Die Europäische Staatsanwaltschaft
Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) hat die Befugnis zur strafrechtlichen Untersuchung und Verfolgung sowie Anklageerhebung in Bezug auf Straftaten zulasten des EU-Haushalts.
EU-Staatsanwaltschaft
Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) ist eine unabhängige Einrichtung der Europäischen Union, die für die strafrechtliche Untersuchung und Verfolgung sowie für die Anklageerhebung in Bezug auf Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU zuständig ist. Dazu gehören unter anderem:
- Betrug,
- Korruption,
- Geldwäsche,
- grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug.
Die EUStA hat ihre Tätigkeit am 1. Juni 2021 aufgenommen.
Die Organe und Einrichtungen der EU sowie die zuständigen Behörden der 24 Mitgliedstaaten, die der EUStA beigetreten sind, müssen der EUStA jede gegen den EU-Haushalt gerichtete strafbare Handlung melden. Einzelpersonen können auch mutmaßliche Fälle von Betrug und anderen Straftaten melden.
Teilnehmende Mitgliedstaaten
Bislang haben 24 EU-Länder beschlossen, sich im Rahmen einer „Verstärkten Zusammenarbeit“ an den Bemühungen zum Schutz des EU-Haushalts vor Betrug zu beteiligen:
Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik und Zypern.
Gründe für die Errichtung der EUStA
Bevor die EUStA ihre Arbeit aufnahm, konnten nur nationale Behörden Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU untersuchen, wobei ihre Instrumente begrenzt waren, da ihre Befugnisse an den nationalen Grenzen enden.
Desgleichen sind die EU-Einrichtungen, die vor der EUStA in diesem Bereich tätig waren, wie etwa das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust), nicht in der Lage, strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten oder Strafverfolgungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten durchzuführen.
Die EUStA trägt dazu bei, diese Lücken zu schließen und damit gegen Straftaten zulasten des EU-Haushalts vorzugehen.
Rolle und Aufbau der EUStA
Rolle
Die EUStA hat die Aufgabe, Betrug zum Nachteil der EU-Finanzen zu bekämpfen. Sie ist befugt, bei Straftaten zu ermitteln, die die finanziellen Interessen der EU verletzen, und sie strafrechtlich zu verfolgen.
Die EUStA führt grenzüberschreitende Ermittlungen bei Betrug zulasten von EU-Mitteln mit Beträgen von mehr als 10 000 € oder in Fällen von grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug mit einem Schaden von mehr als 10 Mio. € durch. Sie arbeitet eng mit den nationalen Strafverfolgungsbehörden zusammen. Außerdem arbeitet sie eng mit weiteren Einrichtungen wie Eurojust und Europol zusammen.
Aufbau
Die EUStA ist zweistufig aufgebaut, mit einer zentralen und einer nationalen Ebene.
Zentrale Ebene
Die zentrale Ebene hat ihren Sitz in Luxemburg und besteht aus dem Europäischen Generalstaatsanwalt und dem Kollegium der Europäischen Staatsanwälte.
Der Europäische Generalstaatsanwalt leitet die EUStA, organisiert ihre Arbeit und vertritt die Einrichtung in ihren Beziehungen zu den EU-Institutionen, den Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Ländern.
Im Oktober 2019 wurde Laura Codruţa Kövesi zur ersten Europäischen Generalstaatsanwältin ernannt.
Der Rat hat im März 2026 der Ernennung von Andrés Ritter zum neuen Europäischen Generalstaatsanwalt ab dem 1. November 2026 zugestimmt. Der Europäische Generalstaatsanwalt wird vom Rat und vom Europäischen Parlament im gegenseitigen Einvernehmen ernannt.
Das Kollegium der Staatsanwälte ist das wichtigste strategische und Aufsichtsgremium der EUStA. Es legt die Strategie der EUStA fest, nimmt ihre internen Vorschriften an und gewährleistet einen einheitlichen Ansatz für Untersuchungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten.
Ihm gehören der Europäische Generalstaatsanwalt und die Europäischen Staatsanwälte der teilnehmenden Mitgliedstaaten an. Der Rat spielt eine wichtige Rolle bei der Ernennung der Europäischen Staatsanwälte. Jeder teilnehmende Mitgliedstaat benennt Kandidatinnen bzw. Kandidaten für das Amt, und nach einer unabhängigen Bewertung ernennt der Rat für jeden Mitgliedstaat einen Europäischen Staatsanwalt.
Die Ständigen Kammern überwachen und leiten die Ermittlungen und treffen operative Entscheidungen.
2. Nationale Ebene
Die nationale Ebene besteht aus den Delegierten Europäischen Staatsanwälten.
Die Delegierten Europäischen Staatsanwälte in den 24 teilnehmenden EU-Ländern sind für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zuständig. Sie arbeiten in völliger Unabhängigkeit von ihren nationalen Behörden.
Wie begann die Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der EUStA?
Die Kommission legte bereits 2013 ihren Vorschlag zur Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft vor. Um die Annahme dieses Vorschlags zu ermöglichen, musste der Rat Einvernehmen erzielen und die Zustimmung des Europäischen Parlaments einholen.
Nach mehr als dreijährigen Verhandlungen konnte der Rat keine Einstimmigkeit über den Vorschlag erzielen. Die mangelnde Einstimmigkeit wurde im Februar 2017 vom Rat festgestellt und im folgenden Monat vom Europäischen Rat bestätigt.
In solch einer Situation kann – gemäß den EU-Verträgen – eine Gruppe von mindestens neun Mitgliedstaaten eine Verstärkte Zusammenarbeit begründen.
Die Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der EUStA wurde daher im April 2017 eingeleitet. Im Oktober 2017 nahm der Rat die EUStA-Verordnung an, die am 20. November 2017 in Kraft getreten ist.
Letzte Überprüfung: 25. Juni 2026