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Standards für Gleichstellungsstellen: Rat und Parlament erzielen Einigung
Diese Pressemitteilung wurde am 21. Dezember 2023 aktualisiert, um den vereinbarten Text hinzuzufügen.
Der EU-Ratsvorsitz hat mit dem Europäischen Parlament eine vorläufige Einigung über eine neue Richtlinie erzielt, die dazu beitragen soll, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts am Arbeitsplatz zu verhindern, indem die Unabhängigkeit und die Arbeitsweise der Gleichstellungsstellen der EU gestärkt werden. Mit der heute vereinbarten Richtlinie werden verbindliche Standards für Gleichstellungsstellen festgelegt, die sich mit der Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in den Bereichen Beschäftigung und Beruf befassen.
Wenn wir Diskriminierung in all ihren Formen wirklich bekämpfen wollen, reicht es nicht aus, sie einfach zu verbieten – wir müssen auch sicherstellen, dass die Vorschriften wirksam durchgesetzt werden. Mit der heute erzielten Einigung erhalten die Gleichstellungsstellen der EU die Zuständigkeiten, die Unabhängigkeit und die Ressourcen, die sie benötigen, um gegen Diskriminierung vorzugehen und Opfer zu unterstützen.
Ana Redondo, spanische Ministerin für Gleichstellung
Derzeit sind alle EU-Mitgliedstaaten bereits verpflichtet, nationale Stellen zur Bekämpfung von Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund des Geschlechts einzurichten; allerdings unterscheiden sich die Mandate und Zuständigkeiten dieser Stellen von einem Mitgliedstaat zum anderen.
Mit den neuen Vorschriften, die heute mit dem Parlament vereinbart wurden, werden EU-weit geltende gemeinsame Mindestanforderungen für Gleichstellungsstellen in einer Reihe von Schlüsselbereichen geschaffen. Dazu gehören:
erweiterte Zuständigkeiten der Gleichstellungsstellen zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in Arbeits- und Beschäftigungsfragen, einschließlich selbstständiger Erwerbstätigkeit
die gesetzliche Anforderung, dass Gleichstellungsstellen unabhängig von äußeren Einflüssen sein müssen
ausreichende personelle, technische und finanzielle Ressourcen
die Verpflichtung öffentlicher Einrichtungen, Gleichstellungsstellen zu Fragen im Zusammenhang mit Diskriminierung zu konsultieren, und die Anforderung, Gleichstellungsstellen zu ermächtigen, die Gleichbehandlung zu fördern, z. B. durch Gender Mainstreaming
erweiterte Befugnisse zur Durchführung von Untersuchungen und zur Streitbeilegung in Diskriminierungsfällen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten
In der mit dem Parlament erzielten Einigung wird auch die Definition des Begriffs „Opfer“ dahingehend präzisiert, dass er alle Personen umfasst, die der Ansicht sind, Diskriminierung erfahren zu haben. Dabei wird klargestellt, dass jede Person die Gleichstellungsstellen um Hilfe ersuchen kann, wenn sie der Ansicht ist, dass sie aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert wurde.
Weiteres Vorgehen
Die vorläufige Einigung muss nun vom Rat und vom Parlament gebilligt werden. Anschließend wird sie nach Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen von beiden Organen förmlich angenommen. Nachdem die formellen Schritte des Annahmeverfahrens abgeschlossen sind, haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, die Bestimmungen der Richtlinie in ihr nationales Recht umzusetzen.
Hintergrund
Gleichstellungsstellen sind öffentliche Einrichtungen, die Diskriminierungsopfer schützen und unterstützen. Die EU-Rechtsvorschriften zur Gleichstellung sehen vor, dass alle Mitgliedstaaten nationale Gleichstellungsstellen einrichten müssen, die sich mit Fällen von Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft befassen.
Die geltenden Rechtsvorschriften für Gleichstellungsstellen lassen den Mitgliedstaaten einen großen Ermessensspielraum; dies führt dazu, dass innerhalb der EU hinsichtlich, Zuständigkeiten, Unabhängigkeit, Ressourcen, Zugänglichkeit und Wirksamkeit dieser Stellen erhebliche Unterschiede bestehen.
Am 7. Dezember 2022 hat die Kommission zwei Vorschläge zur Stärkung der Gleichstellungsstellen veröffentlicht:
einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates und des Europäischen Parlaments über Standards für Gleichstellungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in Arbeits- und Beschäftigungsfragen, für den Artikel 157 AEUV die Rechtsgrundlage bildet (ordentliches Gesetzgebungsverfahren)
einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Standards für Gleichstellungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung von Personen ungeachtet ihrer ethnischen Herkunft, der Gleichbehandlung von Personen in Beschäftigung und Beruf ungeachtet ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Ausrichtung sowie von Frauen und Männern im Bereich der sozialen Sicherheit und im Bereich des Zugangs zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, für den Artikel 19 Absatz 1 AEUV die Rechtsgrundlage bildet (Zustimmungsverfahren)
Da die Rechtsvorschriften, die derzeit überarbeitet werden, auf zwei unterschiedlichen Gesetzgebungsverfahren beruhen, mussten zwei Vorschläge der Kommission veröffentlicht werden, auch wenn ihr Inhalt im Wesentlichen identisch ist.
Die EU-Ministerinnen und ‑Minister für Beschäftigung und Soziales haben sich auf ihrer Tagung vom 12. Juni 2023 auf die allgemeine Ausrichtung des Rates zu jeder der Richtlinien geeinigt. Die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die vorgeschlagene Richtlinie über Standards für Gleichstellungsstellen (Artikel 157 AEUV) wurden am 28. November 2023 aufgenommen.
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