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In Zwangsarbeit hergestellte Produkte

Zwangsarbeit bei der Herstellung von Produkten ist nach wie vor ein Problem weltweit. Mit dem EU-Recht sollen Produkte, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, wirksam vom Unionsmarkt verdrängt werden.

Zwangsarbeit ist eine Realität

Zwangsarbeit, auch Kinderzwangsarbeit, ist weltweit nach wie vor weit verbreitet. Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zufolge sind weltweit rund 27,6 Millionen Menschen von Zwangsarbeit betroffen, darunter 3,3 Millionen Kinder.

Die IAO definiert Zwangsarbeit als „jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat“.

Sie bezieht sich auf Situationen, in denen Personen entweder durch Gewalt oder Einschüchterung oder durch indirektere Mittel wie manipulierte Schulden, die Einbehaltung von Ausweispapieren oder die Androhung der Anzeige bei den Einwanderungsbehörden zur Arbeit gezwungen werden.

Zwangsarbeit kommt nach wie vor in einer Vielzahl von Sektoren wie in der Textil-, Bergbauindustrie und in der Landwirtschaft vor.

Textilien

Landwirtschaft

Bergbau

Strategie der EU zum Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten

Die EU hat Vorschriften angenommen, um das Inverkehrbringen und die Bereitstellung auf dem EU-Markt sowie die Ausfuhr aus der EU von Produkten, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, zu verbieten.

Um dies zu erreichen, wird mit dem im Dezember 2024 in Kraft getretenen Rechtsakt ein strukturierter Rahmen für das Verbot von Zwangsarbeit bei der Herstellung von EU-Waren und innerhalb der Lieferketten geschaffen.

Dadurch soll die EU in die Lage versetzt werden, Produkte zu verbieten und aus dem Binnenmarkt zu entfernen, die nachweislich mit Zwangsarbeit in Verbindung stehen, unabhängig davon, ob sie in der EU hergestellt oder in die EU eingeführt werden.

Die Vorschriften treten am 14. Dezember 2027 in Kraft: ab diesem Zeitpunkt darf kein in Zwangsarbeit hergestelltes Produkt mehr auf dem EU-Markt verkauft werden.

Untersuchungen

Um zur Bewertung möglicher Verstöße gegen diese Verordnung beizutragen, entwickelt die Kommission derzeit eine Datenbank, die überprüfbare und regelmäßig aktualisierte Informationen über das Zwangsarbeitsrisiko in bestimmten Gebieten oder in Bezug auf bestimmte Produkte enthalten wird.

Für die Leitung der Ermittlungen werden verschiedene Behörden zuständig sein:

  • Die Kommission ist zuständig für Gebiete außerhalb der EU.
  • Die zuständige nationale Behörde ist federführend, wenn die Risiken im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats liegen.

Die Behörden der Mitgliedstaaten sollten Informationen mit anderen Mitgliedstaaten austauschen, wenn sie den Verdacht haben, dass es in anderen Teilen der EU zu Verstößen gegen die Verordnung kommt, oder Informationen an die Kommission weitergeben, wenn sie den Einsatz von Zwangsarbeit in einem Drittland vermuten.

Die Kriterien für die Bewertung von Verstößen gegen diese Verordnung sind:

  • das Ausmaß und die Schwere der mutmaßlichen Zwangsarbeit
  • die Menge der Produkte, die auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht oder auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden
  • der Anteil der Teile im Endprodukt, die wahrscheinlich in Zwangsarbeit hergestellt wurden
  • die Nähe der Wirtschaftsakteure zu dem mutmaßlichen Zwangsarbeitsrisiko in ihrer Lieferkette sowie ihre Möglichkeiten zur Beseitigung dieses Risikos

Abschließende Entscheidung

Die endgültige Entscheidung wird von der Behörde getroffen, die die Untersuchung geleitet hat.

Die von einer nationalen Behörde getroffene Entscheidung wird auf der Grundlage des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung in allen anderen Mitgliedstaaten gelten.

Wenn die Behörden zu dem Schluss kommen, dass Zwangsarbeit eingesetzt wurde, können sie beschließen, die Produkte auf dem EU-Markt und auf Online-Marktplätzen zu verbieten und vom Markt zu nehmen. Wenn jedoch die Hersteller Zwangsarbeit in ihren Geschäftstätigkeiten oder Lieferketten beseitigen, können verbotene Produkte wieder auf dem EU-Markt zugelassen werden.

Welche Produkte werden verboten?

Die Vorschriften gelten für alle in Zwangsarbeit hergestellten Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht und auf dem Markt bereitgestellt oder aus der EU ausgeführt werden.

Der Rechtsakt erfasst alle Industriezweige.

Stärkung des Verbrauchervertrauens

Die neuen Vorschriften sollen das Vertrauen der Verbraucher stärken, da sichergestellt wird, dass Produkte auf dem EU-Markt den Menschenrechtsnormen entsprechen.

Für Unternehmen bietet der Rechtsakt das Potenzial, die Bemühungen um soziale Nachhaltigkeit zu straffen und das Vertrauen der Öffentlichkeit und ihre Glaubwürdigkeit bei den Kunden zu stärken.

Ziel des geplanten Verbots ist es, aktiv zu den weltweiten Bemühungen zur Beseitigung der Zwangsarbeit und zur Wahrung der Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Kindern beizutragen.

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Letzte Überprüfung: 17. August 2024