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Kreislaufwirtschaft

Die Entkopplung des Wirtschaftswachstums von der Ressourcennutzung und die Umstellung auf kreislauforientierte Systeme für Produktion und Verbrauch sind der Schlüssel zur Verwirklichung der Klimaneutralität der EU bis 2050.

Neueste Nachrichten

Der Rat hat am 16. Dezember 2024 die neue Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle förmlich angenommen.

Diese Vorschriften werden das Aufkommen von Verpackungsabfällen erheblich reduzieren, indem verbindliche Wiederverwendungsziele festgelegt, bestimmte Arten von Einwegverpackungen eingeschränkt und Wirtschaftsakteure verpflichtet werden, möglichst wenige Verpackungen zu verwenden. Die Verordnung gilt für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen.

Verpackungen

Verpackungen

Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft

Im März 2020 hat die Kommission einen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft mit über 30 Aktionspunkten zu folgenden Themen vorgelegt:

  • Gewährleistung der Entwicklung nachhaltiger Produkte und des Kreislaufprinzips in Produktionsprozessen
  • Stärkung der Verbraucherposition
  • Ausrichtung auf Schlüsselsektoren
  • Reduzierung von Abfall

Design nachhaltiger Produkte

Durch eine Reihe von Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die Produkte langlebiger und reparierbarer werden und Verbraucher in die Lage versetzt werden, nachhaltigere Entscheidungen zu treffen.

Ökodesign

Seit 2009 bestehen aufgrund der Ökodesign-Richtlinie Energieeffizienzanforderungen für verschiedene Produktgruppen (z. B. Computer, Kühlschränke, Wasserpumpen).

Am 27. Mai 2024 hat der Rat neue Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte angenommen.

Die neuen Vorschriften zielen auf Folgendes ab:

  • Festlegung von Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit für fast alle Arten von Waren, die in der EU in Verkehr gebracht werden
  • Einführung eines digitalen Produktpasses, der Informationen über die ökologische Nachhaltigkeit eines Produkts enthält
  • Verbot der Vernichtung bestimmter nicht verkaufter Konsumgüter (Textilien und Schuhe)

Recht auf Reparatur

Die EU möchte dafür sorgen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Waren reparieren lassen können, anstatt sie zu ersetzen, wenn ein Produkt beschädigt oder fehlerhaft ist.

Am 30. Mai 2024 hat die EU neue Vorschriften angenommen, um der vorzeitigen Entsorgung reparierbarer Waren entgegenzuwirken. Die wichtigsten Punkte der Richtlinie sind

  • das Recht für Verbraucherinnen und Verbraucher, von Herstellern die Reparatur von Produkten zu verlangen, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind
  • ein kostenloses Europäisches Formular für Reparaturinformationen
  • eine Online-Reparaturplattform für den Kontakt zwischen Verbrauchern und Reparaturbetrieben
  • eine Verlängerung des Haftungszeitraums des Verkäufers nach der Reparatur eines Produkts um 12 Monate

Indem Anreize für Hersteller und Verbraucher geschaffen werden, den Lebenszyklus von Produkten zu verlängern, werden die neuen Rechtsvorschriften auch das Abfallaufkommen verringern und nachhaltigere Geschäftsmodelle fördern.

Das Kreislaufprinzip im Produktionsprozess

Die Industrieemissionsrichtlinie ist das Kernstück der EU-Rechtsvorschriften zur Bekämpfung industriebedingter Umweltverschmutzung.

Die EU hat die Richtlinie unlängst aktualisiert, um die Industrie in ihren Bemühungen, das Null-Schadstoff-Ziel der EU bis 2050 zu erreichen, zu unterstützen, insbesondere durch die Förderung von Techniken für die Kreislaufwirtschaft und entsprechenden Investitionen.

Im November 2023 haben der Rat und das Europäische Parlament im Rahmen von Trilogen eine vorläufige Einigung über die Überarbeitung der Richtlinie erzielt. Im April 2024 wurden die neuen Vorschriften vom Rat angenommen.

Fabriken, aus deren Schornsteinen Rauch aufsteigt.
Industrieemissionsrichtlinie: Wichtige Zahlen (Infografik)

Industrieemissionsrichtlinie: Wichtige Zahlen (Infografik)

Stärkung der Verbraucherposition

Die EU möchte Unternehmen daran hindern, irreführende Angaben über die Umweltvorteile ihrer Produkte und Dienstleistungen zu machen.

Der Rat hat am 20. Februar 2024 eine Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel angenommen.

Dank der neuen Maßnahmen werden die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU

  • Zugang zu verlässlichen Informationen haben, um die richtigen grünen Entscheidungen zu treffen, auch in Bezug auf frühzeitige Obsoleszenz,
  • besser vor unlauteren Umweltaussagen geschützt sein und
  • vor dem Kauf besser über die Reparierbarkeit von Produkten informiert werden.

Mit der Richtlinie wird außerdem eine harmonisierte Kennzeichnung eingeführt, die Informationen über die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie der Hersteller enthält.

Umweltaussagen

Der Rat hat eine Einigung (allgemeine Ausrichtung) über die Richtlinie über Umweltaussagen erzielt, mit der Kriterien für die Begründung von Umweltaussagen, die Unternehmen für den Verkauf ihrer Produkte und Dienstleistungen tätigen, festgelegt werden sollen.

Die Vorschriften betreffen Grünfärberei („Greenwashing“) und helfen den Verbraucherinnen und Verbrauchern, beim Kauf eines Produkts oder bei der Nutzung einer Dienstleistung tatsächlich umweltfreundlichere Entscheidungen zu treffen.

Beispiele für Umweltaussagen, die durch entsprechende Nachweise belegt werden müssten:

  • „Schuhe aus 50 % recyceltem Kunststoff“
  • „klimaneutrale Lieferung“
  • „bienenfreundliches Hautpflegeprodukt“

Ausrichtung auf Schlüsselsektoren

Der Aktionsplan ist auf bestimmte Sektoren ausgerichtet, die die höchste Ressourcennutzung aufweisen und in denen ein hohes Potenzial für die Kreislaufwirtschaft besteht.

Elektronik und IKT

Elektro- und Elektronikgeräte gehören zu den am schnellsten wachsenden Abfallströmen in der EU. Deshalb werden in dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft Maßnahmen zur Verbesserung der Haltbarkeit und des Recyclings von Elektro- und Elektronikgeräten dargelegt.

Im November 2022 hat die EU die Richtlinie über einheitliche Ladegeräte angenommen, mit der eine USB-C-Ladestation für eine Reihe elektronischer Geräte (Mobiltelefone, Videospielkonsolen, drahtlose Tastaturen, Laptops) verbindlich wird.

Neue EU-Vorschriften werden es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, energieeffizientere, langlebigere und leichter zu reparierende Mobiltelefone und Tablets auf dem EU-Markt zu kaufen, da

  • in der Ökodesign-Verordnung Mindestanforderungen an die Haltbarkeit von Batterien, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und die Modernisierung des Betriebssystems festgelegt werden;
  • die Verordnung über die Energieeffizienzkennzeichnung Angaben zur Energieeffizienz und Langlebigkeit von Batterien sowie einen Reparierbarkeitswert vorschreibt.

Die EU-Organe aktualisieren derzeit die Vorschriften für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, einschließlich einer Reihe von Produkten wie Computern, Kühlschränken und Photovoltaikmodulen. Mit den Änderungen soll die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EEAG-Richtlinie) mit einem Urteil des EU-Gerichtshofs in Einklang gebracht werden, in dem es um die ungerechtfertigte rückwirkende Anwendung der erweiterten Herstellerverantwortung auf Abfälle aus Photovoltaikmodulen geht, die zwischen dem 13. August 2005 und dem 13. August 2012 in Verkehr gebracht wurden.

Der Rat und die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments haben im November 2023 eine vorläufige politische Einigung über die vorgeschlagenen Änderungen erzielt.

In der Infografik sind die Änderungen und die Vorteile dargestellt, die die Einführung eines einheitlichen Ladegeräts für alle Arten von Geräten mit sich bringt.
Ein einheitliches Ladegerät für alle Ihre elektronischen Geräte (Infografik)

Ein einheitliches Ladegerät für alle Ihre elektronischen Geräte (Infografik)

Batterien und Altbatterien

Die EU hat eine neue Batterie-Verordnung verabschiedet, mit der eine Kreislaufwirtschaft für den Batteriesektor geschaffen werden soll, indem alle Phasen des Lebenszyklus von Batterien – von der Konzeption bis zur Abfallbehandlung – einbezogen werden. Diese Initiative ist insbesondere vor dem Hintergrund der enormen Entwicklung im Bereich der Elektromobilität von großer Bedeutung.

Dank der neuen Sicherheits-, Nachhaltigkeits- und Kennzeichnungsanforderungen werden die 2023 angenommenen neuen Vorschriften dazu beitragen,

  • eine Kreislaufwirtschaft zu fördern;
  • die Funktionsweise des Binnenmarkts für Batterien zu verbessern und dabei zugleich für einen faireren Wettbewerb zu sorgen.
Illustration der Versorgungskette für Batterien
Auf dem Weg zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten und europäischen Versorgungskette für Batterien (Infografik)

Auf dem Weg zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten und europäischen Versorgungskette für Batterien (Infografik)

Verpackungen

Der Rat hat im Dezember 2024 eine neue Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle angenommen. Die Vorschriften werden zu den Zielen des europäischen Grünen Deals und seines Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft beitragen.

Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:

  • Zielvorgaben für die Verringerung von Verpackungsabfällen auf Ebene der Mitgliedstaaten
  • Beschränkung von überflüssigen Verpackungen
  • Förderung von Wiederverwendungs- und Wiederbefüllungssystemen
  • verpflichtende Pfand- und Rücknahmesysteme für bestimmte Einwegbehälter
Verpackungen

Verpackungen

Kunststoff

Die europäische Strategie für Kunststoffe in einer Kreislaufwirtschaft zielt seit 2018 darauf ab, die Recyclingfähigkeit von Kunststoffverpackungen zu verbessern, und sieht ein entschlossenes Vorgehen gegen Mikroplastik vor.

Im Rahmen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft von 2020 arbeitet die Kommission an

  • verbindlichen Anforderungen an den Rezyklatanteil und die Verringerung von Abfällen bei wichtigen Produkten
  • einem neuen politischen Rahmen für biobasierte, biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe, um zu präzisieren, wo diese Kunststoffe echte Vorteile für die Umwelt bringen können
  • Maßnahmen zur Bekämpfung des unbeabsichtigt in die Umwelt freigesetzten Mikroplastiks mit dem Ziel, Kunststoffabfälle zu verringern

Textilien

Die EU-Strategie der Kommission für nachhaltige und kreislauffähige Textilien zielt darauf ab, Textilien bis 2030 langlebiger, reparierbarer, wiederverwendbarer und recyclingfähiger zu machen.

Im Juli 2023 schlug die Kommission vor,

  • die Hersteller für den gesamten Lebenszyklus von Textilerzeugnissen verantwortlich zu machen, indem eine erweiterte Herstellerverantwortung eingeführt wird;
  • die Entwicklung eines Sektors für die getrennte Sammlung, Sortierung und Wiederverwendung sowie das Recycling von Textilien zu beschleunigen, da die Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2025 getrennte Sammlungen für Textilien aus Haushalten einführen müssen;
  • das Problem der illegalen Ausfuhr von Textilabfällen anzugehen.

Der Rat erzielte im Juni 2024 eine Einigung (allgemeine Ausrichtung) über eine Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie, die unter anderem Maßnahmen zur Verringerung von Textilabfällen vorsieht. Modemarken und Textilhersteller würden zur Entrichtung von Gebühren verpflichtet, um einen Beitrag zur Finanzierung der Kosten für die Sammlung und Behandlung von Textilabfällen zu leisten. Die Gebühren sollten sich an der Kreislauffähigkeit und der Umweltleistung von Textilerzeugnissen orientieren.

Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte und die Abfallverbringungsverordnung dürften ebenfalls dazu beitragen, Nachhaltigkeitsanforderungen für Textilerzeugnisse festzulegen und die Ausfuhr von Textilabfällen einzuschränken.

Bauwirtschaft und Gebäude

Auf Gebäude entfallen

Im November 2024 hat der Rat die von der Kommission vorgeschlagene Überarbeitung der Bauprodukteverordnung angenommen.

Darin werden neue Anforderungen festgelegt, die gewährleisten sollen, dass Bauprodukte aufgrund ihrer Gestaltung und Herstellung langlebiger, reparierbar und recycelbar sind und sich leichter wiederaufbereiten lassen.

Die Hersteller müssen

  • Umweltinformationen über den Lebenszyklus von Produkten bereitstellen;
  • Produkte so gestalten und herstellen, dass die Wiederverwendung, die Wiederaufbereitung und das Recycling erleichtert werden;
  • recyceltes Material bevorzugen;
  • Anweisungen für die Verwendung und Reparatur von Produkten bereitstellen.

Reduzierung von Abfall

Die EU arbeitet an einer Reihe von Maßnahmen zur weiteren Stärkung und besseren Umsetzung des EU-Abfallrechts.

Zielvorgaben für die Abfallverringerung

Die Abfallrahmenrichtlinie, die seit Juli 2020 in Kraft ist, enthält Vorschriften für die Mitgliedstaaten, mit denen

  • die Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen bis 2025 um 55 % gesteigert werden sollen;
  • bis zum 1. Januar 2025 getrennte Sammlungen für Textilien und gefährliche Haushaltsabfälle eingeführt werden sollen;
  • dafür gesorgt wird, dass Bioabfall bis 31. Dezember 2023 entweder getrennt gesammelt oder an der Quelle recycelt wird;
  • bis 2025 und 2030 stoffspezifische Recyclingzielvorgaben für Verpackungen erreicht werden.

Der Rat hat im Juni 2024 seinen Standpunkt (allgemeine Ausrichtung) zur gezielten Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie festgelegt, wobei der Schwerpunkt auf Lebensmittelverschwendung und Textilabfällen liegt.

Bei Lebensmitteln müssten die EU-Länder die Lebensmittelverschwendung um einen bestimmten Prozentsatz reduzieren:

Was Textilabfälle betrifft, so würden die neuen Vorschriften die Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung stärken, indem Unternehmen der Textilbranche zur Zahlung von Gebühren für die Sammlung und Bewirtschaftung von Abfällen verpflichtet werden.

Darüber hinaus traten am 26. Juni 2023 neue EU-Vorschriften zur Förderung und Erleichterung der Wiederverwendung von Wasser in der EU in Kraft.

Die EU aktualisiert die Vorschriften für die Behandlung von kommunalem Abwasser. Ziel der Überarbeitung ist es, den Anwendungsbereich der geltenden Richtlinie auszuweiten und sie mit den Zielen des europäischen Grünen Deals in Einklang zu bringen. Wichtigste Ziele des Vorschlags:

  • Ausweitung der Vorschriften auf kleinere Städte
  • weitere Verbesserung der Verfahren zur Abwasserbehandlung
  • Reduzierung der Treibhausgasemissionen des Sektors
  • Einführung des Verursacherprinzips
  • Unterstützung der Überwachung und Prävention von Pandemien
  • Verbesserung der Sanitärversorgung, insbesondere für die bedürftigsten Bevölkerungsgruppen

Der Rat hat im Januar 2024 eine vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament über die überarbeiteten Vorschriften erzielt. Die Einigung muss nun von beiden Organen förmlich angenommen werden, damit sie EU-Recht wird.

Eine schadstofffreie Umwelt

Seit 2020 trägt die EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit dazu bei, dass Chemikalien sowohl für die menschliche Gesundheit als auch für die Umwelt sicher sind.

Am 24. Oktober 2022 hat die EU im Rahmen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft die überarbeitete Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP) angenommen, d. h. über schädliche Chemikalien, die in aus Konsumgütern stammenden Abfällen enthalten sein können (z. B. wasserdichte Textilien, Kunststoffe und elektronische Geräte).

Mit den neuen Vorschriften sollen die Konzentrationsgrenzwerte für das Vorkommen von POP in Abfällen gesenkt werden, was von entscheidender Bedeutung für die Kreislaufwirtschaft ist, da Abfälle zunehmend als Sekundärrohstoff verwendet werden sollen.

Im Oktober 2024 hat der Rat eine Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien angenommen.

Spezifische Anforderungen für nachfüllbare chemische Produkte sollen dazu beitragen, Verpackungsabfälle zu verringern.

Abbildung – EU-Chemikalienstrategie für eine nachhaltigere und schadstofffreie Umwelt
EU-Chemikalienstrategie für eine nachhaltigere und schadstofffreie Umwelt (Infografik)

EU-Chemikalienstrategie für eine nachhaltigere und schadstofffreie Umwelt (Infografik)

Sekundärrohstoffe

Die EU will einen gut funktionierenden Markt für Sekundärrohstoffe schaffen.

Im März 2024 nahm der Rat die europäische Verordnung zu kritischen Rohstoffen an. Ziel ist es, die europäische Wertschöpfungskette für kritische Rohstoffe auf allen Stufen zu stärken, unter anderem durch die Verbesserung der Kreislauffähigkeit und des Recyclings.

Im Rahmen der neuen Vorschriften wird das Ziel festgelegt, dass mindestens 25 % des jährlichen Verbrauchs an kritischen Rohstoffen in der EU aus Recycling innerhalb der EU stammen sollen.

Ein Windrad, ein Haus mit Solarpaneelen und ein Flugzeug, die jeweils mit chemischen Elementen wie Bor, Gallium, Magnesium und Scandium gekennzeichnet sind.
Verordnung zu kritischen Rohstoffen (Infografik)

Verordnung zu kritischen Rohstoffen (Infografik)

Verbringung von Abfällen

Die EU hat unlängst Vorschriften aktualisiert, um den Handel mit Abfällen innerhalb der EU und mit Nicht-EU-Ländern besser zu regulieren und so

  • sicherzustellen, dass Abfallausfuhren der Umwelt und der menschlichen Gesundheit nicht schaden, und
  • illegale Verbringungen zu verhindern.

Die Überarbeitung der Vorschriften zielt darauf ab, die Verbringung problematischer Abfälle in Länder außerhalb der EU zu reduzieren, die Verbringungsverfahren zu aktualisieren, um den Zielen der Kreislaufwirtschaft Rechnung zu tragen, und die Durchsetzung zu verbessern. Sie fördert die Nutzung von Abfällen als Ressource innerhalb der EU.

Der Rat und die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments haben im November 2023 eine vorläufige politische Einigung über die Aktualisierung der Verordnung über die Verbringung von Abfällen erzielt. Der Rat hat die neuen Vorschriften im März 2024 förmlich angenommen.