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Rat „Justiz und Inneres“ (Inneres), 12. Dezember 2024

Wichtigste Ergebnisse

Schengen-Raum

Der Rat nahm einen Beschluss zur Aufhebung der Personenkontrollen an den Landbinnengrenzen zu und zwischen Bulgarien und Rumänien ab dem 1. Januar 2025 an.

<p>Sándor Pintér, ungarischer Innenminister</p>

Der heutige Beschluss zur Aufhebung der Personenkontrollen an den Landbinnengrenzen zu Bulgarien und Rumänien stellt einen Meilenstein für den Schengen-Raum dar. Wir heißen Bulgarien und Rumänien in der Schengen-Familie herzlich willkommen.

<p>Sándor Pintér, ungarischer Innenminister</p>

Sándor Pintér, ungarischer Innenminister

Seit ihrem Beitritt zur EU haben Bulgarien und Rumänien Teile des Schengen-Rechtsrahmens (Schengen-Besitzstand) angewandt, einschließlich derjenigen im Zusammenhang mit den Kontrollen an den Außengrenzen, der polizeilichen Zusammenarbeit und der Nutzung des Schengener Informationssystems.

Am 30. Dezember 2023 hatte der Rat einen Beschluss angenommen, mit dem die übrigen Teile des Schengen-Besitzstands ab 31. März 2024 Geltung erlangen und die Personenkontrollen an den Luft- und Seebinnengrenzen abgeschafft werden.

Der Rat erörterte die Lage des Schengen-Raums und führte einen Gedankenaustausch über die Umsetzung der Prioritäten des jährlichen Zyklus des Schengen-Rates, wobei der Schwerpunkt auf der Erhöhung der allgemeinen Sicherheit durch Digitalisierung lag.

Einreise-/Ausreisesystem (EES) und Interoperabilität zwischen den IT-Systemen der EU im Bereich Strafverfolgung

Die Kommission und eu-LISA (die EU-Agentur mit der Aufsicht über die IT-Systeme im Raum der Sicherheit und des Recht) unterrichteten den Rat über das weitere Vorgehen hinsichtlich der Inbetriebnahme des EES. Die Kommission legte Informationen über ihren am 4. Dezember 2024 veröffentlichten Vorschlag für eine schrittweise Aufnahme der Tätigkeiten vor.

Die Mitgliedstaaten unterstützten den Vorschlag des Vorsitzes, einen neuen Fahrplan auszuarbeiten, um die zu erwarteten Folgen so gering wie möglich zu halten.

Das EES ist ein automatisiertes IT-System zur Registrierung von Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die für Kurzaufenthalte in die EU einreisen. Das neue System sieht vor, dass Grenzschutzbeamte von Personen, die die Grenze zum ersten Mal überschreiten, Fingerabdrücke abnehmen oder ein Foto anfertigen. Diese Informationen werden in einer digitalen Datei gespeichert.

Das EES ist eines von mehreren IT-Systemen zur Kriminalitätsbekämpfung und Grenzsicherung, die die EU in den nächsten Jahren einsetzen soll. Eines davon ist das Reisegenehmigungssystem ETIAS – ein System zur Überprüfung der Sicherheits-, Migrations- und Gesundheitsrisiken von Drittstaatsangehörigen, die für die Einreise in den Schengen-Raum kein Visum benötigen.

Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung

Der Rat erörterte das weitere Vorgehen und gab die Richtung für die weitere Arbeit am Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung vor. Da mit der Digitalisierung unserer Gesellschaften die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Kriminelle den technologischen Fortschritt für Verbrechen ausnutzen, ist der wirksame Zugang zu Daten für Strafverfolgungszwecke zu einer zentralen Herausforderung für strafrechtliche Ermittlungen und die Strafverfolgungen geworden.

Dieser Gedankenaustausch fand einige Wochen nach der Vorlage des Abschlussberichts der am 6. Juni 2023 eingerichteten hochrangigen Gruppe statt.

Die Kommission wird im ersten Halbjahr 2025 einen Fahrplan für die Durchführung konkreter Maßnahmen vorlegen, um den Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung zu gewährleisten.

Darüber hinaus billigten die Ministerinnen und Minister Schlussfolgerungen des Rates zum Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung.

Asyl und Migration

Die Kommission berichtete über den aktuellen Stand der Umsetzung der Migrations- und Asylreformen, einer Reihe von EU-Rechtsakten, die im Mai dieses Jahres angenommen wurden. Die Mitgliedstaaten und die Kommission treffen derzeit Vorbereitungen für die Anwendung dieser Rechtsvorschriften ab Juni 2026. Aufbauend auf den Leitlinien der Kommission haben die Mitgliedstaaten nationale Umsetzungspläne erstellt, in denen die Maßnahmen und der Zeitplan für die Umsetzung der Rechtsvorschriften festgelegt sind.

Bei einem Arbeitsessen erörterten die Ministerinnen und Minister die externe Dimension der Migration. Der ungarische Vorsitz hatte eine Reihe von Beratungen zu diesem Thema eingeleitet. Darüber hinaus forderte der Europäische Rat im Oktober 2024 „neue Wege zur Verhinderung und Bekämpfung von irregulärer Migration im Einklang mit dem EU-Recht und dem Völkerrecht“.

Gesetzgeberische und operative Programmplanung im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Die Ministerrunde hat strategische Leitlinien für die gesetzgeberische und operative Programmplanung im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts gebilligt. Die Leitlinien werden die Ausrichtung der EU-Politik in diesem Bereich für die nächsten fünf Jahre gestalten.

Die strategischen Leitlinien sind ein wichtiges Instrument zur Ausgestaltung der EU-Politik im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und schaffen den Rahmen für die Umsetzung der relevanten Aspekte der Strategischen Agenda 2024‑2029 der EU.

Innere Sicherheit

Die Innenministerinnen und -minister erhielten die halbjährliche aktuelle Übersicht über die Bedrohungslage. Der Vorsitz informierte ferner über den Stand der Umsetzung seiner Prioritäten bei der Bekämpfung des Drogenhandels und der organisierten Kriminalität – die operative Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden und der Polizei, die Europäische Hafenallianz und die Erschließung des Potenzials des Schengener Informationssystems.

Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet

Der Rat konnte keine Einigung über den Kompromisstext des Vorsitzes für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern erzielen, da einige Mitgliedstaaten Bedenken in Bezug auf die Risiken für die Vertraulichkeit der interpersonellen – und insbesondere Ende-zu-Ende verschlüsselten – Kommunikation zum Ausdruck gebracht haben.

Die Kommission hatte im Mai 2022 einen EU-Rechtsakt vorgeschlagen, mit dem Internetunternehmen dazu verpflichtet würden, Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs auf ihren Plattformen aufzudecken und den Behörden zu melden. Der Verordnungsentwurf wurde seitdem in Sitzungen der Sachverständigen des Rates umfassend erörtert.

Darüber hinaus informierte der Vorsitz die Delegationen über andere Gesetzgebungsdossiers, die in den Zuständigkeitsbereich der Innenministerinnen und ‑minister fallen.

Sonstiges

Der Vorsitz unterrichtete die Ministerinnen und Minister über das Ministerforum EU-Westbalkan für Justiz und Inneres, das am 28./29. Oktober 2024 in Budva (Montenegro) stattgefunden hat. Ferner berichtete der Vorsitz über die 7. Ministerkonferenz des Budapester Prozesses vom 11./12. November 2024 in Budapest.

Der kommende polnische Vorsitz des Rates der EU stellte sein Arbeitsprogramm vor.

Außerdem nahm der Rat die Punkte auf der Liste der die Gesetzgebung betreffenden und nicht die Gesetzgebung betreffenden A‑Punkte ohne Aussprache an.

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Letzte Überprüfung: 7. Mai 2025