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  • Rat (Justiz und Inneres)

Rat „Justiz und Inneres“, 4./5. Dezember 2023

Wichtigste Ergebnisse

Justiz

Rechte von Opfern

Alljährlich werden Millionen von Menschen Opfer einer Straftat. Ein Gesetz, über das der Rat derzeit berät, würde die bestehenden Mindestvorschriften der Opferschutzrichtlinie ändern und stärken, um sicherzustellen, dass Opfer einer Straftat Unterstützung und Zugang zu Informationen erhalten, ihre Rechte geltend machen können und eine Entschädigung erhalten. Bei der Aussprache über dieses Gesetz lag der Schwerpunkt auf der Frage der Entschädigung sowie auf dem Vorschlag, mehrere Unterstützungsdienste für minderjährige Opfer räumlich zusammenzuführen. Die Ministerinnen und Minister unterstützten nachdrücklich das Ziel, den EU-Rechtsrahmen zu stärken. Es wurde jedoch auch eine klare Forderung nach Flexibilität für die Mitgliedstaaten laut, insbesondere in Bezug auf die Vorschriften über die Entschädigung der Opfer und die integrierten Unterstützungsdienste für minderjährige Opfer.

Justizielle Zusammenarbeit

Der Rat befasste sich mit einer Reihe von Dossiers, die alle auf eine Intensivierung der justiziellen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten abzielen. Die Ministerinnen und Minister billigten die Strategie für die E‑Justiz für die Jahre 2024 bis 2028. Die Strategie gibt den Mitgliedstaaten Leitlinien für die Umsetzung eines breiten Spektrums legislativer und nichtlegislativer Initiativen an die Hand, die zusammen die Digitalisierung und die Nutzung digitaler Dienste im Justizbereich beschleunigen werden. Die neue Strategie steckt die Ziele im Bereich E‑Justiz für die kommenden Jahren ab und legt die entsprechenden Arbeitsbereiche fest.

Die Strategie ergänzt auch das Legislativpaket zur Digitalisierung der Justiz, das noch vor Jahresende angenommen werden soll.

Der Rat hat ferner eine allgemeine Ausrichtung (Standpunkt der Mitgliedstaaten) zu einer neuen EU-Verordnung über die Übertragung von Strafverfahren festgelegt. Das vorgeschlagene Gesetz sieht unter anderem Folgendes vor: eine Liste gemeinsamer Kriterien für die Übertragung des Verfahrens, eine Frist für die Beschlussfassung über die Übertragung, Verpflichtungen in Bezug auf die Rechte von Verdächtigen und Beschuldigten sowie Opfern sowie Vorschriften für die Nutzung grenzüberschreitender digitaler Kanäle für die Kommunikation zwischen Behörden.

Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA)

Der Rat führte einen Gedankenaustausch über die Arbeitsweise der EUStA und insbesondere über die Beziehungen zwischen der EUStA und den nationalen Behörden. Obwohl die EUStA eine unabhängige europäische Einrichtung ist, leitet sie die Strafverfolgung vor nationalen Gerichten ein und ist zum Teil auf Informationen seitens der nationalen Behörden angewiesen, um Ermittlungen einleiten zu können. Sie benötigt auch die Unterstützung der nationalen Behörden bei der Durchführung dieser Ermittlungen.

Die EUStA ist zuständig für die strafrechtliche Untersuchung und Verfolgung sowie die Anklageerhebung in Bezug auf Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU. Sie hat am 1. Juni 2021 ihre Arbeit aufgenommen. Allein im Jahr 2022 hat die EUStA mehr als 800 Ermittlungen eingeleitet, und fast 360 Mio. € wurden im Rahmen von Untersuchungen der EUStA eingefroren.

Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Justizministerinnen und ‑minister billigten den Standpunkt und die Feststellungen des Rates zur Anwendung der DSGVO. Dieser Standpunkt des Rates wird in einen für 2024 geplanten Bericht der Kommission über die Bewertung der DSGVO einfließen und leistet einen Beitrag zu diesem Prozess.

Im Standpunkt des Rates wird der Erfolg der DSGVO bei der Harmonisierung der Datenschutzvorschriften auf EU-Ebene und bei der Stärkung des Schutzes von Einzelpersonen in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft anerkannt. Ebenfalls hervorgehoben wird der positive Einfluss der DSGVO auf internationaler Ebene und bei der Förderung einer Datenschutzkultur innerhalb von Organisationen. In dem Standpunkt werden jedoch auch Herausforderungen und Bedenken wie der Regelungsaufwand für kleinere Organisationen wie z. B. KMU hervorgehoben, die durch Leitlinien und praktische Instrumente unterstützt werden müssen.

Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention

Der Vorsitz informierte über den Stand der Arbeiten im Hinblick auf den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die Verhandlungen über die Übereinkunft wurden 2010 aufgenommen. Im Jahr 2014 kam der Europäische Gerichtshof zu dem Schluss, dass die vorläufige Einigung des Rates über den Entwurf der Beitrittsübereinkunft nicht in vollem Umfang mit den EU-Verträgen vereinbar ist. Die Verhandlungen wurden im Juni 2020 wieder aufgenommen.

Der Vorsitz teilte mit, dass über die offenen Fragen im Zusammenhang mit der gerichtlichen Prüfung von EU-Rechtsakten im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie den internen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Beitritt derzeit beraten wird.

Der Beitritt der EU ist durch den Vertrag von Lissabon zu einer rechtlichen Verpflichtung geworden und erfolgt durch den Abschluss einer Übereinkunft zwischen der EU und den Vertragsparteien der EMRK. Mit diesem Beitritt wären die EU-Organe an die Konvention gebunden.

Sonstiges

Unter dem Punkt „Sonstiges“ informierte der Vorsitz über die aktuellen Legislativvorschläge, die derzeit im Rat erörtert werden, und berichtete über

  • das Verfahren zur Ernennung eines neuen Direktors der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
  • das Ministerforum EU-Westbalkan für Justiz und Inneres (vom 26./27. Oktober 2023 in Skopje)
  • das Ministertreffen EU-USA zum Thema Justiz und Inneres (vom 13./14. November 2023 in Washington).

Die Kommission informierte über die Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein Abkommen über elektronische Beweismittel und über den Jahresbericht über die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Der künftige belgische Vorsitz hat sein Arbeitsprogramm vorgestellt.

Der Rat ernennt die Europäischen Staatsanwälte der Europäischen Staatsanwaltschaft. Die letzte Ernennung erfolgte im September 2023.
Kollegium der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) (Infografik)

Kollegium der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) (Infografik)

Inneres

Das Asyl- und Migrationspaket und dessen externe Dimension

Der Vorsitz hat einen Fortschrittsbericht über alle Gesetzgebungsdossiers des Asyl- und Migrationspakets vorgelegt. Der Rat und das Europäische Parlament führen derzeit sogenannte Trilogverhandlungen über fünf Gesetzgebungsdossiers. Mit diesem Paket wird das gemeinsame europäische Asylsystem reformiert, und es soll ein gemeinsamer EU-Rahmen entstehen, der alle Aspekte des Asyl- und Migrationsmanagements abdeckt. Die beiden Institutionen möchten vor Ablauf dieser Legislaturperiode die Verhandlungen abschließen und die verschiedenen Legislativvorschläge förmlich annehmen.

Fernando Grande-Marlaska Gómez, Innenminister Spaniens
Dies ist ein entscheidender Moment, und den 27 Mitgliedstaaten bietet sich eine Chance, die sie nicht verpassen dürfen. Nach fast achtjährigen Verhandlungen über einen neuen europäischen Rechtsrahmen, der den Herausforderungen im Bereich Migration und Asyl besser gerecht wird, stehen wir nunmehr kurz vor einer endgültigen Einigung.
Fernando Grande-Marlaska Gómez, Innenminister Spaniens
Fernando Grande-Marlaska Gómez, Innenminister Spaniens

Die Ministerinnen und Minister wurden auch über den Sachstand in Bezug auf die externe Dimension der Migration informiert. Dabei geht es um die EU-Politik zur Bewältigung von Herausforderungen im Bereich Migration, die die EU ebenso betreffen wie andere Kontinente und Länder. Die Kommission berichtete über die jüngsten Fortschritte bei der Zusammenarbeit mit Drittländern.

Schengen-Raum

Die Innenministerinnen und ‑minister führten einen Gedankenaustausch darüber, wie das System der Rückführung abgelehnter Asylbewerber verbessert werden kann. Sie berieten über die Zusammenarbeit mit Drittländern und zwischen den Mitgliedstaaten sowie über die Verbesserung der nationalen Rückführungsverfahren und bekräftigten, dass ein wirksames Rückkehrsystem eine wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige Migrations- und Asylpolitik ist. Viele waren sich darin einig, dass die vorrangige Rückkehr derjenigen, von denen ein Sicherheitsrisiko ausgeht, und die optimale Nutzung von Frontex einen wichtigen Schritt nach vorn darstellen würden.

Der Vorsitz berichtete auch über den Sachstand in Bezug auf die Erweiterung des Schengen-Raums um Bulgarien und Rumänien. Der Rat nahm Kenntnis von dem Bericht der Kommission über eine Informationsreise, bei der die jüngsten Entwicklungen bei der Anwendung des Schengen-Besitzstands in Bulgarien bewertet wurden.

Innere Sicherheit

Themen der inneren Sicherheit standen ganz oben auf der Tagesordnung des Rates. Im Zusammenhang mit dem Nahen Osten und aufbauend auf seinen Beratungen vom Oktober führte der Rat einen Gedankenaustausch über EU-Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung illegaler und grenzwertiger Online-Inhalte.

In Bezug auf die Ukraine zog der Rat eine Bilanz der jüngsten Entwicklungen beim strukturierten Dialog mit der Ukraine über die innere Sicherheit. Dieser Dialog zielt darauf ab, die potenziellen Auswirkungen der russischen Aggression auf die Sicherheit abzufedern, und stützt sich auf vier Arbeitsschwerpunkte: Grenzsicherheit, illegaler Waffenhandel, gewalttätige extremistische ausländische Freiwillige und andere Sicherheitsrisiken (z. B. Menschenhandel). Die EU und die Ukraine treffen regelmäßig zusammen.

Darüber hinaus informierte der Vorsitz der Gruppe „Terrorismusbekämpfung“ die Ministerrunde über den Stand der Zusammenarbeit zwischen den für die Terrorismusbekämpfung zuständigen Behörden.

Ferner legte der Ratsvorsitz einen Fortschrittsbericht über die Empfehlung des Rates zu kritischen Infrastrukturen vor. In der Empfehlung wird dargelegt, wie die Mitgliedstaaten und die EU-Organe bei einem Sicherheitsvorfall hinsichtlich kritischer Infrastrukturen von erheblicher grenzüberschreitender Bedeutung zusammenarbeiten sollten.

Sonstiges

Unter dem Punkt „Sonstiges“ informierte der Vorsitz die Delegationen – wie auch auf der Tagung des Rates „Justiz“ – über das Ministerforum EU-Westbalkan für Justiz und Inneres (Skopje, 26./27. Oktober 2023) und das Ministertreffen EU-USA zum Thema Justiz und Inneres (Washington, 13./14. November 2023). Der Vorsitz unterrichtete den Rat auch über die zweite Plenarsitzung der hochrangigen Gruppe für den Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung (Brüssel, 21. November 2023).

Die Kommission informierte über die Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, die derzeit im Rat erörtert wird.

Das litauische Ratsmitglied berichtete über die Konsultationssitzung der an Russland und Belarus angrenzenden Staaten vom 27. Oktober 2023 in Vilnius. Finnland legte einen Vermerk über die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an seinen östlichen Landgrenzen vor, und Ungarn informierte über die Lage an seiner Südgrenze. Schließlich stellte der künftige belgische Vorsitz sein Arbeitsprogramm vor.

Die Infografiken geben die Anzahl der jährlichen und monatlichen irregulären Einreisen in die EU (über die östliche, zentrale und westliche Mittelmeerroute) zwischen 2015 und 2026 wieder und zeigen auch die Hauptherkunftsländer pro Route im Jahr 2026
Migrationsströme: Östliche, zentrale und westliche Route (Infografik)

Migrationsströme: Östliche, zentrale und westliche Route (Infografik)

Ferner hat der Rat die Punkte auf der Liste der nicht die Gesetzgebung betreffenden A‑Punkte ohne Aussprache angenommen.

Dossiers

Pressemitteilungen

Presseinfos

Ansprechpartner für Journalisten

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Akkreditierung und Presseveranstaltungen

Allgemeine Informationen zur Akkreditierung finden Sie auf dieser Seite.

Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.

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Letzte Überprüfung: 9. Januar 2025