- Rat (Umwelt)
Rat (Umwelt), 19.06.2017, 19. Juni 2017
Wichtigste Ergebnisse
Übereinkommen von Paris
Der Rat beriet in öffentlicher Sitzung über die jüngsten Entwicklungen im Bereich der internationalen Klimaschutzverpflichtungen. Die Umweltminister äußerten ihre Ansichten zur einseitigen Entscheidung der Regierung der Vereinigten Staaten, vom Übereinkommen von Paris zurückzutreten, und begrüßten einhellig die Schlussfolgerungen zu diesem Thema, die der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) auf seiner Tagung vom gleichen Tag angenommen hatte.
Die Minister bekräftigten einmütig ihr unerschütterliches Bekenntnis zur raschen und vollständigen Umsetzung dieses globalen rechtsverbindlichen Übereinkommens. Die Bekämpfung des Klimawandels erfordert eine verantwortungsvolle globale Führung, und die EU und ihre Mitgliedstaaten sind bereit, diese Rolle zu übernehmen. Der Europäische Rat wird sich auf seiner Tagung in dieser Woche am 22. und 23. Juni 2017 auch mit diesem Thema befassen.
"Es kann keine Kehrtwende geben, wenn es darum geht, den Klimawandel zu bekämpfen. Unsere Zukunft braucht einen sauberen und nachhaltigen Planeten. Meine Kollegen und ich haben uns heute den Ansichten unserer Außenminister angeschlossen und bekräftigt, dass das Übereinkommen von Paris seinen Zweck erfüllt und nicht neu verhandelt werden kann. Die EU und ihre Mitgliedstaaten arbeiten intensiv an der Vorbereitung der COP 23 im November in Bonn; und wir sind dabei, das Übereinkommen von Paris umfassend umzusetzen. Wir rufen alle unsere Partner auf der ganzen Welt auf, dasselbe zu tun."
Dr. José A. Herrera, maltesischer Minister für nachhaltige Entwicklung, Umwelt und Klimawandel
Die EU hat zugesagt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu verringern. Dieses Ziel wurde im März 2015 als beabsichtigter nationaler Beitrag der EU und ihrer Mitgliedstaaten zum Übereinkommen von Paris vorgelegt. Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen die Treibhausgasemissionen bis 2030 in den unter das Emissionshandelssystem fallenden Sektoren (EHS-Sektoren) um 43 % und in den Nicht-EHS-Sektoren um 30 % gegenüber dem Niveau von 2005 gesenkt werden. Die EU arbeitet gegenwärtig daran, geeignete neue Rechtsvorschriften in Kraft zu setzen.
- Klimawandel: Der Rat bekräftigt, dass das Übereinkommen von Paris seinen Zweck erfüllt und nicht neu verhandelt werden kann.
- Zeitleiste – Übereinkommen von Paris
- Infografik – Klimawandel: Wie wird die EU ihre Zusagen einhalten?
Nicht-EHS-Sektoren: Lastenteilung und LULUCF
Der Rat hielt eine Aussprache über die beiden Gesetzgebungsvorschläge zur Verringerung der Treibhausgasemissionen in nicht unter das EHS fallenden Sektoren – die Lastenteilungsverordnung und die Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF-Verordnung).
Die Minister bewerteten die bislang erzielten Fortschritte und führten einen Meinungsaustausch über die wichtigsten noch offenen Fragen im Zusammenhang mit den Vorschlägen, wobei der Schwerpunkt auf der Aufnahme einer neuen Sicherheitsreserve in die Lastenteilungsverordnung und auf der Festlegung der Referenzwerte für Wälder im Rahmen der LULUCF-Verordnung lag.
Die Delegationen lieferten wertvolle politische Orientierungshilfen für das weitere Vorgehen in Bezug auf diese beiden Aspekte. Auf dieser Grundlage werden die Arbeiten im Rat im Hinblick darauf fortgeführt, dass noch vor Ende des Jahres eine Verhandlungsposition festgelegt werden kann.
"Wir haben unter maltesischem Ratsvorsitz bei den Dossiers zu den Nicht- EHS-Sektoren erhebliche Fortschritte erzielt. Ich glaube, dass wir nicht sehr weit von einer Einigung entfernt sind, aber die Mitgliedstaaten müssen noch etwas größere Anstrengungen unternehmen. Es ist wichtiger denn je, den Schwerpunkt auf das Emissionsreduktionsziel der EU für 2030 zu legen. Die Erfüllung unserer gemeinsamen Verpflichtungen ist unsere gemeinsame Verantwortung. Ich bin davon überzeugt, dass unter estnischem Vorsitz ein Kompromiss erreicht werden kann."
Dr. José A. Herrera, maltesischer Minister für nachhaltige Entwicklung, Umwelt und Klimawandel
Die Nicht-EHS-Sektoren sind Bestandteil eines der wichtigsten Instrumente der EU zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens von Paris.
Aktionsplan der EU für Menschen, Natur und Wirtschaft
Der Rat nahm Schlussfolgerungen zu dem Aktionsplan der EU für Menschen, Natur und Wirtschaft an. Mit dem Plan wird die Umsetzung der Naturschutzrichtlinien verbessert, sodass sie ihr Potenzial voll entfalten können.
Die Minister brachten ihre Unterstützung für den Aktionsplan der EU zum Ausdruck, mit dem einige Defizite bei der Umsetzung durch vier Schwerpunktbereiche und 15 konkrete Maßnahmen ausgeräumt werden sollen.
Diese Schlussfolgerungen beweisen das starke Engagement der EU für den Schutz von Arten und natürlichen Lebensräumen und für Fortschritte auf dem Weg zur Verwirklichung des Ziels der EU für 2020, den Verlust an Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen aufzuhalten und umzukehren.
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