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Rat (Verkehr, Telekommunikation und Energie), 08.10.2014, 8. Oktober 2014

Rat erörtert Vorschläge für die Liberalisierung des Schienenverkehrsmarktes und die Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur

Auf ihrer Tagung vom 8. Oktober in Luxemburg haben die Verkehrsminister erste Beratungen über zwei zentrale Vorschläge des vierten Eisenbahnpakets geführt. Sie einigten sich außerdem auf eine allgemeine Ausrichtung zu neuen Vorschriften für den Zugang zum Markt für Hafendienste.

Viertes Eisenbahnpaket

Mit der Orientierungsaussprache erörterten die Minister die beiden Vorschläge erstmals im Rahmen der Säule Infrastrukturverwaltung und Marktöffnung des vierten Eisenbahnpakets. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen soll der Markt für den inländischen Schienenpersonenverkehr für den Wettbewerb geöffnet, die obligatorische wettbewerbliche Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen für Eisenbahnen eingeführt und die Leitungsstrukturen der Infrastrukturbetreiber gestärkt werden.

Im Mittelpunkt der Beratungen stand die Frage, ob eine Marktöffnung der beste Weg ist, Eisenbahnverkehrsdienste zu mehr Dynamik zu verhelfen und Anreize für Investitionen und Innovationen zu schaffen. Viele Minister wandten sich zudem dagegen, dass Wirtschaftsunternehmen die "Rosinen herauspicken" und sich zulasten der unrentablen Strecken von öffentlichem Interesse auf die rentablen Strecken konzentrieren. Außerdem ging es um die Frage der wettbewerblichen Vergabe und des Zugangs zum Fahrzeugbestand.

Hafendienste

Des Weiteren verabschiedete der Rat einen zur ersten Lesung im Europäischen Parlament anstehenden Text über die allgemeine Ausrichtung zu neuen Vorschriften für den Zugang zu Hafendiensten in der EU und für die finanzielle Transparenz der Häfen. Mit den neuen Vorschriften sollen gerechtere Wettbewerbsbedingungen geschaffen und bestehende Rechtsunsicherheiten in Bezug auf EU-Häfen verringert werden.

Weitere Tagesordnungspunkte

Der Rat hat die Fortschritte der zuständigen Arbeitsgruppe bezüglich des Entwurfs einer Verordnung über die Verwirklichung des einheitlichen europäischen Luftraums (Teil des Pakets SES2+) zur Kenntnis genommen.

Die Minister haben außerdem eine Orientierungsaussprache zur zukünftigen Nutzung von Drohnen auf dem europäischen Luftverkehrsmarkt geführt. Die Ergebnisse dieser Beratungen werden der Europäischen Kommission in den Bereichen, in denen diese Technologie zur Anwendung kommen könnte, als Orientierungshilfe dienen.

Der Rat verabschiedete zudem eine allgemeine Ausrichtung zu dem Entwurf einer Richtlinie für den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über Verkehrsdelikte.

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