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Der Rat hat seine partielle Verhandlungsposition zum neuen Programm „Justiz“ festgelegt, das Teil des Gesamthaushaltsplans der EU ist. Das Programm soll die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen sowie die justizielle Aus- und Fortbildung unterstützen und die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz fördern. Es soll auch einen gleichberechtigten Zugang zur Justiz für alle Bürgerinnen und Bürger und alle Unternehmen auf der Grundlage von Rechtsstaatlichkeit, gegenseitiger Anerkennung und gegenseitigem Vertrauen gewährleisten. Es handelt sich um eine partielle Verhandlungsposition, da keine finanzielle und horizontale Fragen enthalten sind. Diese werden derzeit im Rahmen der Verhandlungen über den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) erörtert.
In einer Zeit, in der Justiz und Rechtsstaatlichkeit mehr denn je gewahrt werden müssen, stellt die heute erzielte Einigung einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem wirksameren, zugänglicheren und digitalisierteren europäischen Rechtsraum dar. Das neue Programm „Justiz“ wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit unterstützen, den Zugang zur Justiz verbessern und die Unabhängigkeit der Justizsysteme in der gesamten EU stärken.
Costas Fytiris, Minister für Justiz und öffentliche Ordnung der Republik Zypern
Die Ministerinnen und Minister führten eine Orientierungsaussprache über einen Vorschlag für eine Verordnung über die Anerkennung der Elternschaft und gaben Leitlinien für die weiteren Arbeiten vor, um eine Einigung erreichen zu können. Mit diesem Vorschlag soll die in einem Mitgliedstaat begründete Elternschaft in der gesamten EU anerkannt werden, um Rechtssicherheit in grenzüberschreitenden Situationen zu schaffen. So sollen alle Kindergeschützt werden, unabhängig davon, unter welchen Umständen sie gezeugt oder geboren wurden und in welcher Familienform sie leben.
Der Vorsitz und die Europäische Generalstaatsanwältin Laura Kövesi haben die Ministerinnen und Minister über den aktuellen Stand der EUStA informiert.
Da die Amtszeit der Europäischen Staatsanwälte mehrerer Mitgliedstaaten am 28. Juli 2026 endet, wurde in den Beratungen hervorgehoben, dass Fortschritte beim laufenden Verfahren für die teilweise Neubesetzung des Kollegiums der EUStA eine Priorität darstellen. Da der derzeitige Europäische Staatsanwalt für Deutschland, Andrés Ritter, am 1. November das Amt des Europäischen Generalstaatsanwalts übernimmt, sollte auch für Deutschland ein neuer Europäischer Staatsanwalt ernannt werden.
Bei den Beratungen ging es auch um die Überarbeitung der Verordnung über den Zugang der EUStA und des OLAF zu mehrwertsteuerrelevanten Informationen auf EU-Ebene, die in den kommenden Monaten angenommen werden soll. Dies wird einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Effizienz der EUStA bei der Betrugsbekämpfung darstellen.
Schließlich hat Ungarn mitgeteilt, dass es die Kommission und den Rat förmlich über seine Absicht informiert hat, der EUStA beizutreten. Mit dem Beitritt Ungarns zur EUStA nehmen nun alle Mitgliedstaaten an der Verstärkten Zusammenarbeit teil (nur Irland und Dänemark verfügen über eine Nichtbeteiligungsklausel).
Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine: Bekämpfung der Straflosigkeit
Die Ministerinnen und Minister wurden von der Kommission und Eurojust über die jüngsten Entwicklungen informiert, im Rahmen derer sichergestellt werden soll, dass die Verantwortlichen für in der Ukraine begangene Straftaten zur Rechenschaft gezogen werden. Am 15. Mai trat die Kommission im Namen der EU dem Erweiterten Teilabkommen des Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine bei. In diesem Abkommen werden die institutionellen, finanziellen und administrativen Regelungen des Sondergerichtshofs festgelegt. Der Rat billigte außerdem das Übereinkommen zur Einrichtung einer Internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine.
Während eines Arbeitsessens führten die Ministerinnen und Minister eine Aussprache über mögliche EU-Initiativen im Strafrecht zur Regulierung von Hetze und Hasskriminalität. Sie berieten darüber, die derzeitige Liste der EU-Straftatbestände auf Hetze und Hasskriminalität auszuweiten oder alternativ auf die bestehende Rechtsgrundlage zurückzugreifen, um gegen Hetze und Hasskriminalität im Internet vorzugehen.
Unter „Sonstiges“ präsentierte die Kommission das EU-Justizbarometer 2026, das Vergleichsdaten zu einer Reihe von Indikatoren in Bezug auf die nationalen Justizsysteme der Mitgliedstaaten enthält.
Die Kommission informierte die Ministerinnen und Minister außerdem über internationale Kooperationsabkommen zwischen Eurojust und Drittländern. In Laufe der letzten fünf Jahre wurden im Rahmen eines 13 Länder umfassenden Mandats Abkommen mit Libanon, Armenien, Bosnien und Herzegowina und Algerien geschlossen.
Irland stellte das Arbeitsprogramm seines Vorsitzes vor.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.