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Die für Umwelt zuständigen Ministerinnen und Minister erzielten eine Einigung („allgemeine Ausrichtung“) zu einem Vorschlag für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle.
Im Jahr 2021 erzeugte jeder Europäer bzw. jede Europäerin 190 kg Verpackungsmüll. Und wenn sich nichts ändert, wird diese Zahl bis 2030 um fast 20 % höher liegen. Aber so weit dürfen wir es nicht kommen lassen. Mit der heutigen allgemeinen Ausrichtung zeigt die EU deutlich, dass sie sich für die Verringerung und Vermeidung von Verpackungsabfällen aus allen Quellen einsetzt. Diese Verordnung ist unverzichtbar auf unserem Weg zu einer Kreislaufwirtschaft und einem klimaneutralen Europa.
Teresa Ribera Rodríguez, dritte stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft und den demografischen Wandel Spaniens
Mit der vorgeschlagenen Verordnung soll dem Anstieg des Aufkommens an Verpackungsabfällen in der EU gegengesteuert und gleichzeitig der Binnenmarkt für Verpackungen harmonisiert und die Kreislaufwirtschaft angeschoben werden. Es werden außerdem Anforderungen eingeführt, mit denen sichergestellt werden soll, dass Verpackungen sicher und nachhaltig sind, indem Recyclingfähigkeit für alle Verpackungen vorgeschrieben und das Vorhandensein besorgniserregender Stoffe auf ein Mindestmaß beschränkt wird. Zudem werden Kennzeichnungsvorschriften festgelegt, um die Verbraucherinformation zu verbessern.
Der Abfallhierarchie entsprechend hat sich die Ministerrunde auf Vorschriften geeinigt, mit denen das Aufkommen von Verpackungsabfällen so gering wie möglich gehalten wird, indem verbindliche Wiederverwendungsziele festgelegt, bestimmte Arten von Einwegverpackungen eingeschränkt und die Wirtschaftsakteure verpflichtet werden, die Verpackung auf das erforderliche Minimum zu reduzieren.
Die Ministerrunde hat eine Orientierungsaussprache über einen Vorschlag für ein EU-Bodengesundheitsgesetz – das erste seiner Art – geführt. Das langfristige Ziel des Vorschlags besteht darin, dass sich – im Einklang mit der EU-Bodenstrategie für 2030 – alle Bodenökosysteme in der EU bis 2050 in einem gesunden Zustand befinden.
Mit dem Vorschlag werden verbindliche Anforderungen betreffend Überwachung und Bewertung der Bodengesundheit festgelegt und ein umfassender Überwachungsrahmen für die Böden in der gesamten EU eingerichtet. Die neuen Vorschriften werden auch nachhaltige Bodenbewirtschaftung und die Wiederherstellung kontaminierter Standorte betreffen.
Die Ministerinnen und Minister begrüßten den Vorschlag und waren sich darin einig, wie wichtig es ist, auf EU-Ebene über Rechtsvorschriften zur Bodenüberwachung und -resilienz zu verfügen. Sie führten einen Gedankenaustausch darüber, wie der vorgeschlagene Bodenüberwachungsrahmen dazu beitragen könnte, die Bodengesundheit innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens zu verbessern, und wie ehrgeizig die Zielvorgabe bei der Bekämpfung der Bodenverunreinigung ist.
Die für Umwelt zuständigen EU-Ministerinnen und -Minister haben darüber hinaus über einen Vorschlag der Kommission zur Einrichtung eines integrierten, EU-weiten Waldüberwachungssystems beraten.
Durch den Überwachungsrahmen werden harmonisierte Daten über den Zustand und die Bewirtschaftung der Wälder der EU gewährleistet und alle Wälder und bewaldeten Flächen in der gesamten EU abgedeckt. Mit der vorgeschlagenen Verordnung wird ferner das Ziel verfolgt, die Mitgliedstaaten bei der Erstellung und Aktualisierung freiwilliger integrierter und langfristiger Waldpläne zu unterstützen.
Bei ihren Ausführungen konzentrierten sich die Ministerinnen und Minister darauf, ob der vorgeschlagene Rahmen für die Waldüberwachung ihrer Ansicht nach angemessen und wirksam ist, welche Aspekte am wichtigsten sind, um bestehende Wissenslücken zu schließen, und wie die künftige Verordnung kosteneffizient umgesetzt werden kann.
Beim Mittagessen leistete Prof. Ottmar Edenhofer, Vorsitzender des Europäischen Wissenschaftlichen Beirats für Klimawandel, den Ministerinnen und Ministern bei der Beratung über das Klimaziel für 2040 Gesellschaft. Er berichtete ihnen über die wichtigsten Ergebnisse der Empfehlung des Beirats für das Ziel für 2040 und von der Kommission und deren Plänen für die kommenden Monate.
Unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ unterrichtete der Vorsitz die Ministerinnen und Minister über laufende Fortschritte bei zwei Gesetzgebungsvorschlägen, nämlich der Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinie und der Verordnung über einen Unionsrahmen für die Zertifizierung von CO2-Entnahmen.
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Die Kommission und der Vorsitz berichteten ferner über die wichtigsten internationalen Tagungen der jüngsten Zeit:
vierte Tagung des intersessionellen Prozesses zum Strategischen Ansatz und umweltverträglichen Umgang mit Chemikalien und Abfällen über das Jahr 2020 hinaus (3) und fünfte Internationale Konferenz zum Chemikalienmanagement (ICCM 5) (Bonn, Deutschland, 23. – 29. September 2023)
COP 5 – fünfte Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber (Genf, Schweiz, 30. Oktober – 3. November 2023)
dritte Tagung des zwischenstaatlichen Verhandlungsausschusses (INC-3) zur Entwicklung eines internationalen rechtsverbindlichen Instruments zur Bekämpfung der Verschmutzung durch Kunststoffe (Nairobi, Kenia, 13. – 19. November 2023)
COP 28 (Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, 30. November – 12. Dezember 2023)
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Die Kommission stellte ihre Bewertung der nationalen Energie- und Klimapläne (NEKP) und der EU-Missionen im Rahmen von Horizont Europa als Instrument für lokale Klimaschutzmaßnahmen vor.
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Die Niederlande und Frankreich unterrichteten die Ministerinnen und Minister über die Initiative „Großes Nordseebecken“, die im November 2023 ins Leben gerufen wurde.
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Die bulgarische Delegation unterrichtete die Ministerinnen und Minister über die Veranstaltung auf hoher Ebene zum Thema Jugend und Klimaschutz, die am 8. Dezember am Rande der COP 28 stattfand.
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Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.