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Rat „Justiz und Inneres“ (Justiz), 11. Oktober 2024
Wichtigste Ergebnisse
Justiz
Bekämpfung von Rassismus
Die Justizministerinnen und -minister erörterten die Umsetzung des EU-Aktionsplans gegen Rassismus. Der erste EU-Aktionsplan gegen Rassismus wurde 2020 angenommen und umfasst mehr als 80 Maßnahmen in verschiedenen Bereichen, darunter Strafverfolgung, Bildung, Beschäftigung, Wohnraum und Gesundheit, mit denen die Maßnahmen zur wirksameren Bekämpfung von Rassismus in der EU verstärkt werden sollen.
Die Ministerinnen und Minister befassten sich insbesondere mit den Herausforderungen, die sich aus der Umsetzung des Plans ergeben, wie dem Mangel an zuverlässigen Daten infolge der Meldungslücke im Zusammenhang mit Rassismus, sowie mit den weiteren Maßnahmen, die auf nationaler Ebene ergriffen werden sollten. Sie befassten sich auch mit der Frage, wie die EU-Einrichtungen die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Aktionsplans auf nationaler Ebene unterstützen könnten. Die Ministerinnen und Minister brachten unter anderem die Bedeutung einer Finanzierung auf EU-Ebene, des Austauschs bewährter Verfahren und der Verbesserung der Fähigkeiten der lokalen Akteure und der Zivilgesellschaft zur Sprache.
Sirpa Rautio, Direktorin der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, unterrichtete die Ministerinnen und Minister über die jüngsten Zahlen und Entwicklungen auf EU-Ebene in diesem Bereich. Die Direktorin erinnerte daran, dass Vorfälle von Rassismus und Hass das Vertrauen in die Gesellschaft untergraben, was wiederum die Opfer von Straftaten davon abhält, diese zu melden, und dass ein hohes Maß an Hetze im Internet durch Mechanismen zur Moderation von Plattformen nicht aufgefangen wird.
Rassismus hat tiefgreifende negative Auswirkungen auf den Alltag unserer Bürgerinnen und Bürger und gefährdet den Zusammenhalt unserer Gesellschaften. Die Bekämpfung von Rassismus ist von entscheidender Bedeutung, um den Wohlstand und die Sicherheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen, und bleibt daher weiterhin eine Priorität der EU und der Regierungen der Mitgliedstaaten.
Bekämpfung des Drogenhandels und der organisierten Kriminalität
Der Vorsitz, die Kommission und Eurojust informierten die Ministerinnen und Minister über die laufenden Arbeiten zur Bekämpfung des Drogenhandels und der organisierten Kriminalität. Zu den jüngsten Entwicklungen gehört die Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes für organisierte Kriminalität am 25./26. September dieses Jahres, die auf die Schlussfolgerungen des Rates vom Juni 2024 zurückgeht. Es bietet eine Plattform für Fachwissen zur Unterstützung der Justizbehörden im Bereich der organisierten Kriminalität. Um die justizielle Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern zu stärken, haben Eurojust und die Kommission einen Prozess zur Festlegung vorrangiger Länder und Maßnahmen gestartet. Auf dieser Grundlage werden die Arbeitsgruppen des Rates die nächsten Schritte erörtern. Der Europäische Auswärtige Dienst betonte, dass seine Aufgabe darin besteht, sicherzustellen, dass Fragen der justiziellen Zusammenarbeit in umfassenderen Gesprächen mit Drittländern auf EU-Ebene berücksichtigt werden.
Die Herausforderungen und Maßnahmen auf EU-Ebene in diesem Bereich werden in der EU-Drogenstrategie und dem EU-Drogenaktionsplan 2021-2025 sowie in der Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität 2021-2025 erfasst.
Russischer Angriffskrieg gegen die Ukraine: Bekämpfung der Straflosigkeit
Der Vorsitz, die Kommission und Eurojust berichteten über die jüngsten Entwicklungen bei der Bekämpfung der Straflosigkeit bei im Zusammenhang mit Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine begangenen Kriegsverbrechen.
Seit Beginn des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine hat der Rat die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und internationalen Akteuren unterstützt, um sicherzustellen, dass diejenigen, die internationale Verbrechen begangen haben, nicht ungestraft bleiben.
Viele wichtige Initiativen wurden auf den Weg gebracht, wie etwa die Entsendung forensischer Sachverständiger von den Mitgliedstaaten in die Ukraine, der Einsatz einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe für mutmaßlich in der Ukraine begangene Verbrechen, die Entwicklung einer Datenbank für Beweismittel für Kernverbrechen des Völkerstrafrechts von Eurojust, die Einrichtung eines Internationalen Zentrums für die Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine innerhalb von Eurojust und die Einleitung nationaler Ermittlungen im Zusammenhang mit mutmaßlich in der Ukraine begangenen internationalen Verbrechen.
Der Rat hat am 9. Dezember 2022 Schlussfolgerungen über die Bekämpfung der Straflosigkeit gebilligt, in denen die Mitgliedstaaten die Ukraine aufgefordert haben, das Römische Statut zu ratifizieren. Der Beitritt zum Internationalen Strafgerichtshof ist nun im Gange, da die Ukraine am 24. August 2024 ein Gesetzgebungspaket über ihre Ratifizierung des Statuts angenommen hat. Das Römische Statut ist der Vertrag, der die Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs bildet.
Förderung des Zugangs zur Justiz im Kontext von Rechtsstaatlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit
Während des Mittagessens führten die Ministerinnen und Minister einen Gedankenaustausch über den Zugang zur Justiz im Kontext von Rechtsstaatlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit und erörterten insbesondere die Möglichkeiten des Zugangs zur Justiz für Wirtschaftsakteure mit weniger Ressourcen und Finanzmitteln, wie etwa KMU. Im Mittelpunkt der Beratungen stand die Frage, wie Transparenz, Zugänglichkeit und Verfügbarkeit von Rechtsvorschriften und rechtlichen Informationen verbessert werden können, um einen gleichberechtigten und wirksamen Zugang zur Justiz für alle zu erleichtern. Ferner wurden die Chancen und der potenzielle Nutzen einer alternativen Streitbeilegung sowie die Herausforderungen und bewährten Verfahren in diesem Bereich erörtert.
Laufende Gesetzgebungsdossiers
Der Vorsitz berichtete über den Stand der laufenden Gesetzgebungsdossiers im Justizbereich.
Diese Publikation ist derzeit nur in folgender/folgenden Sprache(n) verfügbar:
Zusammen mit der Kommission berichtete der Vorsitz über den aktuellen Stand der Entwicklungen im Bereich der Bekämpfung von Antisemitismus. Der Vorsitz berichtete ferner über das Ministerforum EU-Westbalkan für Justiz und Inneres, das am 28./29. Oktober 2024 in Montenegro stattfinden wird, sowie über den Sachstand in Bezug auf den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention.
Die Kommission unterrichtete die Delegationen über den Jahresbericht 2024 über die Anwendung der Charta der Grundrechte, die Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein Abkommen über elektronische Beweismittel und die in Bezug auf das VN-Übereinkommen gegen Cyberkriminalität erzielten Erfolge.
Die Slowakei äußerte sich zu dem Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.