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Wohnraumkrise in der EU

Europa ist mit einer Krise konfrontiert, die durch steigende Wohnimmobilienpreise und immer höhere Wohnkosten weiter verschärft wird. Die EU arbeitet an einem Plan für erschwinglicheren Wohnraum.

Die Wohnkosten steigen

Die Wohnimmobilienpreise sind in der EU seit 2015 um durchschnittlich bis zu 60 % gestiegen, wobei der Anstieg in einigen Mitgliedstaaten über 200 % betrug; daneben sind auch die Mietpreise und Energiekosten immer höher geworden.

Die Einkommen der Haushalte haben jedoch damit nicht Schritt gehalten, was dazu geführt hat, dass viele Europäerinnen und Europäer Schwierigkeiten haben, ihre Wohnkosten zu decken. Dies betrifft die einzelnen Länder und Regionen der EU in unterschiedlichem Ausmaß, jedoch wird das Thema aufgrund der weitreichenden Auswirkungen der Krise zu einem gemeinsamen Anliegen aller Europäerinnen und Europäer.

Mehrfarbige abstrakte Darstellung verschachtelter Gebäude in blaugrün, blau und gelb vor einem pastellfarbenen Hintergrund. Die Strukturen unterscheiden sich in Größe und Stil und bilden dadurch ein spielerisches Stadtbild.

Derzeit machen die Wohnkosten knapp ein Fünftel des durchschnittlichen Einkommens der Haushalte in der EU aus, und etwa jeder Zehnte gibt an, dass er nicht in der Lage ist, seine Miete oder seine Hypothek rechtzeitig zu zahlen. In den größeren europäischen Städten ist der Druck sogar noch höher: Jeder zehnte Stadtbewohner gibt über 40 % seines Einkommens für Wohnkosten aus.

Diese Entwicklungen schränken die Möglichkeiten für potenzielle Käufer sowie Mieter ein und machen die Erschwinglichkeit zu einem wesentlichen wirtschaftlichen und sozialen Anliegen in der gesamten Union.

Wohnungen in größeren europäischen Stadtzentren sind zunehmend unerschwinglich

Das folgende Diagramm zeigt den geschätzten Anteil der Löhne bzw. Gehälter, der in größeren europäischen Städten 2025 für Miete ausgegeben wird. Ein Anteil von 100 % bedeutet, dass der gesamte Lohn bzw. das gesamte Gehalt für die Zahlung der Miete benötigt wird, während ein Wert von über 100 % bedeutet, dass die Miete den durchschnittlichen Lohn bzw. das durchschnittliche Gehalt übersteigt. Generell gilt als optimal, bis zu 30 % des Gehalts an Miete zu zahlen.

Textfassung

Das Diagramm zeigt den Prozentsatz des Gehalts, der in größeren europäischen Städten 2025 voraussichtlich für Miete ausgegeben werden muss.

In Lissabon ist der voraussichtliche Prozentsatz des Gehalts für Miete mit 116 % am höchsten.

Auch in anderen Städten muss ein erheblicher Anteil des Lohns bzw. Gehalts für Miete aufgewendet werden, etwa 74 % in Barcelona und in Madrid.

Ferner sind Mailand und Rom herauszustellen, mit 72 % bzw. 65 %.

Ungleichheiten beim Wohnraum

Die Wohnverhältnisse in der EU sind sehr uneinheitlich; Gründe dafür sind unterschiedliche Marktstrukturen, Rechtsrahmen und Finanzsysteme. In einigen Mitgliedstaaten überwiegen die Wohneigentümer am Markt, während in anderen private Vermietung oder öffentlich geförderte Vermietung stark vorherrschen.

Etwa zwei Drittel aller Europäerinnen und Europäer besitzen ein Eigenheim, aber dieser Anteil ist von Land zu Land sehr unterschiedlich. Die beiden Extreme des Spektrums sind Rumänien mit über 90 % Wohnungseigentümern und die Niederlande, wo nur knapp über 10 % der Bevölkerung ein Eigenheim besitzen. In Frankreich dagegen kann mehr als ein Fünftel der Bevölkerung von öffentlich gefördertem Wohnraum profitieren, während dies nur für 0,6 % der Schwedinnen und Schweden gilt.

Diese strukturellen Unterschiede prägen die Art und Weise, wie steigende Zinssätze, demografischer Druck und die Nachfrage in Stadtgebieten sich in den einzelnen Ländern auswirken. In einigen Ländern treiben angespannte Mietmärkte die Preise in die Höhe; in anderen haben die eingeschränkte Bautätigkeit und die starke Nachfrage dazu geführt, dass Wohnungseigentum nahezu unerreichbar geworden ist.

Auch das Verhältnis zwischen Wohnungen und Häusern ist innerhalb der Mitgliedstaaten unterschiedlich: Knapp 72 % der Stadtbewohner leben in Wohnungen, während 82 % der Landbewohner in Häusern leben. Der Anteil der Stadtbevölkerung wird in Europa bis 2050 voraussichtlich 83 % erreichen; daher ist eine Intensivierung der Wohnraumknappheit zu erwarten, insbesondere in schnell wachsenden Städten, in denen die Lage in Bezug auf die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit bereits jetzt angespannt ist.

Wohnstatus in den EU-Mitgliedstaaten: Eigentum oder Miete

Das folgende Diagramm zeigt einen Vergleich des Wohnstatus in den EU-Mitgliedstaaten, wobei die Unterschiede zwischen den Anteilen der Wohnungseigentümer und der Mieter dargestellt werden. Die Daten zeigen die höheren Wohnungseigentumsraten in osteuropäischen Ländern wie Rumänien, Bulgarien oder der Slowakei, im Gegensatz zu höheren Mieterraten in Ländern wie Österreich, Deutschland und Frankreich.

Textfassung

Das Diagramm zeigt den Wohnstatus in den EU-Mitgliedstaaten, mit dem Bevölkerungsanteil in jedem Land für vier Kategorien von Wohnsituationen:

Eigentümer, keine ausstehenden Hypotheken oder Immobiliendarlehen: Dies zeigt den Anteil der Menschen, deren Wohnraum vollständig in ihrem Eigentum steht, ohne Hypothek oder Darlehen. Hierbei hat Rumänien den höchsten Anteil mit 92,8 %.

Eigentümer, mit Hypothek oder Darlehen: Dies ist die Kategorie der Menschen, die Eigentümer ihres Wohnraums sind, jedoch eine ausstehende Hypothek oder ein Darlehen haben. In den Niederlanden haben 58 % der Wohneigentümer eine Hypothek.

Mieter, Miete zum Marktpreis: Dies ist der Anteil der Menschen, die eine Miete zum Marktpreis zahlen. In Deutschland zahlen 46,9 % der Menschen den Marktpreis, während es in Bulgarien nur 2,4 % sind.

Mieter, ermäßigte oder kostenlose Miete: Diese Kategorie zeigt den Anteil der Menschen, die eine ermäßigte Miete zahlen oder mietfrei wohnen. Dies gilt beispielsweise für 21,9 % der Menschen in Frankreich, aber nur 0,6 % in Schweden.

Damit sollen die Unterschiede zwischen Wohnungseigentum und Miete in der EU aufgezeigt werden, unter Hervorhebung der höheren Wohnungseigentumsraten in osteuropäischen Ländern wie Rumänien und Bulgarien und höherer Mieteranteile in Ländern wie Kroatien und Ungarn.

Ein EU-Plan für erschwinglichen Wohnraum

Die Wohnungspolitik liegt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten, da die EU in diesem Bereich über keine Zuständigkeit verfügt. Die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften spielen häufig eine zentrale Rolle bei der Bewältigung der Wohnungskrise, da sie für die Umsetzung der wohnungspolitischen Maßnahmen, für die Verwaltung der Raumplanungs- und Flächenwidmungsvorschriften sowie für die Bereitstellung erschwinglicher Wohnraumlösungen, die gemeinschaftsspezifischen Bedürfnissen entsprechen, zuständig sind.

Die Folgen der Wohnraumkrise erstrecken sich jedoch über die gesamte wirtschaftliche und soziale Landschaft Europas. Steigende Wohnkosten beeinträchtigen die Arbeitskräftemobilität, beschränken den Zugang zu Arbeitsplätzen und Bildung und tragen zu Ungleichheiten zwischen Regionen und sozialen Gruppen bei. Aufgrund dieser grenzüberschreitenden Auswirkungen ist dieses Thema eindeutig von EU-weiter Bedeutung.

Die Führungsspitzen der EU sind sich dessen bewusst und haben auf der Tagung des Europäischen Rates vom Oktober 2025 die Wohnraumsituation erörtert. Dabei haben sie die Europäische Kommission ersucht, einen Plan für erschwinglichen Wohnraum vorzulegen, der die Bemühungen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich unterstützen soll.

Der dänische Vorsitz hat bereits Schlussfolgerungen zu dem künftigen Plan vorgelegt, die von 26 Mitgliedstaaten gebilligt wurden. Darin werden insbesondere vier Schwerpunktbereiche hervorgehoben: Finanzierung, Bau und Nachhaltigkeit, Planung sowie soziale Inklusion.

Am 29. Juni 2026 forderte der Rat die politischen Entscheidungsträger auf, das Zusammenspiel zwischen dem Wohnraumbedarf und demografischen Entwicklungen, wie Alterung der Bevölkerung, Rückgang bei der Haushaltsgröße und Landflucht, zu berücksichtigen. Es wurde auf den vielschichtigen und generationenübergreifenden Charakter der Wohnungskrise in Europa und ihre Auswirkungen auf Aspekte wie Zusammenhalt, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit hingewiesen.

Ein Rechtsakt für erschwinglichen Wohnraum

Am 9. September 2026 hat die Kommission den Rechtsakt für erschwinglichen Wohnraum vorgeschlagen, mit dem Mitgliedstaaten und zuständige lokale Gebietskörperschaften dabei unterstützt werden sollen, die Erschwinglichkeit und Verfügbarkeit von Wohnraum in Gebieten mit der größten Wohnraumknappheit im Einklang mit dem EU-Recht anzugehen.

Mit dem Rechtsakt wird erstmals ein gemeinsamer europäischer Rahmen für die Bewertung wohnungsbezogener Maßnahmen mit Auswirkungen auf den Binnenmarkt geschaffen, indem eine harmonisierte Definition von „Gebieten mit knappem Wohnraum“ bestimmt wird und einige Maßnahmen festgelegt werden, die in diesen Bereichen mit dem Binnenmarkt vereinbar wären.

Als gesetzgebende Organe werden der Rat und das Parlament den Vorschlag prüfen und den endgültigen Geltungsbereich der Verordnung aushandeln.

Collage aus einem Kilowattstundenzähler und einem Diagramm mit drei leicht aufsteigenden Linien und einer deutlich absteigenden Linie.
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Letzte Überprüfung: 17. September 2026