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Rat (Wirtschaft und Finanzen), 18. Februar 2014

Einheitlicher Abwicklungsmechanismus: Rat überprüft den Stand der Verhandlungen

Die Finanzminister der EU haben am 18. Februar darüber beraten, inwieweit die allgemeine Ausrichtung des Rates vom Dezember 2013 zum einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) noch angepasst werden könnte.

Ziel war es, dem Vorsitz für die bevorstehenden "Trilog"-Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die Einführung dieses Mechanismus – der zu den zentralen Bestandteilen der künftigen Bankenunion Europas zählt – mehr Flexibilität einzuräumen.

Die Minister haben zwar im Wesentlichen an der allgemeinen Ausrichtung festgehalten, waren sich jedoch einig, dass dem Vorsitz ein gewisses Maß an Flexibilität eingeräumt werden müsse, damit er in der Lage ist, verschiedene Vorschläge, wie möglicherweise eine Einigung herbeigeführt werden könnte, zu sondieren.

Der Vorsitz fasste den Inhalt dieser Vorschläge wie folgt zusammen:

  • Genaue Festlegung der Rolle der Plenarsitzung des Ausschusses für die einheitliche Abwicklung (SRB);
  • Überprüfung der Schwellenwerte für die Befassung der Plenartagung sowie der Abstimmungsmodalitäten – insbesondere während der ersten Aufbauphase des einheitlichen Abwicklungsfonds – mit dem Ziel, eine ausgewogene Lösung für die Inanspruchnahme des Fonds zu finden; ggf. präzisere Festlegung der Rolle des Rates, um seinen Ermessensspielraum und die Gründe, aus denen er Einwände gegen Beschlüsse des SRB erheben kann, zu begrenzen und den Beschlussfassungsprozess zu vereinfachenund möglichst zu verkürzen;
  • eine strengere Beaufsichtigung der nationalen Abwicklungsbehörden durch den SRB;
  • eine zentrale Rolle für die Europäische Zentralbank bei der Entscheidung, ob ein Kreditinstitut notleidend ist oder notleidend zu werden droht, wobei der SRB letztlich weiter die Möglichkeit hätte, diese Entscheidung mit zu beeinflussen;
  • Einigung darüber, dass die Abwicklung von Banken grundsätzlich unter Beteiligung des Privatsektors (Bail-in) und nicht mit Hilfe öffentlicher Gelder (Bail-out) erfolgen muss.

Der Rat ist nach wie vor entschlossen, in der vom Europäischen Rat gesetzten Frist eine Einigung zu erzielen, die für alle Seiten akzeptabel ist, damit das Parlament noch vor Ende seiner Wahlperiode im April darüber abstimmen kann.

Der Vorsitz stellte fest, dass am Ende der Trilog-Verhandlungen eine umfassende Einigung sowohl über die SRM-Verordnung als auch über das zwischenstaatliche Übereinkommen erzielt werden muss.

Zwischenstaatliches Übereinkommen betreffend den einheitlichen Abwicklungsfonds

Nach der allgemeinen Ausrichtung vom Dezember sollen die Bestimmungen über die Funktionsweise des einheitlichen Abwicklungsfonds in einem zwischenstaatlichen Übereinkommen und nicht in der SRM-Verordnung geregelt werden. Die Minister haben die wichtigsten noch offenen Fragen im Zusammenhang mit diesem Übereinkommen auf einer Sondertagung am 17. Februar 2014 geprüft.

Sonstige wichtige Tagesordnungspunkte

Einlagensicherungssysteme

Die Minister haben die Einigung mit dem Europäischen Parlament über eine Neufassung der Vorschriften für Einlagensicherungssysteme bestätigt. Nach dem Richtlinienentwurf soll die Deckungssumme weiterhin 100 000 € pro Einlage betragen; damit wird der Rahmen für Einlagensicherungssysteme EU-weit harmonisiert und der Einlegerschutz verstärkt, wobei insbesondere die Deckungs- und die Auszahlungsmodalitäten vereinfacht werden. 

Europäischer Zahlungsverkehrsraum (SEPA): Verlängerung der Frist

Der Rat hat die Frist für die Umstellung auf Überweisungen und Lastschriften nach SEPA-Standards bis zum 1. August 2014 verlängert. Damit dürfen die bestehenden Standards ausnahmsweise und vorübergehend weiter neben den SEPA-Systemen verwendet werden, bis die Umstellung weit genug vorangeschritten ist.

Leitlinien für den EU-Haushalt 2015

Der Rat hat Schlussfolgerungen verabschiedet, in denen er seine vorrangigen Ziele für die Verhandlungen über den Gesamthaushaltsplan für 2015 festgelegt hat. Zudem hat er eine an das Europäische Parlament gerichtete Empfehlung zur Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der EU für das Haushaltsjahr 2012 verabschiedet. 

Jahreswachstumsbericht 2014

Der Rat hat Schlussfolgerungen zum Jahreswachstumsbericht der Kommission verabschiedet, wobei er sich darin einig war, dass für 2014 im Großen und Ganzen dieselben Prioritäten gelten wie im Jahr zuvor. Ungeachtet der jüngsten Verbesserungen sei der Aufschwung nach wie vor recht schwach, wohingegen die Folgen der Krise, hohe Arbeitslosigkeit und anhaltende Fragmentierung der Finanzindustrie, das Wirtschaftswachstum voraussichtlich noch länger bremsen würden.

Warnmechanismus-Bericht 2014

Der Rat hat Schlussfolgerungen zum Warnmechanismus-Bericht der Kommission für 2014 verabschiedet. Darin begrüßen die Minister die Fortschritte, die die Mitgliedstaaten bei der Korrektur ihrer außen- und binnenwirtschaftlichen Ungleichgewichte erzielt haben. Allerdings müssten weitere Fortschritte erzielt werden, um die Ungleichgewichte, die Anlass zur Besorgnis hinsichtlich der Tragfähigkeit geben, zu beseitigen, und die Kommission soll die Lage in 16 Mitgliedstaaten einer eingehenden Prüfung unterziehen. 

Einheitlicher Aufsichtsmechanismus

Der Rat hat die Ausführungen der Europäischen Zentralbank zu ihrem ersten Quartalsbericht über die Fortschritte bei der Durchführung der Verordnung über den einheitlichen Aufsichtsmechanismus für Banken zur Kenntnis genommen.

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