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Entwaldung

Gesunde Wälder sind unverzichtbar für Mensch und Umwelt. Mit EU-Vorschriften soll die weltweite Entwaldung verringert werden. Sie werden der Regelung der Einfuhr und Ausfuhr von Waren dienen, deren Erzeugung zum weltweiten Verlust von Wäldern beiträgt.

Warum Wälder geschützt werden sollten

Wälder bedecken 30 % der Landfläche der Erde. Sie erfüllen eine Reihe von Funktionen, die unverzichtbar für die Gesundheit und das Wohlergehen des Menschen sowie für die Umwelt sind. Wälder sind Schutzräume der biologischen Vielfalt. In ihnen sind weltweit die meisten Arten von Landtieren, -pflanzen und -pilzen beheimatet.

Außerdem können Wälder

  • für sauberes Wasser sorgen;
  • nachwachsende Rohstoffe liefern;
  • den Boden stabilisieren und vor Naturkatastrophen schützen;
  • Arbeitsplätze schaffen, z. B. in den Bereichen Holzerzeugung, Waldbewirtschaftung oder Freizeitaktivitäten.

Als Kohlendioxidsenken können Wälder Treibhausgase absorbieren und haben somit auch eine entscheidende Rolle bei der Eindämmung des Klimawandels.

Wälder in der EU nehmen 10 % der Treibhausgasemissionen der EU auf.

Der aktuelle Stand der weltweiten Entwaldung

Nach Angaben des Weltressourceninstituts geht weltweit pro Minute eine Waldfläche der Größe von zehn Fußballplätzen verloren.

Hauptursache für die weltweite Entwaldung und Waldschädigung ist die Ausweitung landwirtschaftlicher Flächen. Das Bevölkerungswachstum und die steigende Nachfrage nach Nahrungsmitteln führen dazu, dass Wälder in Anbauflächen umgewandelt werden und der Schwerpunkt verstärkt auf die Produktivität der Landwirtschaft gelegt wird. Die Erzeugung von Waren wie Palmöl und Soja verursacht hohe Kosten für Wälder und die Umwelt.

Weltweiter Verlust an Waldflächen seit 1990 (in Mio. Hektar)

Textfassung

Ein Liniendiagramm zur Darstellung des weltweiten Verlusts an Waldflächen seit 1990. Im Jahr 2000 betrug der Verlust 78 Mio. Hektar, im Jahr 2010 130 Mio. Hektar und im Jahr 2020 178 Mio. Hektar.

Was tut die EU gegen Entwaldung?

Mehrere Initiativen und Rechtsvorschriften der EU tragen zur Erhaltung und zum Schutz von Wäldern bei.

Zu den einschlägigen Maßnahmen und Vorschriften zählen folgende:

  • Entwaldungsfreie Produkte
  • Waldstrategie
  • Biodiversitätsstrategie und Gesetz zur Wiederherstellung der Natur
  • Vorschriften zur Landnutzung und Forstwirtschaft

Entwaldungsfreie Produkte

Die EU hat Vorschriften eingeführt, mit der sie den Zugang von Waren, die zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung beitragen, zum EU-Markt und ihre Ausfuhr aus der EU reguliert. Mit den Vorschriften wird sichergestellt, dass diese Produkte und ihre Lieferketten „entwaldungsfrei“ sind.

Das Gesetz ist weltweit das erste seiner Art.

Folgende Waren werden erfasst:

  • Rinder
  • Kakao
  • Kaffee
  • Palmöl
  • Kautschuk
  • Soja
  • Holz

Die Vorschriften gelten auch für eine Reihe von Folgeerzeugnissen wie Schokolade, Möbel, Druckpapier und ausgewählte Derivate auf Palmölbasis (z. B. als Bestandteile von Körperpflegeprodukten).

Welche der Waren verursachen am meisten Entwaldung?

Textfassung

Ein Kreisdiagramm zur Darstellung des Anteils jeder der sieben erfassten Waren an der weltweiten Entwaldung beim Verbrauch in der EU. Palmöl verursacht mit einem Anteil von 35 % den größten Teil der von der EU verursachten Entwaldung, gefolgt von Soja (33 %), das hauptsächlich als Tierfutter verwendet wird. Holz verursacht 9 %, Kakao 8 %, Kaffee 7 %, Rinder 5 % und Kautschuk 3 %.

Ziel der EU-Vorschriften ist es, die Gefahr der Entwaldung und Waldschädigung im Zusammenhang mit dem Verbrauch der aufgeführten Waren in der EU so gering wie möglich zu halten. Ohne diese Vorschriften könnte die EU jährlich eine Entwaldung von mehr als 248 000 Hektar verursachen – das entspricht fast dem Gebiet Luxemburgs.

Mit der neuen Verordnung werden verbindliche Sorgfaltspflichten für alle Händler festgelegt, die die erfassten Waren in der EU in Verkehr bringen, auf dem EU-Markt bereitstellen oder aus der EU exportieren. Die Händler müssen die Erzeugnisse, die sie verkaufen, bis zu dem Grundstück zurückverfolgen, auf dem sie erzeugt wurden (auf der Grundlage von Satellitenbildern und GPS-Koordinaten). So soll sichergestellt werden, dass die Erzeugnisse nicht auf entwaldeten oder geschädigten Flächen erzeugt werden. Über ein digitales System erhalten Behörden Angaben zum Ursprung der Erzeugnisse.

In einem Benchmarking-System wird EU- und Nicht-EU-Ländern eine Risikokategorie im Zusammenhang mit Entwaldung und Waldschädigung zugewiesen. Die Risikokategorie dient der Bestimmung, in welchem Umfang die Wirtschaftsbeteiligten und die Behörden der Mitgliedstaaten konkret verpflichtet sind, Inspektionen und Kontrollen durchzuführen.

Mit den Vorschriften wird dem Schutz der Menschenrechte im Zusammenhang mit Entwaldung Rechnung getragen. Sie enthalten außerdem Bestimmungen über Sanktionen für Händler, die die Vorschriften nicht einhalten. Eine verstärkte Zusammenarbeit mit Partnerländern wird unterstützt.

Die Vorschriften sorgen künftig für Folgendes:

  • Verringerung der weltweiten Entwaldung und Waldschädigung
  • Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags
  • Schutz der biologischen Vielfalt und der Fähigkeit der Wälder zur Abscheidung von CO₂

Nach der vorläufigen Einigung über die Verordnung zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament im Dezember 2022 hat der Rat die Vorschriften im Mai 2023 verabschiedet.

Der Rat hat im Dezember 2024 eine Verschiebung der Anwendung des EU-Rechtsakts gegen Entwaldung um ein Jahr angenommen.

Nachdem Mitgliedstaaten und Interessenträger Bedenken hinsichtlich der Bereitschaft von Unternehmen und Verwaltungen sowie in Bezug auf technische Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Informationssystem geäußert hatten, legte die Europäische Kommission zur Bewältigung der Situation im Oktober 2025 einen Vorschlag für eine gezielte Überarbeitung der Verordnung vor.

Im November 2025 nahm der Rat sein Verhandlungsmandat zu der Überarbeitung an.

Am 4. Dezember 2025 erzielten der Ratsvorsitz und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über die Überarbeitung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR), um die Umsetzung zu vereinfachen und die Anwendung aufzuschieben, damit Wirtschaftsbeteiligte und Behörden mehr Zeit zur Vorbereitung haben.

Am 18. Dezember nahm der Rat die gezielte Überarbeitung förmlich an. Damit werden die Sorgfaltspflichten gestrafft und die Anwendung der Verordnung für alle Marktteilnehmer bis zum 30. Dezember 2026 verschoben. Für Kleinst- und Kleinunternehmen ist eine weitere Verlängerung um sechs Monate vorgesehen.

Mit dieser Überarbeitung wird den Bedenken der Mitgliedstaaten und Interessenträger in Bezug auf den Verwaltungsaufwand und die Einsatzfähigkeit des IT-Systems Rechnung getragen. Gleichzeitig wird das Ziel der EUDR, nämlich die Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung mit in der EU in Verkehr gebrachten Erzeugnissen zu verhindern, in vollem Umfang gewahrt.

EU-Waldstrategie

Im Juli 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission die EU-Waldstrategie für 2030 als einen der Schwerpunkte des europäischen Grünen Deals. Die Strategie soll dazu beitragen, die Nettotreibhausgasemissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken.

Mit der Strategie sollen Größe und Qualität der europäischen Wälder gesteigert und ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Herausforderungen wie dem Klimawandel verbessert werden, wobei zugleich Gemeinschaften unterstützt werden, deren Existenz von der Forstwirtschaft abhängt.

In den Schlussfolgerungen des Rates zur Waldstrategie, die im November 2021 gebilligt wurden, betonten die Ministerinnen und Minister der EU für Landwirtschaft und Fischerei

  • die wesentliche Rolle der Wälder für die menschliche Gesundheit und die Tiergesundheit sowie für die natürliche Umwelt;
  • die Rolle der Wälder beim Übergang zu einer grünen, klimaneutralen und wettbewerbsfähigen kreislauforientierten Bioökonomie;
  • das Erfordernis eines Gleichgewichts zwischen den ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekten einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung.

EU-Biodiversitätsstrategie und Verordnung über die Wiederherstellung der Natur

Die von der Kommission im Mai 2020 vorgelegte und vom Rat im Oktober 2020 gebilligte EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 enthält Maßnahmen, die zur Erhaltung der Wälder und ihrer biologischen Vielfalt beitragen sollen.

Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur, das im Juni 2024 vom Rat angenommen wurde und nun in Kraft ist, zielt darauf ab, die biologische Vielfalt der Wälder zu verbessern.

Vorschriften zur Landnutzung und Forstwirtschaft

Mit dem Paket „Fit für 55“ und der Überarbeitung der EU-Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) hat die EU ein neues CO₂-Entnahme-Ziel für 2030 festgelegt. Damit werden die natürlichen Kohlendioxidsenken der EU vermehrt, zu denen auch Bäume und Pflanzen gehören.

Letzte Überprüfung: 4. Dezember 2025