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Die EU-Zollbehörde

Die EU arbeitet an der Einrichtung einer neuen Zollbehörde, um die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zollbehörden zu stärken und das wirksame Funktionieren der Zollunion zu unterstützen.

Warum benötigen wir eine EU-Zollbehörde?

Mit der Einrichtung der EU-Zollbehörde wird eine zentrale Koordinierungskapazität geschaffen, die die nationalen Zollbehörden unterstützen wird.

Die nationalen Zollbehörden in der EU stehen vor zunehmenden Herausforderungen im Zusammenhang mit dem wachsenden Handelsvolumen, der Ausweitung des elektronischen Handels, sich wandelnden Sicherheitsbedrohungen und komplexen globalen Lieferketten. Viele dieser Herausforderungen sind grenzüberschreitender Natur, und die EU-Zollbehörde wird die nationalen Zollbehörden dabei unterstützen, noch stärker gegen sie vorzugehen.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, einigten sich der Rat und das Europäische Parlament am 26. März 2026 darauf, die EU-Zollbehörde als Teil einer umfassenderen Reform des EU-Zollrahmens einzurichten.

Hauptaufgaben der Behörde

Sie soll als zentrale operative Kapazität zur Unterstützung der koordinierten Verwaltung der Zollunion dienen.

Konkret soll sie

  • ein Risikomanagement auf EU-Ebene ermöglichen, um die Arbeit der nationalen Zollbehörden zu unterstützen, und zwar mit Hilfe der ständig aktualisierten, in der neuen EU-Zolldatenplattform enthaltenen Ein- und Ausfuhrdaten;
  • dazu beitragen, prioritäre Kontrollbereiche und Risikokriterien zu ermitteln;
  • dazu beitragen, das Krisenmanagement auf EU-Ebene im Zollbereich zu koordinieren.

Die EU-Zollbehörde wird ihren Sitz in Lille (Frankreich) haben und voraussichtlich rund 285 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Sie wird eingerichtet, sobald die Verordnung in Kraft tritt.

Risikomanagement auf EU-Ebene

Die EU-Zollbehörde wird die Arbeit der nationalen Zollbehörden unterstützen, indem sie Risikoanalysen auf EU-Ebene entwickelt und koordiniert. Diese Analysen sollen auf ständig aktualisierten Ein- und Ausfuhrdaten beruhen, die in der neuen EU-Zolldatenplattform enthalten sind.

Auf der Grundlage von Bedrohungsanalysen soll die EU-Zollbehörde regelmäßig Empfehlungen abgeben, um die nationalen Zollbehörden bei ihren Aufgaben zu unterstützen, und darauf hinwirken, dass das Zollrecht in der gesamten EU einheitlicher umgesetzt wird.

Die nationalen Zollbehörden werden weiterhin für die Durchsetzung zuständig sein und von der Koordinierung auf EU-Ebene und gemeinsamen Analysen profitieren.

Operative Koordinierung und Krisenreaktion

In Situationen, in denen eine verstärkte Zusammenarbeit erforderlich ist, wird die Behörde koordinierte operative Reaktionen unterstützen.

Die EU-Zollbehörde wird Verfahren und Protokolle entwickeln, um die Vorsorge für Krisenszenarien im Zollbereich zu verbessern (z. B. Maßnahmen zur Minimierung von Störungen der Warenflüsse) und damit die Fähigkeit der EU stärken, auf neu auftretende Risiken zu reagieren.

Darüber hinaus wird sie die Möglichkeit haben, einen Krisenstab einzurichten, um Krisenmaßnahmen zu koordinieren und während der gesamten Krise einsatzbereit zu bleiben.

Betrieb der EU-Zolldatenplattform

Die EU-Zollbehörde wird Aufgaben im Zusammenhang mit der Entwicklung, dem Betrieb und der Wartung der EU-Zolldatenplattform übernehmen.

Sie soll die Integration und Interoperabilität der IT-Systeme im Zollbereich unterstützen und die Nutzung hochwertiger Daten erleichtern, um die Risikobewertung und die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden zu verbessern.

Vorteile für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen

Mit den neuen Vorschriften sollen die Zollkontrollen wirksamer werden, indem die Koordinierung und Verwaltung auf EU-Ebene verbessert werden. Dies bringt konkrete Vorteile für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen.

Für Bürgerinnen und Bürger:

  • besserer Schutz vor unsicheren, gefälschten und illegalen Waren
  • mehr Sicherheit an den EU-Außengrenzen
  • stärkere Durchsetzung der Zoll- und Produktsicherheitsvorschriften der EU

Für Unternehmen:

  • berechenbarere Verfahren in allen Mitgliedstaaten
  • schnellere und effizientere Zollabfertigung für den rechtmäßigen Handel mit geringem Risiko
  • fairerer Wettbewerb durch bessere Aufdeckung von Zollbetrug

Gesetzgebungsverfahren

Im Mai 2023 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Reform des EU-Zollrahmens vor, in dem auch die Einrichtung einer neuen EU-Zollbehörde vorgesehen war.

Am 27. Juni 2025 einigte sich der Rat auf ein partielles Verhandlungsmandat, in dem er unter anderem die Schaffung einer EU-Zollbehörde unterstützte. Dies ermöglichte die Aufnahme interinstitutioneller Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament.

Am 25. März 2026 bestimmten der Rat und das Europäische Parlament Lille als Sitz der Behörde. Sie wird voraussichtlich rund 285 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen.

Am 26. März 2026 erzielten der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über die Reform des EU-Zollrahmens, einschließlich der Einrichtung der Behörde.

Die Zollunion der EU

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Letzte Überprüfung: 23. April 2026