- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 7. November 2018 16:15
Verstärkter Austausch von Daten des öffentlichen Sektors in der EU – Rat legt seinen Standpunkt fest
Die EU will die Weiterverwendung von Daten, die sich im Besitz einer öffentlichen Stelle befinden, erleichtern. Die Botschafter der Mitgliedstaaten haben heute die Verhandlungsposition des Rates zu entsprechenden Reformen vereinbart. Diese sind Teil umfassenderer Bemühungen der EU, den Zugang zu Daten zu verbessern und damit die Wirtschaft zu unterstützen und zu gewährleisten, dass Daten zum Wohle aller stärker genutzt werden. Die neuen Vorschriften sollen zur Entwicklung und Verbreitung neuer datengestützter Dienstleistungen und Technologien, etwa im Bereich künstliche Intelligenz, beitragen. Sie sind auch ein wichtiger Schritt, wenn es darum geht, offene Daten in der EU in stärkerem Maße verfügbar zu machen.
Die heutige Einigung zeigt, dass der öffentliche Dienst beim Datenaustausch vorangeht. Kleinere Unternehmen und Start-ups können es sich nicht immer leisten, Daten des öffentlichen Sektors zu kaufen – mehr Verfügbarkeit und niedrigere Kosten können somit dazu beitragen, bahnbrechende Innovationen zu ermöglichen, die uns allen zugute kommen. Margarete Schramböck, österreichische Ministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Nach der geltenden Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors können im Prinzip alle Inhalte, die nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über den Zugang zu Dokumenten öffentlich verfügbar sind, für jeden – auch kommerziellen – Zweck weiterverwendet werden.
Mit den geplanten Reformen soll der Geltungsbereich der Vorschriften erweitert werden, sodass nicht nur öffentliche Stellen, sondern auch öffentliche Unternehmen aus den Bereichen Verkehr und Versorgung erfasst sind. Diese würden zwar nicht verpflichtet, Daten zur Verfügung zu stellen, sofern das auf nationaler Ebene nicht von ihnen verlangt wird, sie müssten aber, wenn sie Daten freigeben, die gleichen Grundsätze befolgen wie öffentliche Stellen, und zwar auch in Bezug auf Transparenz, Nichtdiskriminierung und Ausschließlichkeitsvereinbarungen.
Darüber hinaus sollen die Vorschriften künftig auch für öffentlich finanzierte und bereits in öffentlichen Datenarchiven gespeicherte Forschungsdaten gelten. Solche Daten müssten, beispielsweise durch Festlegung entsprechender Lizenzbedingungen, weiterverwendbar gemacht werden. Zudem müssten die Mitgliedstaaten nationale Strategien für einen freien Zugang aufstellen, um die Verfügbarkeit von Forschungsdaten zu unterstützen.
Mit den Entwürfen für Vorschriften soll die Verbreitung dynamischer Daten gefördert werden, etwa von Wetter- oder Verkehrsdaten in Echtzeit, die über Sensoren oder Satelliten bereitgestellt werden. Öffentliche Stellen sollen verpflichtet werden, solche Daten über Programmierschnittstellen (API) zur Verfügung zu stellen.
Nach dem vereinbarten Text soll in einem zweiten Schritt nach Annahme der Richtlinie ermittelt werden, wann es sich um hochwertige Datensätze (d. h. solche von großer sozioökonomischer Bedeutung) handelt. Diese Datensätze müssten in der gesamten EU kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, maschinenlesbar und über API automatisch übertragbar sein. Die Kommission soll eine Liste bestimmter Arten hochwertiger Datensätze erstellen und in einem separaten Durchführungsrechtsakt festhalten, der dann sowohl für öffentliche Stellen als auch für öffentliche Unternehmen gelten würde.
Insgesamt sollen Daten des öffentlichen Sektors deutlich günstiger werden. In der Regel sollen sie entweder kostenfrei oder gegen ein geringes Entgelt erhältlich sein. In den Vorschriften wird allerdings auch der Tatsache Rechnung getragen, dass einige öffentliche Stellen Einnahmen generieren müssen. Deshalb soll ihnen gestattet werden, in bestimmten Situationen in begrenztem Umfang Gebühren für ihre Daten zu erheben.
In dem Text, auf den der Rat sich geeinigt hat, kommt zudem das Konzept der offenen Daten – Daten in offenen Formaten, die für jegliche Zwecke frei genutzt und ausgetauscht werden können – stärker zum Tragen. Dementsprechend wurde der Begriff "offene Daten" in den Titel des Vorschlags aufgenommen.
Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um einzelstaatliche Bestimmungen zur praktischen Umsetzung der Richtlinie zu erlassen. Dabei sollen sie die Möglichkeit haben, über die in der Richtlinie vorgegebenen Mindeststandards hinauszugehen.
Der vorliegende Vorschlag ist ein Kernelement des "Datenpakets", das die Kommission im April 2018 im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt vorgelegt hat. Er wurde auch im Rahmen des REFIT-Programms der Kommission zur Gewährleistung der Effizienz der Rechtsetzung vorgelegt.
Mit dem heute vom Ausschuss der Ständigen Vertreter vereinbarten Standpunkt erhält der Vorsitz das Mandat für die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament im Hinblick auf eine Einigung über den endgültigen Text. Das Parlament hat seinen Standpunkt noch nicht vereinbart.
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