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Rat (Wirtschaft und Finanzen), 28. Januar 2014

Annahme EU-weiter Vorschriften für Hypothekarkredite

Der Rat (Wirtschaft und Finanzen) hat am 28. Januar eine Richtlinie über Hypothekarkredite angenommen.

Die neue Richtlinie, mit der ein Binnenmarkt für Hypothekarkredite geschaffen werden soll, gilt EU-weit für alle Verbraucherkredite für den Kauf einer Wohnimmobilie sowie für alle Verbraucherkredite, die durch eine Hypothek oder eine vergleichbare Sicherheit gesichert sind.

Insgesamt soll mit der Richtlinie ein verantwortungsvolles Funktionieren der Hypothekarkreditmärkte im Hinblick auf einen besseren Schutz der Verbraucher und einen Beitrag zur Finanzstabilität sichergestellt werden.

Nach der Einigung in erster Lesung zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament hat der Rat den Text mit sämtlichen Abänderungen des EP angenommen.

Die Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in ihr nationales Recht umzusetzen. 

Die Hypothekarkreditrichtlinie auf einen Blick

Mit den neuen Vorschriften sollen Probleme wie unverantwortliche Kreditvergabe und -aufnahme, irreführende Werbung und Vermarktung sowie unzureichende vorvertragliche Informationen angegangen werden.

In der Richtlinie wird Folgendes festgelegt:

  • Voraussetzungen für die Gewährleistung eines hohen Maßes an Professionalität seitens der Kreditgeber und Kreditvermittler
  • Grundsätze für Werbung und Marketing
  • Pflichten in Bezug auf vorvertragliche Informationen
  • Informationspflichten für Kreditvermittler
  • Informationspflichten in Bezug auf den Sollzinssatz
  • Pflicht zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers
  • Offenlegungspflichten für die Verbraucher.

Mit dem Text werden regelungs- und aufsichtsspezifische Grundsätze in Bezug auf Kreditvermittler sowie Bestimmungen zur Sicherstellung einer angemessenen Regulierung und Beaufsichtigung von Nichtkreditinstituten festgelegt.

Sonstige wichtige Punkte auf der Tagesordnung

Arbeitsprogramm des Vorsitzes

Der griechische Vorsitz hat sein Arbeitsprogramm zu wirtschafts- und finanzpolitischen Themen bis Juni 2014 vorgestellt.

Verfahren bei einem übermäßigen Defizit: Kroatien

Der Rat hat einen Beschluss zur Feststellung des Bestehens eines übermäßigen öffentlichen Defizits in Kroatien sowie eine Empfehlung angenommen, in der die Maßnahmen dargelegt sind, die zur Behebung dieses Defizits bis 2016 ergriffen werden sollten.

Einheitlicher Aufsichtsmechanismus: Stand der Umsetzung

Die Europäische Zentralbank hat die Minister über die Vorbereitungen zur Aufnahme ihrer Aufsichtstätigkeit am 3. November 2014 (vorbehaltlich operativer Vorkehrungen) unterrichtet. Die EZB wird in Kürze die operative Phase einer Überprüfung der Werthaltigkeit der Aktiva als Teil einer umfassenden Bewertung der von ihr direkt beaufsichtigten Banken einleiten. Nach dieser Überprüfung werden im zweiten Halbjahr 2014 in Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde Stresstests durchgeführt.

Dossiers

Ergebnisdokumente

Abstimmungsergebnisse

Presseinfos

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Akkreditierung und Presseveranstaltungen

Allgemeine Informationen zur Akkreditierung finden Sie auf dieser Seite.

Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.

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