei dieser historischen Reform an vorderster Front, und das ist eine gute Nachricht. Bruno Le Maire, Minister für Wirtschaft, Finanzen und Aufschwung
The Council gave political guidance on new taxation rules for big multinational companies

Wirtschaftliche Erholung

Die für Wirtschaft und Finanzen zuständigen Ministerinnen und Minister haben über den Stand der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität beraten.

Zurzeit stehen die Bewertungen der Aufbau- und Resilienzpläne durch die Kommission für fünf Mitgliedstaaten noch aus. Einer dieser fünf Mitgliedstaaten muss seinen Aufbau- und Resilienzplan erst noch vorlegen. Der Rat hat bezüglich der Kommissionsvorschläge rasch gehandelt und Durchführungsbeschlüsse zur Billigung der Bewertung der 22 vorliegenden Pläne innerhalb des in der Verordnung vorgegebenen engen Zeitrahmens angenommen. Die Kommission ist mit Bulgarien, Ungarn, Polen und Schweden bezüglich der Bewertung von deren Aufbau- und Resilienzplänen im Gespräch.

Bisher haben 18 Mitgliedstaaten Vorfinanzierungen (13 % der gewünschten Beträge) in Höhe von insgesamt 54,2 Mrd. € erhalten. Zur Finanzierung der Pläne hat die Kommission auf den Finanzmärkten bereits 71 Mrd. € mithilfe langfristiger Instrumente und 28 Mrd. € mithilfe kurzfristiger Instrumente aufgenommen.

Die Aufbau- und Resilienzfazilität ist ein befristetes Aufbauinstrument, das es der Kommission gestattet, im Namen der Union Schuldtitel auszugeben, um die Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Reformen und Investitionen zu unterstützen. Damit sollen 723,8 Mrd. € (zu jeweiligen Preisen) an Darlehen (385,8 Mrd. €) und Zuschüssen (338 Mrd. €) bereitgestellt werden.

Viele Ministerinnen und Minister haben in ihren Beiträgen hervorgehoben, wie wichtig eine rasche Auszahlung an die Mitgliedstaaten ist. Der Rat geht davon aus, dass der Großteil der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität 2022 stattfinden wird.

Europa ist heute stärker als vor der Krise. Wir haben der Welt mit einer historischen Einigung über ein Aufbaupaket in Höhe von 750 Mrd. € unsere Einheit und unsere Solidarität gezeigt. Wir haben nun 22 Aufbau- und Resilienzpläne gebilligt, und 18 Mitgliedstaaten haben Vorfinanzierungen in Höhe von insgesamt 54,2 Mrd. € erhalten. Das ist eine gute Nachricht. Wir müssen diese politische Dynamik aufrechterhalten und weiterhin in unsere Zukunft investieren. Bruno Le Maire, Minister für Wirtschaft, Finanzen und Aufschwung
Abbildung: Der EU-Aufbaufonds stellt Hilfen für die Mitgliedstaaten bereit, um die Wirtschaft anzukurbeln und ein widerstandsfähigeres, grüneres und digitaleres Europa aufzubauen.
Aufbaufonds: So hilft die EU (Infografik)

Aufbaufonds: So hilft die EU (Infografik)

Europäisches Semester 2022

Der Rat hat den jährlichen Zyklus des "Europäischen Semesters" eingeleitet, mit dem die Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten überwacht wird. Er hat Schlussfolgerungen zum Warnmechanismus-Bericht 2022 sowie Schlussfolgerungen zum Jahreswachstumsbericht 2022 angenommen. Er hat die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets 2022 gebilligt. Diese Empfehlung wird dem Europäischen Rat im März 2022 zur Billigung unterbreitet, bevor sie vom Rat „Wirtschaft und Finanzen“ auf einer seiner nächsten Tagungen angenommen werden kann.

EU-Mandat für die G20-Tagung

Die Ministerinnen und Minister haben Leitlinien für die weiteren Beratungen über das EU-Mandat für die G20-Tagung vorgegeben und haben damit die Vorbereitungen für die Tagung der Finanzminister und Zentralbankpräsidenten der G20 vorangebracht, die am 17./18. Februar 2022 in Indonesien stattfinden soll.

Sonstiges

Der Vorsitz hat die Ministerinnen und Minister über aktuelle Gesetzgebungsvorschläge im Bereich der Finanzdienstleistungen informiert. Die deutsche Delegation hat die Ministerrunde über die Prioritäten des G7-Vorsitzes unterrichtet. Die Ministerrunde wurde auch über den neuesten EIB-Investitionsbericht unterrichtet.

Dossiers

Presseinfos

Ansprechpartner für Journalisten

Wenn Sie kein Journalist sind, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit.

Akkreditierung und Presseveranstaltungen

Allgemeine Informationen zur Akkreditierung finden Sie auf dieser Seite.

Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Sonstige Tagungen: Rat (Wirtschaft und Finanzen)

Weitere Tagungen

Letzte Überprüfung: 9. Januar 2025