Skip to content
  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 6. März 2017 13:00

Sicherheit und Verteidigung: Rat überprüft Fortschritte und einigt sich auf bessere Unterstützung für Militärmissionen

Am 6. März hat der Rat Schlussfolgerungen zu den Fortschritten bei der Umsetzung der Globalen Strategie der EU im Bereich Sicherheit und Verteidigung angenommen. In diesen Schlussfolgerungen bewertet er, was bislang zur Umsetzung der vom Europäischen Rat am 15. Dezember 2016 vereinbarten verschiedenen Aktionslinien geschehen ist. Die Schlussfolgerungen bilden die Grundlage für einen Bericht, der dem Europäischen Rat auf seiner Tagung am 9./10. März 2017 vorgelegt wird.

"Die Außen- und Verteidigungsminister der EU haben bei ihrem heutigen gemeinsamen Treffen eine sehr klare Botschaft ausgesandt: Wir kommen auf dem Weg zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich stetig voran und werden unsere Bemühungen verstärken. Es geht um den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger. Die Europäische Union verfügt über einzigartige Instrumente, die den Europäern dabei helfen, mehr Verantwortung für ihre eigene Sicherheit zu übernehmen und dabei wirksamer zu handeln. Dies ist das Anliegen, das wir mit unserer Arbeit im Bereich Sicherheit und Verteidigung verfolgen."

Federica Mogherini, Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik

Der Rat hat darüber hinaus ein Konzeptpapier über Fähigkeiten für die operative Planung und Durchführung von GSVP-Missionen und -Operationen gebilligt; dieses Papier enthält Maßnahmen zur Verbesserung der Fähigkeit der EU, schneller, wirksamer und reibungsloser zu reagieren und dabei mit Blick auf die Verstärkung zivil-militärischer Synergien als Teil des umfassenden Ansatzes der EU auf bestehenden Strukturen aufzubauen.

Zu diesen Maßnahmen gehört die Einrichtung eines Militärischen Planungs- und Durchführungsstabs (MPCC) innerhalb des bestehenden EU-Militärstabs des Europäischen Auswärtigen Dienstes, der für die Planung und Durchführung militärischer Missionen ohne Exekutivbefugnisse zuständig sein wird. Der Generaldirektor des EU-Militärstabs wird zum Direktor des MPCC ernannt und in dieser Eigenschaft die Funktion des Befehlshabers militärischer GSVP-Missionen ohne Exekutivbefugnisse wahrnehmen (derzeit die militärischen Ausbildungsmissionen der EU in Somalia, der Zentralafrikanischen Republik und Mali). Dies wird es den Missionsbefehlshabern vor Ort ermöglichen, sich auf die spezifischen Aufgaben ihrer Mission zu konzentrieren, für die sie mehr Unterstützung aus Brüssel erhalten.

Der MPCC arbeitet unter der politischen Aufsicht und strategischen Leitung des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (PSK), das sich aus den Botschaftern der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt und seinen Sitz in Brüssel hat. Der MPCC wird mit seiner bestehenden zivilen Partnerinstitution, dem Zivilen Planungs- und Durchführungsstab (CPCC), über eine gemeinsame Unterstützungskoordinierungszelle eng zusammenarbeiten. Diese Zelle wird in der Lage sein, Fachwissen, Kenntnisse und bewährte Verfahren in Fragen auszutauschen, die sowohl für militärische als auch für zivile Missionen relevant sind, und Fähigkeiten in den Fällen zu teilen, in denen zivile und militärische Missionen zeitgleich in demselben Gebiet eingesetzt sind, einschließlich medizinischer Unterstützung und Schutzmaßnahmen.

In den Schlussfolgerungen des Rates wird die Einrichtung des MPCC hervorgehoben. Ferner werden die Fortschritte in anderen Bereichen der Sicherheit und Verteidigung aufgezeigt und weitere Leitlinien vorgegeben. Dabei handelt es sich unter anderem um folgende Bereiche:

  • die Möglichkeit einer Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO). Nach dem Lissabonner Vertrag kann eine Gruppe von EU-Mitgliedstaaten ihre Zusammenarbeit in militärischen Angelegenheiten verstärken (Artikel 42 Absatz 6 und Artikel 46 EUV). Die Einrichtung einer inklusiven Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit auf der Grundlage eines modularen Ansatzes würde es den Mitgliedstaaten ermöglichen, im Bereich Sicherheit und Verteidigung auf freiwilliger Basis stärker zusammenzuarbeiten;
  • die Möglichkeit einer von den Mitgliedstaaten gelenkten Koordinierten Jährlichen Überprüfung der Verteidigung (CARD), mit der ein Verfahren geschaffen würde, das es erlaubt, einen besseren Überblick auf EU-Ebene über Fragen wie Verteidigungsausgaben, nationale Investitionen im Verteidigungsbereich und die Forschung auf diesem Gebiet zu erhalten. Eine CARD würde in Bezug auf die europäischen Verteidigungsfähigkeiten für mehr Transparenz und eine bessere politische Wahrnehmbarkeit sorgen und es somit ermöglichen, Mängel klarer aufzuzeigen und diese durch eine vertiefte Verteidigungszusammenarbeit sowie einen besseren und kohärenteren Ansatz bei der Planung der Verteidigungsausgaben zu beheben;
  • die laufenden Arbeiten auf anderen Gebieten, etwa zur Stärkung des Instrumentariums für die Krisenreaktion der EU, einschließlich der EU-Gefechtsverbände und der zivilen Fähigkeiten, zum Kapazitätsaufbau zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung, zur erkenntnisgestützten Lageerfassung und zur Entwicklung von Verteidigungskapazitäten.

Der Rat nimmt ferner Kenntnis von den Fortschritten bei der Umsetzung des gemeinsamen Pakets von Vorschlägen für die Zusammenarbeit EU-NATO sowie des von der Kommission vorgelegten Europäischen Aktionsplans im Verteidigungsbereich.

Hintergrundinformationen

Der Rat hat am 14. November 2016 Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Globalen Strategie der Europäischen Union im Bereich Sicherheit und Verteidigung angenommen. In diesen Schlussfolgerungen werden Vorgaben gemacht, d. h. die von der EU und ihren Mitgliedstaaten im Bereich Sicherheit und Verteidigung angestrebten wichtigsten Ziele festgelegt. Der Rat hat drei strategische Prioritäten vorgegeben: Reaktion auf externe Konflikte und Krisen, Aufbau der Kapazitäten der Partner und Schutz der Europäischen Union sowie ihrer Bürgerinnen und Bürger.

In ihrer Funktion als Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und Leiterin der Europäischen Verteidigungsagentur hat die Hohe Vertreterin den Mitgliedstaaten den Umsetzungsplan für Sicherheit und Verteidigung vorgestellt. Dieser Plan ist Teil der Umsetzung der Globalen Strategie der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik, die die Hohe Vertreterin dem Europäischen Rat am 28. Juni vorgestellt hat. Der Rat hat am 17. Oktober 2016 Schlussfolgerungen zur Globalen Strategie angenommen.

Die Umsetzung der Globalen Strategie der EU erfordert zudem weitere Arbeiten im Hinblick auf den Aufbau von Resilienz und die Entwicklung eines integrierten Ansatzes zur Bewältigung von Konflikten und Krisen, die Stärkung der Verknüpfung zwischen Innen- und Außenpolitik, die Aktualisierung bestehender bzw. die Ausarbeitung neuer regionaler und thematischer Strategien und die Verstärkung der Bemühungen im Bereich der Public Diplomacy.

Weiter zur Tagungs- bzw. Sitzungsseite

Ansprechpartner für Journalisten

Wenn Sie kein Journalist sind, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit.

Letzte Überprüfung: 15. Januar 2024