- Rat (Umwelt)
Rat „Umwelt“, 25. März 2024
Wichtigste Ergebnisse
Abfallrahmenrichtlinie
Die EU-Umweltministerinnen und -minister führten eine Orientierungsaussprache über den Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie, wobei der Schwerpunkt auf dem Textil- und dem Lebensmittelsektor lag. Ziel war es vor allem, weitere Orientierungshilfen für die laufenden technischen Arbeiten an den vorgeschlagenen Änderungen zu geben.
Jedes Jahr werden Millionen Tonnen Lebensmittel und Textilien in der EU als Abfall entsorgt, mit äußerst negativen Folgen für die Umwelt. Die Zahlen sind alarmierend, und der Vorschlag, über den wir heute beraten haben, zielt darauf ab, diesem Trend ein deutliches Ende zu setzen und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Wir hatten eine konstruktive Debatte im Hinblick darauf, weitere Leitlinien für die wichtige Arbeit an der gezielten Aktualisierung der Abfallrahmenrichtlinie vorzugeben. Ich bin überzeugt, dass wir in den nächsten Monaten zu einer ausgewogenen Einigung kommen werden.
Alain Maron, Minister der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt, zuständig für Klimawandel, Umwelt, Energie und partizipative Demokratie
Ziel des Vorschlags ist es, die mit der Entstehung und Bewirtschaftung von Textil- und Lebensmittelabfällen verbundenen Umwelt- und Klimaauswirkungen zu verringern. Für Textilien werden EU-weit verbindliche und harmonisierte Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung eingeführt, sodass Hersteller die Kosten der Bewirtschaftung von Textilabfällen tragen werden. Mit den vorgeschlagenen Vorschriften soll auch sichergestellt werden, dass gebrauchte Textilien für die Wiederverwendung sortiert werden und dass nicht wiederverwendbare Stoffe entsprechend der „Abfallhierarchie“ recycelt werden.
Der Vorschlag enthält auch rechtsverbindliche Ziele zur Verringerung von Lebensmittelabfällen für die Mitgliedstaaten, die bis 2030 erreicht werden sollen, um einen Beitrag zu den Zusagen der EU im Rahmen der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu leisten. Darüber hinaus verpflichtet die geänderte Richtlinie die Mitgliedstaaten, ihre nationalen Programme zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen zu überprüfen und anzupassen, um diese Ziele zu erreichen.
Die Ministerinnen und Minister erörterten unter anderem, wie ehrgeizig die Ziele für die Verringerung von Lebensmittelabfällen bis 2030 sein sollen und wie wirksam die erweiterte Verantwortung von Textilherstellern bei der Bekämpfung der Umweltauswirkungen von Textilabfällen ist.
Lebensmittelverschwendung: Vermeidung, Wiederverwendung und Recycling (Infografik)
Verringerung der Verschmutzung durch Mikroplastik
Die Ministerinnen und Minister führten auch eine Orientierungsaussprache über den Vorschlag der Kommission zur Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat in die Umwelt. Die vorgeschlagene Verordnung zielt darauf ab, die Verschmutzung durch Mikroplastik weiter zu verringern und insbesondere gegen die unbeabsichtigte Freisetzung von Mikroplastik bei der Handhabung von Kunststoffgranulat vorzugehen.
Dazu soll eine allgemeine Verpflichtung für EU- und Nicht-EU-Frachtführer eingeführt werden, die Freisetzung von Kunststoffgranulat in die Umwelt zu verhindern. Daneben enthält der Vorschlag bewährte Handhabungsverfahren für Betreiber, ein verbindliches Zertifizierungssystem und eine harmonisierte Methode zur Schätzung der Freisetzungen.
Die Ministerinnen und Minister begrüßten den Vorschlag und waren sich einig, wie wichtig es ist, auf EU-Ebene über Rechtsvorschriften zur Verringerung der Verschmutzung durch Mikroplastik zu verfügen. Dabei ging es in erster Linie um die Frage, ob sie die Bestimmungen für angemessen halten, und wie sie die Verantwortung bewerten, die den verschiedenen öffentlichen und privaten Akteuren mit der vorgeschlagenen Verordnung übertragen werden soll. Geprüft wurde auch, ob Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Seeverkehr aufgenommen werden müssen, der nicht unter den von der Kommission vorgelegten Vorschlag fällt.
Klimaziel für 2040
Die EU-Umweltministerinnen und -minister führten auch einen Gedankenaustausch über die jüngste Mitteilung der Kommission zum EU-Klimaziel für 2040. Die Mitteilung soll eine politische Debatte anstoßen und als Grundlage für die Ausarbeitung des Klimaschutzrahmens der Union für die Zeit nach 2030 dienen.
Dazu wird eine Vision für die Verwirklichung des Ziels der EU, bis 2050 klimaneutral zu werden, dargelegt, mit einem Zwischenziel für 2040, wie im Europäischen Klimagesetz festgelegt. Die Kommission hat eine Nettoreduktion der Treibhausgasemissionen bis 2040 um 90 % gegenüber 1990 empfohlen.
Die Ministerinnen und Minister begrüßten die Mitteilung und betonten, es brauche ein ehrgeiziges Ziel, das zugleich einen gerechten Übergang und eine wettbewerbsfähige Nachhaltigkeit gewährleistet. Sie erörterten, wie die EU den Übergang zur Klimaneutralität vorantreiben sollte und welche wichtigen grundlegenden Voraussetzungen für einen Rahmen nach 2030 gegeben sein müssten. Sie tauschten sich auch darüber aus, welche Sektoren das größte Potenzial haben, zum Übergang beizutragen.
A Punkte und „Sonstiges“
Zu Beginn der Tagung nahmen die EU-Umweltministerinnen und -minister die Überarbeitung der Verordnung über die Verbringung von Abfällen als legislativen „A-Punkt“ förmlich an.
Thema beim Mittagessen, an dem auch Kommissionsmitglied Wopke Hoekstra und Professor Patrick Willems von der Katholischen Universität Löwen teilnahmen, war die Resilienz der Wasserversorgung. Im Mittelpunkt standen dabei die grenzüberschreitenden Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserresilienz in ganz Europa und die Notwendigkeit weiterer finanzieller und regulatorischer Unterstützung durch die EU.
Unter „Sonstiges“ informierte der Vorsitz die Ministerinnen und Minister über die laufenden Fortschritte bei der Verordnung über einen Monitoringrahmen für widerstandsfähige europäische Wälder und die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur.
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- Wiederherstellung der Natur: Rat und Parlament erzielen Einigung über neue Vorschriften zur Wiederherstellung und Erhaltung geschädigter Lebensräume in der EU (Pressemitteilung, 9. November 2023)
Die Kommission stellte ihre Halbzeitbewertung des achten Umweltaktionsprogramms (UAP) und ihre Mitteilung über den Umgang mit Klimarisiken in Europa vor. Außerdem informierte sie die Ministerrunde über den Stand der nationalen Energie- und Klimapläne (NEKP).
Nationale Energie- und Klimapläne (Infografik)
Der Vorsitz berichtete über hochrangige Veranstaltungen, die er organisiert hat, und – gemeinsam mit der Kommission – über die wichtigsten jüngsten internationalen Tagungen, darunter
- die 14. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (COP 14) in Samarkand, Usbekistan (12.-17. Februar 2024) und
- die sechste Tagung der VN-Umweltversammlung (UNEA-6) in Nairobi (Kenia) (26. Februar bis 1. März 2024).
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Die Kommission unterrichtete die Ministerinnen und Minister auch über die Ratifizierung verschiedener multilateraler Umweltübereinkommen.
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Tschechien und die Slowakei berichteten über die Erklärung im Rahmen des „jährlichen politischen Dialogs Karlovy Vary“ und die Notwendigkeit, den gerechten Übergang in von der Dekarbonisierung betroffenen Regionen zu stärken.
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Vor dem Hintergrund der laufenden Arbeiten an der EU-Verordnung über Pflanzenvermehrungsmaterial informierte Österreich die Ministerrunde über die Bedeutung von Kleinerzeugern und Netzen von Landwirten für die Verordnung über die Nachhaltigkeit von Saatgut in der EU.
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Die rumänische, die slowakische und die finnische Delegation berichteten über die Neubewertung des Erhaltungszustands von Braunbären in Europa.
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Im Zusammenhang mit der 17. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens (COP 17) äußerten sich Frankreich, Dänemark und Schweden zu einem Vorschlag für eine strengere Kontrolle der Ausfuhr von Textilabfällen in Entwicklungsländer.
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Litauen – unterstützt von Tschechien, Estland und Lettland – forderte Maßnahmen gegen die Einfuhr von Abfällen aus Russland in die EU.
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Letzte Überprüfung: 31. Januar 2025