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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 8. Juni 2023 14:15

Rat und Parlament erzielen Einigung über die Einführung intelligenter Verkehrssysteme

Um den digitalen Wandel und die Schaffung einer intelligenteren Mobilität in der EU zu beschleunigen, haben der Ratsvorsitz und die Vertreter des Europäischen Parlaments eine vorläufige Einigung über die Überarbeitung der Richtlinie über die Einführung intelligenter Verkehrssysteme (IVS) von 2010 erzielt.

Andreas Carlson, schwedischer Minister für Infrastruktur und Wohnungswesen
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Lösung der Probleme zunehmender Emissionen und Verkehrsstörungen in Europa sind intelligente Verkehrssysteme notwendig. Die heutige Einigung wird der Entwicklung der Union hin zu einer intelligenteren, sichereren, effizienteren und nachhaltigeren Mobilität Auftrieb verleihen.
Andreas Carlson, schwedischer Minister für Infrastruktur und Wohnungswesen
Andreas Carlson, schwedischer Minister für Infrastruktur und Wohnungswesen

Mit der überarbeiteten Richtlinie soll dem technischen Fortschritt, wie beispielsweise der vernetzten und automatisierten Mobilität oder Anwendungen für Mobilität als Dienstleistung, und dem multimodalen Verkehrsangebot Rechnung getragen werden. Außerdem soll die Verfügbarkeit digitaler Daten, die die entsprechenden Dienste unterstützen, beschleunigt und ihre Interoperabilität verbessert werden. Der Vorschlag ist daher ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Verwirklichung des gemeinsamen europäischen Mobilitätsdatenraums.

Mit der heutigen vorläufigen Einigung wird das Bestreben beibehalten, bei der systematischen und harmonisierten Einführung intelligenter Verkehrssysteme voranzukommen, dabei jedoch schrittweise vorzugehen, um dem Kosten-Nutzen-Verhältnis und den Verwaltungskapazitäten in vollem Umfang Rechnung zu tragen.

Die Struktur des Kommissionsvorschlags wird nicht geändert und beruht weiterhin auf dem Rahmencharakter der IVS-Richtlinie und den verschiedenen technischen Interventionsmöglichkeiten im Wege von Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten.

In den Anhängen der Richtlinie sind die erforderlichen Datenarten aufgeführt, so u. a. die Zufahrtsbedingungen für Tunnel und Brücken, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Verkehrspläne, dauerhafte Zufahrtsbeschränkungen, Straßensperrungen, Straßenbauarbeiten und befristete Verkehrsmanagementmaßnahmen. Außerdem finden sich dort kritische Dienste, wie z. B. für die Straßenverkehrssicherheit relevante Verkehrsinformationsdienste, die in der gesamten Union bereitgestellt werden sollen.

In der neuen Richtlinie ist daher ein Durchführungsprogramm für mindestens die nächsten fünf Jahre enthalten und ein genauer geografischer Umkreis im Zusammenhang mit dem Straßennetz festgelegt. Die Kommission kann im Wege delegierter Rechtsakte bestimmte Aspekte dieses Durchführungsprogramms ergänzen.

Schließlich werden im Text der politischen Einigung mehrere Bestimmungen des Vorschlags klargestellt und präzisiert, insbesondere in Bezug auf das vorläufige Vorgehen in Notsituationen, den Schutz personenbezogener Daten, die vorrangigen Bereiche für die Einführung und Anwendung von Spezifikationen und Normen sowie die Grundsätze für die Ausarbeitung technischer Spezifikationen auf EU-Ebene.

Nächste Schritte

Die vorläufige Einigung muss nun vom Rat und vom Parlament gebilligt werden. Anschließend wird die Richtlinie von beiden Organen nach der Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen förmlich angenommen. Auf Seiten des Rates beabsichtigt der schwedische Vorsitz, den Text so bald wie möglich den Vertretern der Mitgliedstaaten (AStV) zur Billigung vorzulegen.

Hintergrund

Im Dezember 2020 hat die Europäische Kommission die Mitteilung über eine Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität angenommen, in der ein grundlegender Wandel für das europäische Verkehrssystem vorgeschlagen wird, um das Ziel einer nachhaltigen, intelligenten und resilienten Mobilität zu erreichen. Die Digitalisierung ist als treibende Kraft dieses Wandels unverzichtbar und wird das gesamte Verkehrssystem nahtlos und effizienter gestalten. Zugleich sorgt sie für ein erhöhtes Niveau an technischer Sicherheit, Gefahrenabwehr, Zuverlässigkeit und Komfort. In der Strategie wird die Einführung intelligenter Verkehrssysteme (IVS) als wichtige Maßnahme für den Aufbau eines vernetzten und automatisierten multimodalen Mobilitätssystems genannt. IVS kombinieren Telekommunikations- und Informationstechnologie mit Verkehrstechnik zu dem Zweck, Verkehrssysteme zu planen, zu konzipieren, zu betreiben, zu warten und zu steuern.

Die Richtlinie 2010/40/EU (IVS-Richtlinie) sollte als Rahmen dienen, um die Einführung und Verwendung von IVS im Straßenverkehr sowie ihren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern zu beschleunigen und zu koordinieren. Da es in der Zwischenzeit grundlegend wichtige technologische Entwicklungen gab, ist nun eine radikale Reform des Rechtsrahmens erforderlich. Die Kommission hat daher dem Rat am 15. Dezember 2021 einen Vorschlag für die Überarbeitung der Richtlinie vorgelegt. Der Vorschlag ist Teil eines Pakets von Rechtsetzungsinitiativen, die zu den Zielen der Dekarbonisierung, der Digitalisierung und einer größeren Resilienz der Verkehrsinfrastruktur beitragen sollen.

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Letzte Überprüfung: 16. Januar 2025