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Rat (Verkehr, Telekommunikation und Energie), 03.12.2014, 3. Dezember 2014

Allgemeine Ausrichtung zum Maßnahmenpaket SES II+ im Rat festgelegt

Auf ihrer Tagung vom 3. Dezember in Brüssel haben die EU-Verkehrsminister eine allgemeine Ausrichtung zu den beiden Vorschlägen des zweiten Maßnahmenpakets zum Einheitlichen Europäischen Luftraum (SES II+) festgelegt. Ferner erörterten sie das vierte Eisenbahnpaket und legten eine allgemeine Ausrichtung zur Aufhebung einer damit zusammenhängenden Verordnung fest, die hinfällig geworden ist.

SES II+

Mit den beiden Vorschlägen des Maßnahmenpakets SES II+ sollen der Einheitliche Europäische Luftraum (SES) schneller verwirklicht und die Vorschriften für die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) geändert werden.

Der Entwurf der Verordnung zur Verwirklichung des SES ist ein Vorschlag für eine Neufassung, bei der die vier bestehenden Verordnungen zum SES in einem Rechtsakt zusammengefasst und überarbeitet werden.

Nach dem vom Rat vereinbarten Text wird der Einheitliche Europäische Luftraum aus einem zusammenhängenden europaweiten Netz von Strecken bestehen. Der europäische Luftraum sowie die Streckenmanagement- und Flugverkehrsmanagementsysteme werden schrittweise stärker integriert.

Mit den Änderungen in Bezug auf die EASA sollen der derzeitige Geltungsbereich der EASA-Verordnung mit den SES-Vorschriften in Einklang gebracht und die SES-Interoperabilitätskonzepte einbezogen werden. 

Viertes Eisenbahnpaket

Der Rat nahm eine allgemeine Ausrichtung zu einem Vorschlag an, die Verordnung zur Normalisierung der Konten der Eisenbahnunternehmen aufzuheben. Die Verordnung ist hinfällig geworden und nicht mehr mit dem Unionsrecht vereinbar.

Ferner beschäftigten sich die Minister mit zwei anderen Vorschlägen zur Verbesserung der Schienenverkehrsdienste in der EU im Rahmen der Säule Infrastrukturverwaltung und Marktöffnung des vierten Eisenbahnpakets.

Weitere Tagesordnungspunkte

Der Rat nahm ferner Schlussfolgerungen zur Verkehrsinfrastruktur und zum transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V) an. Die Schlussfolgerungen werden in die Halbzeitüberprüfung der Wachstumsstrategie Europa 2020 einfließen.

Daneben erörterten die Minister eine Reihe weiterer Fragen, darunter die Folgenden:

  • das Internationale Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst für Personal an Bord von Fischereifahrzeugen ("STCW‑F‑Übereinkommen")
  • die jährliche Sicherheitskonferenz der EASA, insbesondere die Frage unbemannter Fluggeräte
  • die Auswirkungen des russischen Embargos auf den litauischen Güterkraftverkehrssektor

Schließlich stellte der künftige lettische Vorsitz sein Arbeitsprogramm für den Bereich Verkehr vor.

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