Die Europäische Staatsanwaltschaft
Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) hat die Befugnis zur strafrechtlichen Untersuchung und Verfolgung sowie Anklageerhebung in Bezug auf Straftaten zulasten des EU-Haushalts.
EU-Staatsanwaltschaft
Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) ist eine unabhängige Einrichtung der Europäischen Union mit Zuständigkeit für die strafrechtliche Untersuchung und Verfolgung sowie für die Anklageerhebung in Bezug auf Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU. Dazu gehören unter anderem:
- Betrug
- Korruption
- Geldwäsche
- grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug
Die EUStA hat ihre Tätigkeit am 1. Juni 2021 aufgenommen.
Die Organe und Einrichtungen der EU sowie die zuständigen Behörden der 25 Mitgliedstaaten, die der EUStA beigetreten sind, müssen ihr jede strafbare Handlung melden, die den EU-Haushalt betrifft. Auch Einzelpersonen können mutmaßliche Fälle von Betrug und anderen Straftaten melden.
Teilnehmende Mitgliedstaaten
Bislang haben 25 EU-Länder beschlossen, sich an den Bemühungen zum Schutz des EU-Haushalts vor Betrug zu beteiligen:
Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Ungarn beantragte im Mai 2026, sich der EUStA anzuschließen. Am 10. Juli 2026 bestätigte die Europäische Kommission die Beteiligung Ungarns an der EUStA. Damit wurde Ungarn am 3. August 2026 der 25. teilnehmende Mitgliedstaat.
Dänemark und Irland sind nach wie vor keine Mitglieder der EUStA, da beide Länder sich nicht an der Zusammenarbeit der EU im Bereich Justiz und Inneres beteiligen.
Gründe für die Errichtung der EUStA
Bevor die EUStA ihre Arbeit aufnahm, konnten nur nationale Behörden Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU untersuchen, allerdings mit begrenzten Möglichkeiten, da ihre Befugnisse an den nationalen Grenzen enden.
Auch andere EU-Einrichtungen, die bereits vor der EUStA Tätigkeiten in diesem Bereich aufnahmen – etwa das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) – sind nicht in der Lage, strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten oder Strafverfolgungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten durchzuführen.
Die EUStA trägt dazu bei, diese Lücken zu schließen, um gegen Straftaten zulasten des EU-Haushalts vorzugehen.
Rolle und Aufbau der EUStA
Rolle
Die EUStA hat die Aufgabe, Betrug zum Nachteil der EU-Finanzen zu bekämpfen. Sie ist befugt, bei Straftaten gegen die finanziellen Interessen der EU zu ermitteln und sie strafrechtlich zu verfolgen.
Die EUStA führt grenzüberschreitende Ermittlungen bei Betrug an EU-Mitteln durch, wenn es dabei um Beträge von mehr als 10 000 € geht, sowie in Fällen von grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug mit einem Schaden von mehr als 10 Mio. €. Dabei arbeitet sie Hand in Hand mit den nationalen Strafverfolgungsbehörden. Auch mit anderen Einrichtungen wie Eurojust und Europol arbeitet sie eng zusammen.
Aufbau
Die EUStA ist zweistufig aufgebaut, mit einer zentralen und einer nationalen Ebene.
Zentrale Ebene
Die zentrale Ebene hat ihren Sitz in Luxemburg und besteht aus dem Europäischen Generalstaatsanwalt und dem Kollegium der Europäischen Staatsanwälte.
Der Europäische Generalstaatsanwalt leitet die EUStA, organisiert ihre Arbeit und vertritt die Einrichtung in ihren Beziehungen zu den EU-Institutionen, den Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Ländern.
Im Oktober 2019 wurde Laura Codruţa Kövesi zur ersten Europäischen Generalstaatsanwältin ernannt.
Der Rat hat im März 2026 der Ernennung von Andrés Ritter zu ihrem Nachfolger ab dem 1. November 2026 zugestimmt. Der Europäische Generalstaatsanwalt wird vom Rat und vom Europäischen Parlament im gegenseitigen Einvernehmen ernannt.
Das Kollegium der Staatsanwälte ist das wichtigste strategische und Aufsichtsgremium der EUStA. Es legt die Strategie der EUStA fest, beschließt ihre internen Vorschriften und sorgt dafür, dass bei Untersuchungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten ein einheitlicher Ansatz verfolgt wird.
Ihm gehören der Europäische Generalstaatsanwalt und die Europäischen Staatsanwälte der teilnehmenden Mitgliedstaaten an. Der Rat spielt eine wichtige Rolle bei der Ernennung der Europäischen Staatsanwälte. Jeder teilnehmende Mitgliedstaat benennt Kandidatinnen bzw. Kandidaten für das Amt, und nach einer unabhängigen Bewertung ernennt der Rat für jeden Mitgliedstaat einen Europäischen Staatsanwalt.
Die Ständigen Kammern überwachen und leiten die Ermittlungen und treffen operative Entscheidungen.
Nationale Ebene
Die nationale Ebene besteht aus den Delegierten Europäischen Staatsanwälten.
Die Delegierten Europäischen Staatsanwälte in den 25 teilnehmenden EU-Ländern sind für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zuständig. Sie arbeiten vollkommen unabhängig von ihren nationalen Behörden.
Wie wurde die EUStA errichtet?
Die Kommission legte bereits 2013 ihren Vorschlag zur Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft vor. Zur Annahme des Vorschlags musste der Rat Einvernehmen erzielen und die Zustimmung des Europäischen Parlaments einholen.
In mehr als drei Jahren Verhandlungen kam jedoch keine Einstimmigkeit zustande. Dies wurde im Februar 2017 vom Rat selbst festgestellt und einen Monat später vom Europäischen Rat bestätigt.
In einer Situation wie dieser geben die EU-Verträge einer Gruppe von mindestens neun Mitgliedstaaten die Möglichkeit einer Verstärkten Zusammenarbeit.
Im April 2017 wurde eine solche Verstärkte Zusammenarbeit in Bezug auf die EUStA eingeleitet. Im Oktober 2017 einigten sich 20 Mitgliedstaaten auf die Errichtung der EUStA, und der Rat nahm die EUStA-Verordnung an, die am 20. November 2017 in Kraft trat.
Nach dem Beitritt Ungarns im August 2026 beteiligen sich heute alle EU-Mitgliedstaaten außer Dänemark und Irland an der EUStA.
Letzte Überprüfung: 3. August 2026