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  • Rat (Verkehr, Telekommunikation und Energie)

Rat „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ (Telekommunikation), 9. Juni 2026

Wichtigste Ergebnisse

<p>Nicodemos Damianou, Staatsminister für Forschung, Innovation und Digitalpolitik der Republik Zypern</p>

Im Laufe der letzten sechs Monate haben wir große Fortschritte bei unseren digitalen Prioritäten gemacht und die Konnektivität, Resilienz, Wettbewerbsfähigkeit und technologische Souveränität Europas gestärkt. Im Mai haben wir Einigung über die KI-Verordnung und über Omnibus-VII erzielt, wir haben den Schutz von Kindern vor KI-Risiken verbessert, eine allgemeine Ausrichtung zu den europäischen Unternehmensbrieftaschen erreicht und Fortschritte beim Cybersicherheitspaket und dem Gesetz über digitale Netze – zentralen Säulen des Fahrplans „Ein Markt, ein Europa“ – gemacht. Auch wenn noch viel zu tun ist, zeigen diese Ergebnisse doch, was wir erreichen können, wenn die Mitgliedstaaten ein gemeinsames Ziel verfolgen.

<p>Nicodemos Damianou, Staatsminister für Forschung, Innovation und Digitalpolitik der Republik Zypern</p>

Nicodemos Damianou, Staatsminister für Forschung, Innovation und Digitalpolitik der Republik Zypern

Europäische Unternehmensbrieftaschen:

Die Ministerinnen und Minister billigten einen Standpunkt des Rates (allgemeine Ausrichtung) zur Verordnung über die Einrichtung europäischer Unternehmensbrieftaschen. Dabei handelt es sich um ein digitales Instrument, das Geschäftsbeziehungen – sowohl zwischen Unternehmen als auch mit öffentlichen Verwaltungen – EU-weit vereinfachen und sichern soll.

Gestützt auf den eIDAS-2-Rahmen sollen sie Unternehmen die Möglichkeit geben, Vorgänge zu digitalisieren, die derzeit noch persönlich bearbeitet werden müssen. Als harmonisierte europäische Lösung sollen sie Unternehmen in die Lage versetzen, sicher grenzüberschreitend zu kommunizieren und Dokumente auszutauschen.

Verordnung über digitale Netze und Cybersicherheitspaket

Der Vorsitz präsentierte zwei Fortschrittsberichte: einen über den Vorschlag für eine Verordnung über digitale Netze (DNA) und einen über das Cybersicherheitspaket, bei dem es insbesondere um den Vorschlag für eine Verordnung zum Rechtsakt zur Cybersicherheit 2 (CSA2) ging. Beide Initiativen sind Teil des Fahrplans „Ein Europa, ein Markt“, mit dem das Unternehmensumfeld in der EU zu einem echten nahtlosen Binnenmarkt werden soll.

Ziel des DNA-Rechtsakts ist es in erster Linie, die Entwicklung einer robusten, schnellen, sicheren und hochmodernen digitalen Netzinfrastruktur zu unterstützen, um den digitalen Wandel in der EU voranzubringen. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen sollen grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten erleichtert und Anreize für Marktteilnehmer geschaffen werden, in Innovationen und fortschrittliche Konnektivität zu investieren, Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz zu stärken und sich auf einen stärker integrierten Binnenmarkt hinzubewegen.

Beim Gesetz über digitale Netze wurden die Fortschritte insgesamt begrüßt und seine übergeordneten Ziele unterstützt, den Binnenmarkt zu stärken, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und die Konnektivität sowie die Resilienz und Sicherheit der digitalen Infrastruktur zu verbessern. Der Vorschlag wird mehrheitlich als solide Grundlage für die weitere Arbeit und das Fortschreiten der Beratungen im Hinblick auf eine allgemeine Ausrichtung betrachtet. In mehreren Bereichen sind jedoch noch Klarstellungen und Präzisierungen erforderlich. Die Delegationen betonten, wie wichtig es ist, Rechtssicherheit zu gewährleisten, Regulierungsverfahren zu vereinfachen und die unterschiedlichen Gegebenheiten und Marktbedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten zu berücksichtigen, insbesondere beim Übergang von Kupferkabel- zu Glasfasernetzen.

Wichtig sei auch, nationale Zuständigkeiten zu beachten – insbesondere bei der Verwaltung von Funkfrequenzen und Fragen der nationalen Sicherheit –, dabei aber eine praktische und verhältnismäßige Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu gewährleisten. Fragen wie das einheitliche Passverfahren müssen noch weiter erörtert werden.

Das Cybersicherheitspaket ist ein Beitrag zu mehreren zentralen politischen Prioritäten wie der strategischen Autonomie der EU (insbesondere durch Bestimmungen zur IKT-Lieferkette), Resilienz (durch Stärkung der ENISA) und der Vereinfachungsagenda (durch Vereinfachung der Zertifizierungssysteme und einiger Bestimmungen der NIS-2-Richtlinie).

Insgesamt begrüßten die Mitgliedstaaten den Vorschlag für die Cybersicherheitsverordnung 2 und unterstützten seine allgemeinen Ziele, insbesondere im Hinblick darauf, die Rolle der EU-Agentur für Cybersicherheit (ENISA) bei der Unterstützung der operativen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken und den europäischen Rahmen für die Cybersicherheitszertifizierung zu straffen. Gleichzeitig hoben sie eine Reihe von Bereichen hervor, in denen es einer weiteren Prüfung und Klärung bedarf, insbesondere in Bezug auf die erweiterten operativen Zuständigkeiten der ENISA.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Wirksamkeit und Effizienz des Zertifizierungsrahmens wurden allgemein begrüßt. Dabei war den Mitgliedstaaten wichtig, eine starke nationale Beteiligung während des gesamten Zertifizierungsverfahrens beizubehalten. Auch der freiwillige Charakter der Zertifizierung fand breite Unterstützung; einige der vorgeschlagenen Fristen stießen jedoch auf Bedenken.

Bei den Beratungen über den Rahmen für vertrauenswürdige IKT-Lieferketten wurde festgestellt, dass es mehr Klarheit über die Methodik und die Verfahren für die Ermittlung wichtiger IKT-Assets und von Hochrisikoanbietern braucht. Dasselbe gilt für den Anwendungsbereich und mögliche Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen. Betont wurde auch, es sei wichtig, eine angemessene Beteiligung der Mitgliedstaaten an der Umsetzung und Steuerung des Rahmens zu gewährleisten.

EU – ITU

In Anwesenheit der Generalsekretärin der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) der Vereinten Nationen, Doreen Bogdan-Martin, führten die Ministerinnen und Minister einen Gedankenaustausch über die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der EU und der ITU im Hinblick auf einen inklusiven, sicheren und nachhaltigen digitalen Wandel.

Auf der bevorstehenden ITU-Konferenz der Bevollmächtigten sollen die Politik und die Maßnahmen der ITU für die nächsten vier Jahre festgelegt werden. Außerdem werden die leitenden Mitarbeiter der Organisation sowie Mitglieder verschiedener ITU-Gremien gewählt. In der aktuellen geopolitischen Situation ist es wichtiger denn je, die Zusammenarbeit der EU mit der ITU und in sie betreffenden Angelegenheiten zu stärken.

In ihren Beiträgen betonten die Mitgliedstaaten, dass sie einer engeren Zusammenarbeit zwischen der EU und der ITU große Bedeutung beimessen, und riefen einhellig dazu auf, in internationalen Diskussionen einen einheitlichen europäischen Standpunkt zu vertreten. Mehrere Delegationen betonten, ein geschlossenes Auftreten stärke den Einfluss der EU, auch auf diplomatischer Ebene, insbesondere im derzeitigen geopolitischen Kontext.

Weitgehendes Einvernehmen bestand über die Notwendigkeit, die digitale Kluft zu überwinden und eine sinnvolle Konnektivität für alle zu gewährleisten. Die EU wurde als wichtiger Partner der ITU bei der Förderung von Initiativen für mehr digitale Inklusion anerkannt. Einige Mitgliedstaaten betonten auch, es sei wichtig, den ökologischen Fußabdruck des Digitalsektors zu verringern und die Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Resilienz zu stärken.

Künstliche Intelligenz wurde wiederholt als transformative Technologie bezeichnet, deren Chancen und Risiken verstärkte internationale Zusammenarbeit erfordern. Zahlreiche Delegationen betonten, wichtig sei ein auf den Menschen ausgerichteter Ansatz bei der Entwicklung, Governance und Regelung von KI durch gemeinsame Normen.

Den Normungsauftrag als Kernaufgabe der ITU beizubehalten, wurde weithin als wesentlich angesehen. Mehrere Mitgliedstaaten betonten in diesem Zusammenhang, Grundlage internationaler Normen sollten die Menschenrechte und ein auf den Menschen ausgerichteter Ansatz sein. Hervorgehoben wurde auch der Wert eines Multi-Stakeholder-E-Governance-Modells.

Technologische Souveränität der öffentlichen Verwaltungen in Europa

Im Zusammenhang mit der angestrebten strategischen Autonomie der EU und dem Ziel, übermäßige Abhängigkeiten in kritischen Bereichen zu verringern, führten die Ministerinnen und Minister einen Gedankenaustausch über die technologische Souveränität der europäischen öffentlichen Verwaltungen.

Die Mitgliedstaaten begrüßten das unlängst von der Europäischen Kommission veröffentlichte Paket zur technologischen Souveränität. Weitgehendes Einvernehmen bestand darüber, dass die Stärkung der digitalen Souveränität eine Verringerung strategischer Abhängigkeiten entlang der digitalen Wertschöpfungskette erfordert, jedoch unter Wahrung von Offenheit, Innovation und fairem Wettbewerb.

Wichtig sei, für resiliente, zuverlässige und zugängliche öffentliche digitale Dienste zu sorgen, betonten die Delegationen, zugleich aber weiterhin in der Lage zu sein, unter klaren Bedingungen mit Partnern aus Drittländern zusammenzuarbeiten.

Mehrere Mitgliedstaaten hielten digitale Souveränität sowohl für eine Notwendigkeit als auch für einen möglichen Treiber der Wettbewerbsfähigkeit. Als zentral betrachteten sie dabei die Fähigkeit der EU, fortschrittliche Technologien und sichere digitale Infrastrukturen zu entwickeln und einzuführen.

Betont wurde, es brauche einen risikobasierten Ansatz mit Blick auf kritische Abhängigkeiten, Interoperabilität, offene Standards und Übertragbarkeit, um Anbieterabhängigkeit zu verhindern und die Kontinuität öffentlicher Dienste sicherzustellen. Neben der verstärkten Nutzung quelloffener Lösungen und einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei gemeinsamer digitaler Infrastruktur wurde die Vergabe öffentlicher Aufträge als wichtiger Hebel zur Stimulierung der Nachfrage nach souveränen, sicheren und interoperablen Lösungen hervorgehoben. Besondere Aufmerksamkeit galt dem Schutz sensibler Daten, der Kontrolle über kritische Systeme und der Befähigung öffentlicher Verwaltungen, digitale Lösungen zu verstehen, zu prüfen und gegebenenfalls zu ersetzen.

Sonstiges

Unter „Sonstiges“ informierte der Vorsitz die Mitgliedstaaten über aktuelle Gesetzgebungsvorschläge wie die Omnibus-Verordnung für den Digitalbereich und den Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit. Außerdem gab er einen Überblick über den Stand der Bemühungen, Minderjährige im Internet besser zu schützen.

  • Informationen der Kommission zur internationalen Digitalstrategie für die Europäische Union – Bilanz nach einem Jahr
  • Informationen Luxemburgs über die Ergebnisse der D9+-Ministertagung
  • Vorstellung des Arbeitsprogramms des künftigen irischen Vorsitzes

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