- Rat (Wirtschaft und Finanzen)
Rat (Wirtschaft und Finanzen), 11. März 2014
Standpunkt des Rates zum einheitlichen Abwicklungsmechanismus aktualisiert
Die Finanzminister der EU haben dem griechischen Vorsitz auf der Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) vom 11. März ein aktualisiertes Mandat für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die noch ungeklärten Aspekte des einheitlichen Abwicklungsmechanismus erteilt.
Die Minister bestätigten, dass der Rat entschlossen ist, die Verhandlungen vor der wahlbedingten Sitzungspause des Parlaments im Mai und somit noch während der laufenden Legislaturperiode zum Abschluss zu bringen.
Entsprechend hat der Rat seine Verhandlungsposition – die im Dezember 2013 vereinbarte sogenannte "allgemeine Ausrichtung" – in den folgenden sechs Punkten aktualisiert:
- Abwicklungsverfahren: Bestimmung der Institution, die letztendlich die Entscheidung über die Schließung einer Bank treffen soll
- Bestimmung der Institution, die den Ausfall oder das Risiko des Ausfalls einer Bank feststellen soll
- Rolle der Plenarsitzung und der Exekutivsitzung des Ausschusses für die einheitliche Abwicklung bei Abwicklungsbeschlüssen
- Abstimmungsmodalitäten auf Plenarsitzungen des Ausschusses für die einheitliche Abwicklung
- Möglichkeiten des Ausschusses für die einheitliche Abwicklung, Darlehen für den einheitlichen Abwicklungsfonds aufzunehmen
- Modalitäten der Festsetzung der Beiträge für den einheitlichen Abwicklungsfonds.
"Über alle diese Fragen haben wir heute im Rat umfassende und schwierige, aber konstruktive Diskussionen geführt, und wir haben jetzt ein neues, aktualisiertes Mandat, das uns den nötigen Spielraum für den morgigen Trilog mit dem Parlament bietet", so der auf der Tagung den Vorsitz führende griechische Finanzminister, Giannis Stournaras, auf der Pressekonferenz.
Auf der Basis des aktualisierten Mandats wird der Vorsitz die Verhandlungen am 12. März im Rahmen eines "Trilogs" – wie die Verhandlungen zwischen Rat, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission bezeichnet werden – in Straßburg fortsetzen.
An dem morgigen Trilog werden Finanzminister Stournaras und der Präsident der Euro-Gruppe, Jeroen Dijsselbloem, mit dem Verhandlungsteam des Vorsitzes teilnehmen. Der Präsident der Euro-Gruppe leitet die Sondertagung der Minister, denen die Regierungskonferenz über die Verhandlungen über das zwischenstaatliche Übereinkommen betreffend den Abwicklungsfonds Bericht erstattet hat.
Einheitlicher Abwicklungsmechanismus: Hintergrund
Der einheitliche Abwicklungsmechanismus wird, sobald er verabschiedet ist, ein Kernstück der künftigen europäischen Bankenunion sein.
Dem Vorschlag zufolge wird er einen Ausschuss für die einheitliche Abwicklung und einen einheitlichen Abwicklungsfonds umfassen. Der Mechanismus soll die ordnungsgemäße Abwicklung von insolvenzbedrohten Finanzinstituten mit möglichst geringen Auswirkungen auf den Steuerzahler und die Realwirtschaft sicherstellen.
Grundsätzlich wird der Abwicklungsmechanismus für alle Banken im Euro-Währungsgebiet und in den Ländern der EU, die sich für eine Teilnahme entscheiden, gelten.
Zwischenstaatliches Übereinkommen betreffend den einheitlichen Abwicklungsfonds
Die allgemeine Ausrichtung, auf die sich der Rat im Dezember verständigt hat, umfasst auch eine Verpflichtung zur Aushandlung eines zwischenstaatlichen Übereinkommens betreffend die Funktionsweise des einheitlichen Abwicklungsfonds.
In diesem Übereinkommen sollen die Übertragung der nationalen Beiträge auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und deren schrittweise Zusammenführung und gemeinsame Nutzung im Rahmen dieses Fonds geregelt werden.
Die Einzelheiten des Übereinkommens werden in einer Regierungskonferenz ausgehandelt, an der alle EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind. Vertreter des Europäischen Parlaments nehmen als Beobachter teil.
Das zwischenstaatliche Übereinkommen wird fertiggestellt, wenn der Rat die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus abschließt.
Der allgemeinen Ausrichtung des Rates zufolge soll die Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Die Bestimmungen über die Beteiligung (Bail-in) von Anteilsinhabern und Gläubigern und über die Abwicklung sollen ab dem 1. Januar 2016 gelten.
Sonstige wichtige Tagesordnungspunkte
Besteuerung von Zinserträgen
Die Minister haben über die geänderte Richtlinie im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen beraten. Ihr Ziel ist die verstärkte Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Der Rat hat bestätigt, dass die strengeren Vorschriften weitgehende Zustimmung finden. Die endgültige Annahme des Texts wird vor Ende März – nach der Billigung durch den Europäischen Rat – erwartet.
G20-Ministertreffen in Sydney: Weiteres Vorgehen
Der Ratsvorsitz und die Kommission haben die Ergebnisse eines Treffens der Finanzminister und der Zentralbankgouverneure der G20 vorgelegt, das am 22./23. Februar in Sydney stattgefunden hat.
Energie- und Klimaschutzpolitik der EU bis 2030
Zur Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates am 20./21. März haben die Minister über die wirtschaftlichen Aspekte der Energie- und Klimaschutzpolitik der EU bis 2030 beraten. Sie haben die Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen auf Wachstum und Beschäftigung, auf die Energiepreise, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und die öffentlichen Finanzen erörtert. Der entsprechende Bericht des Vorsitzes wird als Beitrag für die bevorstehenden Tagung des Europäischen Rates dienen.
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