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Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU

Was bedeutet Vereinfachung?

Die Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist Teil der Gesamtstrategie der EU für bessere Rechtsetzung. Die EU möchte die EU-Rechtsvorschriften vereinfachen und ihre Zahl verringern, wo immer dies möglich ist. Dadurch soll Bürokratie abgebaut und der Verwaltungsaufwand für Unternehmen, Bürger und Behörden reduziert werden.

2006 wurde ein erster Aktionsplan zur Vereinfachung der GAP vorgelegt, und seither wird kontinuierlich auf dieses Ziel hingearbeitet. Zudem gab es tiefgreifende Reformen der GAP, zuletzt im Jahr 2013. Durch diese Reformen wird sichergestellt, dass die GAP mit den Herausforderungen im Agrarsektor Schritt hält. Im Mittelpunkt der umfassenden Reform von 2013 standen drei Prioritäten:

  • rentable Nahrungsmittelerzeugung
  • nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen
  • ausgewogene Entwicklung des ländlichen Raums

Der EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Phil Hogan hat die Vereinfachung der GAP zu einer der Hauptprioritäten der EU für seine Amtszeit erklärt, wobei er sich insbesondere auf die Umsetzung von GAP-Maßnahmen konzentrieren möchte.

Der Rat hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass den Rückmeldungen der Mitgliedstaaten Rechnung getragen wird und dass die Mitgliedstaaten in den Prozess der Vereinfachung einbezogen werden.

Warum ist eine Vereinfachung notwendig?

Durch die Reform der GAP von 2013 wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft verbessert. Diese Reform erfolgte erstmals nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, d.h. der Rat und das Europäische Parlament waren gemeinsam als gleichberechtigte Gesetzgeber tätig. Aufgrund der wesentlichen Änderungen, die mit dieser Reform eingeführt wurden, und deren Umfang bedurfte es einiger Zeit und Anstrengungen, um die neuen Vorschriften korrekt umzusetzen. Dies gilt insbesondere für bestimmte Bereiche wie die ökologische Ausrichtung der Betriebsprämien, mit der umweltschonende landwirtschaftliche Methoden zur Auflage gemacht wurden, wie etwa Anbaudiversifizierung und die Erhaltung artenreicher Landschaftselemente und einer Mindestfläche an Dauergrünland.

Die Unionsorgane wollen nun überprüfen, was vereinbart und umgesetzt wurde, und sehen, wo kurz- oder mittelfristig noch Verbesserungen möglich sind; zudem soll geklärt werden, was beim nächsten Mal besser gemacht werden kann. Zunächst werden sie sich dabei vor allem auf die delegierten Rechtsakte und die Durchführungsrechtsakte konzentrieren – also die Rechtsakte, mit denen die detaillierten Bestimmungen festgelegt werden, die für die Umsetzung der reformierten GAP erforderlich sind.

Ein einfacherer Rechtsrahmen für alle Akteure der GAP sollte zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors der EU beitragen. Die Vereinfachung der GAP-Regeln wird auch eine Zeit- und Kostenersparnis für die Landwirte, die Wirtschaftsakteure und die Behörden bedeuten, die die Vorschriften der GAP einhalten, diese verwalten und dabei weiterhin den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung beachten müssen.

Weitere Einzelheiten

Zu Beginn des Jahres 2015 hat EU-Kommissar Hogan ein gründliches Screening des gesamten Besitzstands im Agrarsektor angeregt, um die Möglichkeiten für eine Vereinfachung in diesem Bereich auszuloten. Nach diesem ersten Screening kündigte er eine Überprüfung der Bestimmungen über ökologische Vorrangflächen und aller anderen Aspekte der Basisprämienregelung an, die zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen der Landwirte beitragen könnten. Er wies zudem darauf hin, dass mehr als 200 weitere Verordnungen der Kommission ebenfalls im Hinblick auf eine Vereinfachung geprüft werden sollen.

Zudem wurde auf folgende Grundsätze hingewiesen:

  • Alle neuen und laufenden Vorschläge sollten zur Vereinfachung beitragen.
  • Die Verordnungen der Kommission zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) sollten überarbeitet werden, um ihre Zahl zu verringern.
  • Die Vorschriften für ökologische Vorrangflächen im Rahmen des Systems der Direktzahlungen sollten nach dem ersten Jahr der Anwendung überprüft werden.
  • Die Vorschriften für geografische Angaben sollten sorgfältig geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie so wirksam und einfach wie möglich sind.

Viele Mitgliedstaaten erklärten außerdem, dass die "Ökologisierung" der GAP eine Priorität für die Vereinfachung sein sollte.

Arbeiten im Rat

Der Rat möchte sicherstellen, dass die nationalen Landwirtschaftsminister und Delegierten an der Vereinfachung mitwirken, insbesondere weil bei der Umsetzung der reformierten GAP zunehmend auf delegierte Rechtsakte zurückgegriffen wird.

Eine erste Diskussion über die Vereinfachung fand auf der Tagung des Rates "Landwirtschaft und Fischerei" vom 15./16. Dezember 2014 statt. Dort stellte die Kommission die wichtigsten Elemente ihrer Vereinfachungsagenda vor.

Darüber hinaus hat der Rat "Landwirtschaft und Fischerei" auf seiner Tagung vom 16. März 2015 eine Orientierungsaussprache über die Vereinfachung der GAP geführt und auf seiner Tagung vom 11. Mai 2015 entsprechende Schlussfolgerungen angenommen. In diesen Schlussfolgerungen wird vor allem das Potenzial für eine Vereinfachung der delegierten Rechtsakte und der Durchführungsrechtsakte hervorgehoben.

Seit Mai 2015 haben auf Ratsebene am 16. November 2015 und am 17. Mai 2016 weitere Beratungen über den Stand der Vereinfachung der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) stattgefunden, bei denen die Kommission die bereits ergriffenen und die für die kommenden Monate geplanten Vereinfachungsmaßnahmen (mit Ausnahme der Ökologisierungsmaßnahmen) vorstellte.

Auf der Tagung des Rates "Landwirtschaft und Fischerei" vom 18. Juli 2016 hat die Kommission ihren Bericht über das erste Jahr der Umsetzung der Ökologisierungsmaßnahmen, einschließlich der Ergebnisse der öffentlichen Konsultation, vorgestellt. Anschließend haben die Minister einen Gedankenaustausch geführt.

Der Rat hat am 6. März 2017 einen Gedankenaustausch über die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geführt. Insbesondere ging es darum, wie die im Vermerk des Vorsitzes aufgeführten Prioritäten der künftigen GAP erreicht werden können und ob eine Neugewichtung von Direkthilfen und ländlicher Entwicklung stattfinden sollte.

Die Vereinfachung wurde allgemein als übergeordnete Priorität der künftigen Politik herausgestellt, damit das wirtschaftliche Potenzial der Landwirtschaft und der ländlichen Gebiete in der EU voll ausgeschöpft werden kann. Andere als vorrangig eingestufte Fragen betrafen Folgendes:

  • Resilienzentwicklung
  • Reaktion auf ökologische Herausforderungen
  • Investitionen in die Lebensfähigkeit und Lebenskraft des ländlichen Raums
  • Gewährleistung des Generationenwechsels
  • Aufrechterhaltung einer Marktorientierung
  • Stärkung der Stellung der Landwirte in der Lebensmittelkette.