CO₂-Entnahmen
Die Entnahme von Kohlendioxid aus der Atmosphäre ist für die Bekämpfung des Klimawandels von entscheidender Bedeutung. Mit EU-Vorschriften wird ein System für die Zertifizierung von CO₂-Entnahmetätigkeiten eingeführt.
Worum handelt es sich bei CO₂-Entnahmen?
Die Entnahme von CO₂ bezeichnet den Prozess der aktiven Entnahme von Kohlendioxid (CO₂) aus der Atmosphäre.
Da es nicht möglich ist, alle Treibhausgasemissionen an der Quelle zu verringern, sind CO₂-Entnahmen von entscheidender Bedeutung, um unvermeidbare Emissionen auszugleichen und die Erderwärmung zu begrenzen.
Bei CO₂-Entnahmen wird CO₂ entfernt und sicher gespeichert, damit es nicht zur Erderwärmung beitragen kann. Die durch CO₂-Entnahmetätigkeiten eingesparten Emissionen werden im Allgemeinen als „negative Emissionen“ bezeichnet.
Welche sind die wichtigsten Methoden zur Entnahme von CO₂?
Es werden verschiedene Methoden angewandt, um Kohlendioxid aus der Atmosphäre zu entfernen. Sie umfassen technologische und naturbasierte Lösungen:
- Wiederherstellung von Wäldern und Böden zur Verbesserung ihrer natürlichen Fähigkeit, CO₂ zu speichern
- bessere Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen zur Steigerung ihres CO₂-Speicherpotenzials
- direkte CO₂-Abscheidung und -Speicherung durch mechanische Systeme, die CO₂ aus der Atmosphäre ziehen und in Speicheranlagen und Produkte einspeisen
- Bindung von CO₂ aus Anlagen zur Erzeugung von Biokraftstoffen und Bioenergie
- CO₂-Speicherung in langlebigen Produkten, wie z. B. im Holzbau
Wie werden CO₂-Entnahmen in der EU geregelt?
Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind rechtlich verpflichtet, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Dazu wird es notwendig sein, die Treibhausgasemissionen drastisch zu reduzieren und die verbleibenden unvermeidbaren Emissionen – aus CO₂-abhängigen Sektoren – durch CO₂-Entnahmen auszugleichen. Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, ist es daher von entscheidender Bedeutung, die Emissionen weiter zu reduzieren und die Maßnahmen zur Entnahme von CO₂ aus der Atmosphäre auszuweiten.
Bis 2050 müssen CO₂-Emissionen und CO₂-Entnahmen einander insgesamt aufwiegen
Diese Abbildung zeigt die Treibhausgasemissionen und die CO₂-Entnahmen in Mio. Tonnen CO₂-Äquivalent von 2015 bis 2050.
Bis 2050 müssen Emissionen durch Entnahmen ausgeglichen werden, um die Nettoemissionen auf Null zu senken.
*„Energieversorgung“ schließt Bioenergie mit CO₂-Abscheidung und -Speicherung (BECCS) mit ein; „Industrie“ schließt industrielle CO₂-Entnahmen ohne BECCS nicht mit ein.
CO₂-Entnahmen über natürliche Systeme sind in den letzten Jahren zurückgegangen und industrielle CO₂-Entnahmen sind noch nicht vollständig ausgereift. Die EU möchte CO₂-Entnahmetätigkeiten fördern und ist entschlossen, klare Vorschriften zur Regulierung dieser Tätigkeiten zu entwickeln.
Zu den politischen Initiativen der EU in diesem Bereich gehören
- ein EU-Zertifizierungssystem für CO₂-Entnahmen,
- Lösungen für eine klimaeffiziente Landwirtschaft und
- ein Ziel für CO₂-Entnahmen in der Landnutzung und der Forstwirtschaft.
EU-Zertifizierungssystem für CO₂-Entnahmen
Die EU-Organe arbeiten derzeit an einem Vorschlag zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Zertifizierung von CO₂-Entnahmetätigkeiten.
Der erste Schritt zur Förderung der CO₂-Entnahmetätigkeiten in der EU besteht darin, ein zuverlässiges System zur Quantifizierung, Überwachung und Überprüfung dieser Tätigkeiten einzurichten.
Der 2022 von der Kommission vorgelegte Vorschlag wurde vom Rat und vom Europäischen Parlament im Rahmen der Triloge im Februar 2024 vorläufig gebilligt. Der Rat hat seinen Standpunkt für die Verhandlungen mit dem Parlament im November 2023 festgelegt.
Im November 2024 hat der Rat die neuen Vorschriften angenommen.
Wie funktioniert die EU-Zertifizierung von CO₂-Entnahmen?
Die Zertifizierung ist von entscheidender Bedeutung, um mehr Klarheit und Transparenz in Bezug auf CO₂-Entnahmetätigkeiten zu schaffen und Unklarheiten bei ihrer Identifizierung zu vermeiden.
Der Vorschlag für eine Verordnung über einen EU-weiten freiwilligen Zertifizierungsrahmen für CO₂-Entnahmen zielt darauf ab,
- die Einführung von Tätigkeiten zur CO₂-Entnahme und zur Verringerung von Bodenemissionen zu erleichtern und zu beschleunigen,
- Kriterien für die Identifizierung hochwertiger CO₂-Entnahmen und -Verringerungen festzulegen,
- Geschäftsmöglichkeiten für die Industrie und Landbewirtschafter zu schaffen,
- Grünfärberei entgegenzuwirken und Vertrauen aufzubauen.
Welche Tätigkeiten würden abgedeckt werden?
Gemäß der im Februar 2024 erzielten vorläufigen Einigung würde sich der Verordnungsvorschlag auf Folgendes erstrecken:
dauerhafte CO₂-Speicherung durch industrielle Technologien wie Bioenergie mit CO₂-Abscheidung und -Speicherung (BECCS) und direkte CO₂-Abscheidung aus der Luft und -Speicherung (DACCS)
CO₂-Speicherung und Verringerung der Bodenemissionen durch klimaeffiziente Landwirtschaft für mindestens fünf Jahre (z. B. durch die Wiederherstellung von Wäldern, die Bewirtschaftung von Böden und Feuchtgebieten und den Anbau von bodenbedeckenden Kulturen)
CO₂-Speicherung in langlebigen Produkten (z. B. im Holzbau) für mindestens 35 Jahre
Methoden wie die CO₂-Abscheidung und -Speicherung (CCS) und die CO₂-Abscheidung und -Nutzung (CCU) würden nicht unter die Vorschriften fallen. Bis 2026 würde die Kommission den Anwendungsbereich der Vorschriften überprüfen, um die Durchführbarkeit der Einbeziehung von Verringerungen der Emissionen aus der Landwirtschaft im Zusammenhang mit der Tierhaltung zu bewerten.
Zertifizierungskriterien
Eine Zertifizierung könnte nach den EU-Vorschriften für Tätigkeiten ausgestellt werden, wenn sie vier Qualitätskriterien erfüllen:
- Quantifizierung – die Tätigkeiten müssen einen quantifizierbaren Nutzen der Netto-CO₂-Entnahme oder der Emissionsreduktion bringen (d. h. CO₂-Entnahmen und Emissionsreduktionen sollten die durch die Tätigkeit verursachten Emissionen überwiegen)
- Zusätzlichkeit – die Tätigkeiten gehen über die übliche Praxis hinaus
- langfristige Speicherung – die Zertifikate sind an die Dauer der Speicherung gebunden, um eine langfristige Speicherung zu gewährleisten und das Risiko der Freisetzung von CO₂ zu minimieren
- Nachhaltigkeit – die Tätigkeiten tragen zu Nachhaltigkeitszielen bei, z. B. durch den Schutz der biologischen Vielfalt und der Wasserressourcen
Die Europäische Kommission wurde damit beauftragt, auf der Grundlage dieser Kriterien und mit Unterstützung einer Expertengruppe Zertifizierungsmethoden zu entwickeln.
Zertifizierungsverfahren
Das Zertifizierungsverfahren für CO₂-Entnahmetätigkeiten wäre freiwillig.
Vier Jahre nach Inkrafttreten der EU-Verordnung würde ein EU-weites Register für Zertifizierungen entwickelt.
Um eine Zertifizierung zu erhalten, müssten folgende Schritte unternommen werden:
- Betreiber stellen umfassende Informationen über ihre CO₂-Entnahmetätigkeit bereit
- unabhängige Drittzertifizierer überprüfen die Tätigkeiten anhand der Kriterien und der EU-Methodik
- die Zertifikate werden den Betreibern ausgestellt
- die Tätigkeiten werden im EU-Register erfasst
Die Verordnung würde klare Überwachungspflichten und Vorschriften über die Haftung für Betreiber enthalten.
Lösungen für eine klimaeffiziente Landwirtschaft
Der Rat hat im Anschluss an die Mitteilung der Europäischen Kommission über nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe vom April 2022 Schlussfolgerungen zu einer klimaeffizienten Landwirtschaft gebilligt. Mit den Schlussfolgerungen sollen landwirtschaftliche Verfahren gefördert werden, die zur Abscheidung und Speicherung von CO₂ beitragen.
Ein Ziel für CO₂-Entnahmen in der Landnutzung und der Forstwirtschaft
Im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ hat die EU Rechtsvorschriften erlassen, nach denen die Mitgliedstaaten bis 2030 310 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalent im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft entnehmen müssen. Dieser Sektor umfasst Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung und Bewirtschaftung von Landflächen und Wäldern, die auf natürliche Weise CO₂ aufnehmen und abscheiden.
Um das CO₂-Entnahmeziel zu erreichen, wurden für jeden Mitgliedstaat verbindliche Zielvorgaben festgelegt.
Im März 2023 wurde die Verordnung vom Rat förmlich angenommen.
„Fit für 55“: Klimaziele in den Bereichen Landnutzung und Forstwirtschaft (Infografik)
Letzte Überprüfung: 3. Dezember 2024