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Tagung des Rates (Justiz und Inneres – Bereich Justiz), 14. Juni 2024
Wichtigste Ergebnisse
Bekämpfung des Drogenhandels und der organisierten Kriminalität
Der Vorsitz informierte über eine seiner politischen Prioritäten, nämlich die Bekämpfung des Drogenhandels und der organisierten Kriminalität, und über den Sachstand bei den zehn vorrangigen Maßnahmen, die er ermittelt hatte.
Eine davon ist die Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes für organisierte Kriminalität. Es wird in Schlussfolgerungen des Rates begrüßt, die auf der Tagung gebilligt wurden. Als Zentrum für fachliche Expertise wird das Netz die Justizbehörden im Bereich der organisierten Kriminalität unterstützen. Die am Netz Beteiligten sollen im Herbst 2024 erstmals zusammenkommen. Eingerichtet wird es von Eurojust, der EU-Agentur für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen.
Ein wichtiges Anliegen war dem Vorsitz auch die Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit mit Drittländern bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Die EU-Mitgliedstaaten sind entschlossen, ihre Maßnahmen in Bezug auf Drittländer besser zu koordinieren, wenn gesuchte Straftäter dort Zuflucht finden und ihre kriminellen Geschäfte völlig ungestraft weiter betreiben. Der Rat hat Schlussfolgerungen zu diesem Thema gebilligt. Darin wird dazu aufgefordert, die diplomatischen Bemühungen um eine wirksamere Zusammenarbeit mit vorrangigen Drittländern zu bündeln. In ihren Gesprächen mit den betreffenden Drittländern sollte die EU beispielsweise auf Probleme im Zusammenhang mit Auslieferungen achten.
Der Vorsitz informierte über die Zusammenarbeit der EU mit Ländern Lateinamerikas, die in den letzten sechs Monaten im Hinblick auf die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität stattgefunden hat. Bei einem Treffen hoher Beamter erörterten beide Seiten die Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit zwischen den beiden Regionen. Im Februar billigten die EU und die Länder Lateinamerikas und der Karibik die Erklärung von La Paz zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Drogenhandels und anderer damit zusammenhängender Straftaten wie Geldwäsche und Schusswaffenschmuggel.
Die Bekämpfung des Drogenhandels und der organisierten Kriminalität verlangt, dass wir die justizielle Zusammenarbeit verbessern. Eine bessere justizielle Zusammenarbeit innerhalb der EU ist das eine. Das andere ist sicherzustellen, dass Drittstaaten mit uns zusammenarbeiten, z. B. bei der Auslieferung oder der Beschlagnahme von illegalem Geld.
Paul Van Tigchelt, belgischer Vizepremierminister und Minister der Justiz und der Nordsee
Der Rat nahm Schlussfolgerungen zur Stärkung und zum Schutz einer freien, offenen und informierten demokratischen Debatte an. Darin wird hervorgehoben, wie wichtig die Meinungs- und die Informationsfreiheit sind, und es wird auf die wichtige Rolle hingewiesen, die Organisationen der Zivilgesellschaft, Journalistinnen und Journalisten sowie Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger beim Schutz und bei der Förderung dieser Freiheiten spielen.
Betont wird auch, dass die Dynamik von Hass, Polarisierung und Verbreitung von Desinformation verstanden werden muss. Auch die Bedeutung der Bildung und Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger wird hervorgehoben. Ein dritter zentraler Aspekt ist die Notwendigkeit, die demokratische Debatte vor den Bedrohungen durch ein Online-Umfeld zu schützen, das als Nährboden für Hetze und Desinformation dient. Darüber hinaus wird betont, wie wichtig Kanäle für den Dialog zwischen tatsächlichen oder vermeintlichen Gruppen sind, um das gegenseitige Verständnis zu stärken und die öffentliche Debatte zu befrieden.
Der Vorsitz legte einen Fortschrittsbericht über die Umsetzung des Übereinkommens von Istanbul vor, dem die EU 2023 beigetreten ist.
Der Rat billigte Schlussfolgerungen zum Thema „Strafvollzug in kleineren Hafteinrichtungen: Fokus auf Resozialisierung und Wiedereingliederung in die Gesellschaft“. Darin wird betont, wie wichtig es ist, die Grundrechte und Grundfreiheiten der Inhaftierten zu schützen, ihren Zugang zu integrativen Bildungsprogrammen zu gewährleisten und in ihre Resozialisierung zu investieren.
Strafvollzug in kleineren Hafteinrichtungen kann sowohl die Arbeitsbedingungen für das Personal in den Hafteinrichtungen als auch die Lebensqualität der inhaftierten Personen verbessern. Er kann auch dazu beitragen, ein konstruktives Klima für die Wiedereingliederung zu schaffen.
In den Schlussfolgerungen wird die Kommission aufgefordert, Finanzierungsmöglichkeiten für die Einführung, Weiterentwicklung und Umsetzung des Strafvollzugs in kleineren Hafteinrichtungen, einschließlich kleiner Hafthäuser, zu prüfen.
Die Resozialisierung und Wiedereingliederung von inhaftierten Personen ist ein Kernziel unseres Justizsystems. Kleine Hafteinrichtungen können hier eine Rolle spielen, weil sie dazu beitragen, die negativen Auswirkungen der Haft und das Rückfallrisiko möglichst gering zu halten.
Paul Van Tigchelt, belgischer Vizepremierminister und Minister der Justiz und der Nordsee
Die Ministerinnen und Minister führten eine Aussprache über einen Vorschlag der Kommission für eine Verordnung, mit der erleichtert werden soll, dass die in einem Mitgliedstaat begründete Elternschaft eines Kindes in einem anderen Mitgliedstaat anerkannt wird. Nach Angaben der Kommission könnten schätzungsweise 2 Millionen Kinder in eine Situation geraten, in der die Anerkennung der Elternschaft in einem Mitgliedstaat nicht für alle Zwecke in einem anderen Mitgliedstaat anerkannt wird. Dies kann Familien Probleme bereiten, wenn sie in ein anderes EU-Land reisen oder umziehen. Um die Verhandlungen über den Vorschlag voranzubringen, ging es in der Aussprache insbesondere um die Frage der Leihmutterschaft.
Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Thema der zweiten Aussprache war die vorgeschlagene Aktualisierung einer Richtlinie aus dem Jahr 2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie deren Darstellungen. Ziel des Vorschlags ist, die Definitionen dieser Straftatbestände auszuweiten und höhere Strafen sowie konkretere Anforderungen an die Prävention und Unterstützung der Opfer einzuführen. Der Ministerrat gab in zweierlei Hinsicht Leitlinien für die künftige Arbeit auf Expertenebene vor: Erstens zur Frage der Verjährungsfristen für diese Straftaten und ob besondere Erwägungen erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass sie auch dann noch strafrechtlich verfolgt werden können, wenn sie vor relativ langer Zeit begangen wurden, und zweitens zur Frage, wie mit KI-generierten Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern umgegangen werden soll.
Die meisten Ministerinnen und Minister teilten die Auffassung, dass derart abscheuliche Straftaten spezifische Vorschriften über lange Verjährungsfristen rechtfertigen, nachdem das Opfer erwachsen ist.. Einige Mitgliedstaaten haben die Verjährung abgeschafft, andere befürworten eine Änderung der vorgeschlagenen Fristen. Obwohl es unterschiedliche Auffassungen über die Methode gibt, war die Botschaft klar, dass KI-generierte Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs ebenso unter Strafe gestellt werden müssen wie Bilder von echten Kindern.
Korruptionsbekämpfung
Der Rat vereinbarte ein Verhandlungsmandat (allgemeine Ausrichtung) für die Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung. Der Vorschlag, mit dem die derzeitige EU-Gesetzgebung in diesem Bereich geändert und aktualisiert wird, beruht auf drei Hauptsäulen: Prävention, Aufdeckung und Strafen. Die wichtigste Neuerung besteht darin, dass auf EU-Ebene zum ersten Mal die Korruptionsvorschriften im öffentlichen und im privaten Sektor in einem einzigen Rechtsakt zusammengefasst werden.
Der Vereinbarung zufolge müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Straftaten, die nach diesem Gesetz rechtswidrig werden, mit Freiheitsstrafen im Höchstmaß von mindestens zwei bis vier Jahren bestraft werden. Unternehmen müssen mit Geldbußen von mindestens 3 bis 5 % des weltweiten Gesamtumsatzes oder Strafzahlungen in Höhe von mindestens 24 bzw. 40 Mio. € rechnen.
Der belgische Vorsitz erläuterte den Stand der Beratungen im Rat über einen Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts. Die Kommission hatte den Vorschlag im Dezember 2022 als eine der Initiativen im Rahmen des Aktionsplans für die Kapitalmarktunion veröffentlicht. Auf der Tagung des Rates „Justiz und Inneres“ vom Oktober 2023 fand eine Orientierungsaussprache stattfand; derzeit wird der Vorschlag von der Gruppe „Zivilrecht“ des Rates geprüft. Auf dem Euro-Gipfel vom März 2024 und auf der Tagung des Europäischen Rates vom April 2024 forderten die Staats- und Regierungschefs einen raschen Abschluss des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion. Die fachlichen Beratungen zur Festlegung eines gemeinsamen Standpunkts der Mitgliedstaaten werden in den kommenden Monaten fortgesetzt.
Das Verhandlungsmandat des Rates (allgemeine Ausrichtung) zur Überarbeitung der Opferschutzrichtlinie von 2012 wurde als Tagesordnungspunkt ohne Aussprache angenommen. Mit dem Vorschlag sollen Mängel behoben werden, die sich bei der Bewertung des derzeitigen Instruments gezeigt haben. Mit der Aktualisierung werden die Mindestvorschriften festgelegt bzw. verschärft, um sicherzustellen, dass Opfer von Straftaten mehr Schutz, Unterstützung und Zugang zu Informationen erhalten und ihre Rechte leichter geltend machen können.
Die Ministerinnen und Minister einigten sich auch auf ein Verhandlungsmandat für eine Verordnung über die Verfahren zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden bei der Durchsetzung der DSGVO in grenzüberschreitenden Fällen zu straffen. Die DSGVO selbst wird dadurch nicht geändert. In der allgemeinen Ausrichtung werden die Verfahrensschritte sowie die Rechte der Parteien und des Beschwerdeführers auf EU-Ebene harmonisiert, wobei die Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten berücksichtigt wird. Die wichtigsten Neuerungen, die der Rat mit seinem Ansatz eingeführt hat, sind ein neues Verfahren zur frühzeitigen Beilegung von Beschwerden und ein vereinfachtes Verfahren für unkompliziertere Fälle, um Verwaltungsaufwand zu vermeiden und Entscheidungen in grenzüberschreitenden Fällen zu beschleunigen.
Diese Publikation ist derzeit nur in folgender/folgenden Sprache(n) verfügbar:
Der Rat hat Schlussfolgerungen über die Zukunft des EU-Strafrechts angenommen. Die Ministerinnen und Minister betonten die Notwendigkeit hochwertiger Rechtsvorschriften, die den Grundprinzipien wie Rechtmäßigkeit, Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit Rechnung tragen. Der Rat fordert modernisierte Musterbestimmungen und eine strukturierte Reflexion unter Einbeziehung verschiedener Interessenträger, um die Kohärenz und Wirksamkeit des EU-Strafrechts zu gewährleisten.
Die Kommission berichtete über die Verhandlungen zwischen der EU und den USA über den Abschluss eines Abkommens über elektronische Beweismittel. Ferner stellte sie das EU-Justizbarometer 2024 zur Wirksamkeit der Justizsysteme der EU-Mitgliedstaaten vor; Grundlage sind die Kriterien Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit.
Der Vorsitz informierte über die Empfehlungen der Hochrangigen Gruppe für den Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung (ein Tagesordnungspunkt auf der Innenministertagung) und der Ministertagung EU-USA zum Thema Justiz und Inneres (20./21. Juni).
Schließlich stellte der künftige ungarische Vorsitz seine Prioritäten vor.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.