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  • Rat (Allgemeine Angelegenheiten)

Rat „Allgemeine Angelegenheiten“, 18. Oktober 2022

Wichtigste Ergebnisse

Oktobertagung des Europäischen Rates

Der Rat führte einen Gedankenaustausch über den Entwurf von Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates am 20./21. Oktober 2022.

Im Anschluss an ihre informellen Beratungen in Prag vom 7. Oktober werden die EU-Führungsspitzen in Brüssel zusammenkommen, um eine Reihe dringender Fragen zu erörtern.

Sie werden sich mit den jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und der weiteren Unterstützung der EU für die Ukraine befassen.

Die EU-Führungsspitzen werden zudem die Lage in Bezug auf die Energiepreise und die Versorgungssicherheit, einschließlich der Maßnahmen zur Marktoptimierung und der Fortschritte bei der Senkung der Nachfrage, bewerten.

Angesichts der derzeitigen Energiekrise wird sich der Europäische Rat mit der Wirtschaftslage befassen.

Die Führungsspitzen werden auch eine strategische Aussprache über China führen und eine Reihe internationaler Veranstaltungen vorbereiten.

Konferenz zur Zukunft Europas

Die Ministerrunde befasste sich mit den Folgemaßnahmen zur Konferenz zur Zukunft Europas.

Der Rat arbeitet derzeit daran, wirksame Folgemaßnahmen zu den Ergebnissen der Konferenz zu gewährleisten, insbesondere auf der Grundlage einer umfassenden vorläufigen technischen Bewertung der 49 Konferenzvorschläge und der damit zusammenhängenden 326 Maßnahmen. Die Ministerinnen und Minister hatten zuletzt auf ihrer Tagung im September eine Bilanz der Folgemaßnahmen gezogen.

Zudem hat der Rat gemäß Artikel 48 Absatz 2 EUV Entwürfe für zwei spezifische Änderungen der Verträge vom Europäischen Parlament erhalten. Die Ministerinnen und Minister erörterten den Zeitplan, um diese Entwürfe dem Europäischen Rat zu übermitteln und den nationalen Parlamenten zur Kenntnis zu bringen.

Vor dem Hintergrund, dass das Europäische Parlament seinen Ausschuss für konstitutionelle Fragen beauftragt hatte, Entwürfe für weitere Vertragsänderungen auszuarbeiten, um die Ergebnisse der Konferenz umzusetzen, waren sich die Ministerinnen und Minister während der Aussprache weitgehend einig, dass es im Sinne der Verfahrenseffizienz und zur Vermeidung von Doppelarbeit angemessen wäre, den Abschluss der Arbeit des Parlaments abzuwarten, bevor die beiden bereits erhaltenen Entwürfe übermittelt werden.

In diesem Zusammenhang stellten viele der Ministerinnen und Minister fest, dass die überwiegende Mehrheit der Vorschläge der Konferenz auf der Grundlage des derzeitigen Vertragsrahmens umgesetzt werden könne, und sie waren der Ansicht, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt diesen Vorschlägen Vorrang eingeräumt werden sollte.

Zudem waren einige der Ministerinnen und Minister der Ansicht, dass es im Zusammenhang mit den dringenden Herausforderungen durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine wichtig sei, alle Energie darauf zu konzentrieren, den Bürgerinnen und Bürgern Europas Lösungen für die aktuellen Probleme zu bieten. Andere vertraten die Ansicht, dass mehr Zeit für eine umfassende Bewertung erforderlich sei, bevor man sich auf den Prozess einer Vertragsänderung einlassen könne.

Mikuláš BEK, Minister für europäische Angelegenheiten der Tschechischen Republik
Der Rat ist fest entschlossen, die bestmöglichen Folgemaßnahmen zu den Vorschlägen der Konferenz zu gewährleisten. Die überwiegende Mehrheit der Vorschläge – bis zu 95 % – wäre umsetzbar, wenn das Potenzial des bestehenden Vertragsrahmens vollständig genutzt wird. Schwerpunktsetzung auf diese Arbeit ist wichtig, um innerhalb eines relativ kurzen Zeitrahmens positiv und konkret auf die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger zu reagieren.
Mikuláš BEK, Minister für europäische Angelegenheiten der Tschechischen Republik
Mikuláš BEK, Minister für europäische Angelegenheiten der Tschechischen Republik

Die Ministerinnen und Minister erörterten ferner die Ausrichtung einer Feedback-Veranstaltung zur Konferenz; dies würde eine wichtige Möglichkeit bieten, die Bürgerinnen und Bürger über die Folgemaßnahmen der drei EU-Organe zu den Ergebnissen der Konferenz zu informieren.

Rechtsstaatlichkeit in Polen

Im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 7 Absatz 1 EUV wurden die Ministerinnen und Minister über die Situation in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit in Polen informiert.

Das Verfahren betreffend Polen wurde 2017 eingeleitet, als die Kommission ihre mit Gründen versehene Stellungnahme zur Rechtsstaatlichkeit in Polen abgab. Diese beinhaltet eine Reihe von Fragen betreffend die Unabhängigkeit der polnischen Justiz.

Polen wurde zuletzt im Februar gemäß Artikel 7 Absatz 1 EUV gehört.

Die Kommission informierte die Ministerinnen und Minister über die Entwicklungen seit der Anhörung, einschließlich über die von den polnischen Behörden auf den Weg gebrachte Reform der Disziplinarregelung für polnische Richter. Polen hatte Gelegenheit, seine Bemerkungen vorzubringen.

Wahlrecht

Der Rat führte eine Orientierungsaussprache über den Vorschlag des Europäischen Parlaments zur Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Wahlen zum Europäischen Parlament, um politische Leitlinien für die weitere Arbeit an diesem Dossier bereitzustellen.

Die Ministerinnen und Minister erörterten unterschiedliche Standpunkte zu vorgeschlagenen Änderungen, deren Übernahme ins EU-Wahlrecht sie für wünschenswert erachteten, sowie zu Änderungen, die sie für eine größere Herausforderung hielten.

Mehrere Ministerinnen und Minister würden die Anstrengungen zur Erhöhung der Wahlbeteiligung bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und zur Stärkung der demokratischen Legitimität dieser Wahlen generell unterstützen.

Die wichtigsten politischen und rechtlichen Herausforderungen, die von den Mitgliedstaaten festgestellt wurden, betreffen den Vorschlag zu einem EU-weiten Wahlkreis mit länderübergreifenden Listen und das Spitzenkandidatenverfahren für die Wahl des Kommissionspräsidenten bzw. der Kommissionspräsidentin. Die Mitgliedstaaten äußerten ferner Vorbehalte zu verschiedenen Vorschlägen zur Harmonisierung der Wahlverfahren in der gesamten EU und betonten, dass Flexibilität erforderlich sei, um die langjährigen Wahltraditionen zu respektieren.

Einige Mitgliedstaaten wiesen auf die 2018 vereinbarten Änderungen im Bereich des EU-Wahlrechts hin brachten ihre Hoffnung auf deren baldiges Inkrafttreten zum Ausdruck.

Stärkung des EU-Rechts

Unter „Sonstiges“ informierte die Kommission die Ministerinnen und Minister über ihre Mitteilung „Enforcing EU law for a Europe that delivers“ (Stärkung des EU-Rechts für ein Europa, das Ergebnisse liefert), die am 13. Oktober 2022 veröffentlicht wurde.

In der Mitteilung wird die Arbeit der Kommission im Bereich der Stärkung des EU-Rechts dargelegt, von der Prävention bis hin zu Sanktionen, mit dem Ziel, sicherzustellen, dass Menschen und Unternehmen in der gesamten EU von den gemeinsam vereinbarten Vorschriften profitieren können.

Außerdem hat der Rat die Punkte, die in der Liste der nicht die Gesetzgebung betreffenden A‑Punkte aufgeführt sind, ohne Aussprache angenommen.

Dossiers

Presseinfos

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Akkreditierung und Presseveranstaltungen

Allgemeine Informationen zur Akkreditierung finden Sie auf dieser Seite.

Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.

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