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Ökologische/biologische Landwirtschaft

Bei der ökologischen/biologischen Landwirtschaft werden Lebensmittel mit natürlichen Methoden, die nur begrenzte Auswirkungen auf die Umwelt haben, erzeugt. Die EU möchte, dass bis 2030 25 % ihrer landwirtschaftlichen Flächen ökologisch/biologisch bewirtschaftet werden, und unterstützt dieses Ziel mittels klarer Vorschriften.

Was bedeutet „ökologische/biologische Landwirtschaft“?

Die ökologische/biologische Landwirtschaft ist eine landwirtschaftliche Methode, bei der natürliche Verfahren und Stoffe verwendet werden, die begrenzte Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima haben. Sie zielt darauf ab,

  • biologische Vielfalt zu unterstützen,
  • hohe Tierschutzstandards zu gewährleisten,
  • lokale Erzeugung zu fördern und
  • seltene und einheimische Rassen zu erhalten.

Um dies zu erreichen, sind im EU-Rechtsrahmen für die ökologische/biologische Produktion strenge Standards vorgegeben.

Ein Landwirt in einem karierten Hemd und mit Strohhut untersucht in einem stilisierten Garten einen Zitronenbaum; in der Umgebung sind zwei blaue Hühner und Kohlköpfe.

Zentrale Verfahren

Beschränkung synthetischer Pestizide und Düngemittel

Verbot genetisch veränderter Organismen (GVO)

Fruchtwechsel zur Erhaltung gesunder Böden

Freilandhaltung und ökologische/biologische Futtermittel für Tiere

25 % ökologische/biologische Landwirtschaft bis 2030

Die EU strebt an, dass bis 2030 25 % der landwirtschaftlichen Fläche für die ökologische/biologische Landwirtschaft genutzt werden.

Schnelles Wachstum des Anteils ökologischer/biologischer Landwirtschaft

Zwischen 2012 und 2022 stieg der Anteil der ökologisch/biologisch bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen in der EU um 79 % von 9,5 Mio. Hektar auf 16,9 Mio. Hektar.

Textfassung

Diagramm, in dem der prozentuale Anteil ökologisch/biologisch bewirtschafteter Flächen an der gesamten landwirtschaftlichen Fläche für 2012 und 2022 mit dem Ziel für 2030 verglichen wird.

Der erste Balken links steht für das Jahr 2012. Er ist dunkelgrün und relativ niedrig; darüber steht 6 %. Der zweite Balken in der Mitte steht für das Jahr 2022. Er ist ebenfalls dunkelgrün und deutlich höher als der Balken für 2012; darüber steht 11 %.

Der dritte Balken rechts steht für das zukünftige Ziel für das Jahr 2030. Er ist hellgrün und deutlich höher als die anderen beiden Balken; darüber steht 25 %.

Dieses Wachstum ging mit einer höheren Verbrauchernachfrage und einer stärkeren Wiedererkennung des EU-Bio-Logos einher. Der Einzelhandelsverkauf ökologischer/biologischer Erzeugnisse in der EU belief sich 2022 auf über 45 Mrd. EUR, und das EU-Bio-Logo ist jetzt das bekannteste Lebensmittellogo in Europa.

EU-Vorschriften für ökologische/biologische Landwirtschaft

Der wichtigste EU-Rechtsakt über die ökologische/biologische Produktion – die Verordnung 2018/848 – gilt seit 2022. Darin sind hohe Standards für die Erzeugung, Verarbeitung und Kennzeichnung ökologischer/biologischer Lebensmittel festgelegt, was zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs und des Vertrauens der Verbraucher beiträgt.

Die wichtigsten Aspekte:

  • mit Produktionsmethoden, bei denen synthetische Pestizide und Düngemittel beschränkt werden, werden die Bodenfruchtbarkeit und die biologische Vielfalt geschützt sowie Energie und Ressourcen sorgfältig genutzt
  • strenge Tierwohlvorschriften, einschließlich Zugang zu Außenbereichen und Bedingungen, die dem natürlichen Verhalten der Tiere entsprechen
  • klare Kennzeichnung; EU-Bio-Logo auf allen in der EU hergestellten vorverpackten ökologischen/biologischen Lebensmitteln und Schutz der Verwendung von Begriffen wie „Bio-“ und „Öko-“
  • jährliche Kontrollen für jeden Marktteilnehmer in der Lieferkette, vom Landwirt bis zum Einzelhändler, durch befugte Kontrollstellen
  • Gruppenzertifizierung, damit Kleinerzeuger gemeinsam zertifiziert werden können, was Kosten und Verwaltungsaufwand senkt
Ein Bündel frischen Spargels, in braunes Papier eingewickelt, neben dem EU-Bio-Logo; das Logo besteht aus weißen Sternen, die ein geschwungenes Blatt stilisieren, auf einem hellgrünen Hintergrund.

Die Förderung der ökologischen/biologischen Landwirtschaft ist fester Bestandteil der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Im Rahmen der GAP-Strategiepläne sind ungefähr 19 Mrd. € der Unterstützung der ökologischen/biologischen Landwirtschaft zugewiesen. Jeder Hektar ökologisch/biologisch bewirtschafteter Fläche erhält durchschnittlich 148 € an spezifischer Unterstützung pro Jahr – zusätzlich zu jeglicher anderen Einkommensstützung, die die Landwirtin oder der Landwirt erhalten kann.

Im März 2021 legte die Europäische Kommission einen Aktionsplan zur Förderung der ökologischen/biologischen Produktion in der EU vor.

Im Juli 2021 einigten sich die Ministerinnen und Minister der EU auf Schlussfolgerungen des Rates zum Aktionsplan und betonten, dass die ökologische/biologische Landwirtschaft dazu beiträgt, die europäische Landwirtschaft nachhaltiger zu machen, Arbeitsplätze zu schaffen und Einkommen zu sichern.

Sie betonten auch, dass Angebot und Nachfrage ausgewogen sein, die Situation jedes einzelnen EU-Lands berücksichtigt werden sowie öffentliche und private Interessenträger in die Verwirklichung der Ziele des Aktionsplans einbezogen werden müssen.

EU-Vorschriften für ökologische/biologische Landwirtschaft vereinfachen und präzisieren

Die EU aktualisiert die Verordnung über die ökologische/biologische Produktion mit dem Ziel,

  • die Vorschriften zu vereinfachen und zu präzisieren,
  • das Vertrauen in das EU-Bio-Logo zu stärken,
  • Bürokratie, insbesondere für Kleinunternehmer, abzubauen und
  • den Handel mit wichtigen Nicht-EU-Partnern weiterhin reibungslos zu gestalten.

Im Dezember 2025 schlug die Europäische Kommission gezielte Änderungen vor, einschließlich für Einfuhren ökologischer/biologischer Erzeugnisse und die Kennzeichnung, Kleinunternehmer und Kleinerzeuger, Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie Vorschriften für Tierhaltung und Aquakultur.

Die Änderungen dürften die direkten Verwaltungskosten um 47,8 Mio. € pro Jahr senken – 45,9 Mio. € an Einsparungen für Landwirtinnen und Landwirte und andere Wirtschaftsteilnehmer und 1,9 Mio. € an Einsparungen für die Behörden.

Am 11. Mai 2026 haben sich die Vertreter der Regierungen der EU-Länder im Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) auf einen gemeinsamen Standpunkt zur Aufnahme von Gesprächen mit dem Europäischen Parlament geeinigt. Der Ausschuss bereitet die Arbeiten des Rates zu allen Fragen der Gemeinsamen Agrarpolitik vor.

Der Rat und das Parlament müssen sich beide auf den endgültigen Text einigen, bevor die neuen Vorschriften für die ökologische/biologische Produktion in der Praxis gelten können.

Importe und Kennzeichnung

Für aus Nicht-EU-Ländern eingeführte ökologische/biologische Erzeugnisse könnten weiterhin Begriffe wie „ökologisch/biologisch“ verwendet werden, wenn ihre Vorschriften für die ökologische/biologische Landwirtschaft als den EU-Standards gleichwertig anerkannt werden. Das EU-Bio-Logo könnte jedoch nur dann für sie verwendet werden, wenn sie zusätzliche Anforderungen erfüllen, zum Beispiel in Bezug auf lebendigen Boden, Tierschutz und Verarbeitungsmethoden.

Die Vorschriften für die ökologische/biologische Landwirtschaft von elf Nicht-EU-Ländern, darunter Argentinien, Kanada, Neuseeland und die Vereinigten Staaten, werden derzeit als den EU-Standards gleichwertig anerkannt, diese Anerkennung endet jedoch am 31. Dezember 2026. Um Störungen des Handels zu vermeiden, würde ihre Anerkennung bis zum 31. Dezember 2036 verlängert.

Kleinunternehmer und Kleinerzeuger

Kleinunternehmer, die unverpackte ökologische/biologische Erzeugnisse wie loses Obst und Gemüse direkt an Verbraucher verkaufen, und kleine Online-Einzelhändler vorverpackter ökologischer/biologischer Erzeugnisse würden keine Bescheinigung brauchen, außer wenn ihr Verkauf 10 000 kg pro Jahr oder ihr Umsatz über einen Zeitraum von fünf Jahren im Durchschnitt 40 000 € pro Jahr übersteigt.

Die Gruppenzertifizierung für Kleinerzeuger würde ebenfalls einfacher.

Reinigungs- und Desinfektionsmittel

Ökologisch/biologisch produzierende Landwirtinnen und Landwirte hätten mehr Flexibilität bei ihrer täglichen Arbeit im Bereich Reinigung und Desinfektion. Sie könnten auf dem Markt erhältliche Standardprodukte verwenden und wären nicht mehr auf eine Liste von Produkten beschränkt, die von der Europäischen Kommission zugelassen wurden.

Tierhaltung und Aquakultur

Mit der Reform würde ein Mindestschlachtalter für ökologisch/biologisch gehaltene Wachteln eingeführt.

Die Vorschriften über den Zugang von Geflügel zu Außenbereichen würden dahin gehend geändert, dass Jungvögel nur dann im Freien gehalten werden dürfen, wenn sie über ausreichend Federkleid verfügen, um ihre Körpertemperatur zu kontrollieren.

Das Verfahren der Umstellung von konventioneller auf ökologische/biologische Landwirtschaft würde in der gesamten EU einfacher und kohärenter.

Für landwirtschaftliche Nutztiere an Land und in der Aquakultur würde die Wartezeit angeglichen, nach welcher Erzeugnisse nach der Verwendung von Tierarzneimitteln als ökologisch/biologisch verkauft werden können.

Weitere Informationen

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Letzte Überprüfung: 23. Juli 2026