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Die Umweltministerinnen und -minister der EU sind in Luxemburg zusammengekommen und haben eine allgemeine Ausrichtung zur Richtlinie über Umweltaussagen, zur Bodenüberwachungsrichtlinie und zur überarbeiteten Abfallrahmenrichtlinie festgelegt. Sie haben die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur förmlich angenommen.
Die EU hat eine einzigartige Gelegenheit genutzt, um den Verlust an biologischer Vielfalt umzukehren und dieses rasch schließende Fenster zu öffnen und so eine lebenswerte Zukunft für die kommenden Generationen zu sichern.
Außerdem haben wir uns heute auf drei wichtige EU-Richtlinien für Kreislaufwirtschaft und Bodengesundheit in der EU geeinigt: wir haben unser Engagement für einen grünen Wandel unter Beweis gestellt, indem wir unsere Verbraucherinnen und Verbraucher vor Grünfärberei schützen, Lebensmittel- und Textilabfälle bekämpfen und unsere Böden vor Schädigung schützen.
Die EU kommt mit ihren Umwelt- und Klimazielen und dem Ziel, bis 2050 Klimaneutralität in der EU zu erreichen, stetig voran.
Alain Maron, Minister der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt, zuständig für Klimawandel, Umwelt, Energie und partizipative Demokratie
Verordnung über die Wiederherstellung der Natur
Der Rat hat heute die erste Verordnung - ihrer Art - über die Wiederherstellung der Natur förmlich angenommen. Ziel der Verordnung ist es, Maßnahmen einzuführen, mit denen bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete der EU und bis 2050 alle Ökosysteme, die der Wiederherstellung bedürfen, wiederhergestellt werden.
Darin werden spezifische, rechtsverbindliche Ziele und Verpflichtungen für die Wiederherstellung der Natur in Land-, Meeres-, Süßwasser-, Wald-, landwirtschaftlichen und städtischen Ökosystemen festgelegt. Zu den spezifischen Maßnahmen gehören der Schutz von Bestäubern und Wiesenschmetterlingen, der Schutz städtischer Grünflächen und die Anpflanzung von mindestens drei Milliarden zusätzlichen Bäumen bis 2030 auf EU-Ebene.
Die EU-Umweltministerinnen und -minister erzielten eine allgemeine Ausrichtung zu einem Vorschlag zur Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie, wobei der Schwerpunkt auf dem Textil- und dem Lebensmittelsektor lag. Das übergeordnete Ziel besteht darin, die Umwelt- und Klimaauswirkungen zu verringern, die mit der Erzeugung und Bewirtschaftung von Textil- und Lebensmittelabfällen einhergehen. Sie zielt auch darauf ab, die Kreislaufwirtschaft im Textilsektor zu fördern.
Mit den neuen Vorschriften werden verbindliche und harmonisierte Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilhersteller in allen EU-Mitgliedstaaten eingeführt. In der allgemeinen Ausrichtung werden auch rechtsverbindliche Ziele für die Mitgliedstaaten zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung festgelegt, die bis 2030 erreicht werden sollen: 10 % in den Bereichen Verarbeitung und Herstellung sowie 30 % (pro Kopf) im Einzelhandel, in Gaststätten, Verpflegungsdiensten und privaten Haushalten.
Diese Publikation ist derzeit nur in folgender/folgenden Sprache(n) verfügbar:
Lebensmittelverschwendung: Vermeidung, Wiederverwendung und Recycling (Infografik)
Umweltaussagen
Die Ministerinnen und Minister erzielten eine allgemeine Ausrichtung zur vorgeschlagenen Richtlinie über Umweltaussagen.
Ziel der Richtlinie ist es, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Grünfärberei zu schützen: in ihr werden Mindestanforderungen in der gesamten EU in Bezug auf Begründung, Kommunikation und Überprüfung von ausdrücklichen (schriftlichen oder mündlichen) Umweltaussagen und Umweltzeichensystemen festgelegt.
Ziel ist es, den ökologischen Wandel hin zu einer sauberen Kreislaufwirtschaft in der EU zu beschleunigen und so zum übergeordneten Ziel der Klimaneutralität der EU bis 2050 beizutragen.
Diese Publikation ist derzeit nur in folgender/folgenden Sprache(n) verfügbar:
Die EU-Umweltministerinnen und -minister haben eine allgemeine Ausrichtung zu der Richtlinie über Bodenüberwachung und -resilienz festgelegt. Ziel der Richtlinie ist es, die EU bis 2050 auf einen Weg hin zu gesunden Böden zu bringen.
Um dieses angestrebte Ziel zu erreichen, werden in der heute erreichten allgemeinen Ausrichtung Maßnahmen festgelegt, um die Überwachung der Bodengesundheit verbindlich vorzuschreiben, Leitlinien für eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung festzulegen und Situationen anzugehen, in denen Bodenverunreinigungen unannehmbare Gesundheits- und Umweltrisiken bergen.
Die Ministerinnen und Minister billigten Schlussfolgerungen zur Halbzeitüberprüfung des 8. Umweltaktionsprogramms, mit dem der Weg zu einem grünen, gerechten und inklusiven Übergang für ein nachhaltiges Europa geebnet wird.
In diesen Schlussfolgerungen wird betont, dass die Umsetzung des europäischen Grünen Deals für die Verwirklichung der prioritären Ziele des ökologischen Wandels von entscheidender Bedeutung sein wird. Die Schlussfolgerungen befassen sich unter anderem mit der Klimaresilienz und Risikovorsorge, dem Klimaschutz, dem Schutz der biologischen Vielfalt, dem Null-Schadstoff-Ziel und der Kreislaufwirtschaft.
Die Mitgliedstaaten betonten auch die Notwendigkeit sozialer Akzeptanz und eines gerechten Übergangs. Diese Schlussfolgerungen werden der Kommission als Richtschnur für die Anpassung der Maßnahmen dienen, um die Ziele für 2030 wirksam zu erreichen.
Die EU-Umweltministerinnen und -minister haben auch eine Orientierungsaussprache über die Mitteilung der Kommission über ein Klimaziel der EU für 2040 geführt.
Die Ministerinnen und Minister führten einen Gedankenaustausch über das Klimaziel für 2040 unter Berücksichtigung seines Beitrags zur Wettbewerbsfähigkeit der Union bei gleichzeitiger Gewährleistung eines gerechten Übergangs. Sie äußerten sich auch zum Rahmen für die Zeit nach 2030, einschließlich des Potenzials von Maßnahmen auf der Nachfrageseite und der Kreislaufwirtschaft.
Während des Mittagessens führten die Ministerinnen und Minister einen Gedankenaustausch über die Mitteilung der Kommission über den Umgang mit Klimarisiken.
Die Ministerinnen und Minister erkannten an, dass eine systemische politische Reaktion in allen relevanten Politikbereichen erforderlich ist. Sie äußerten sich zu möglichen neuen Formen der Zusammenarbeit auf verschiedenen Verwaltungsebenen, auch auf EU-Ebene, um Klimarisiken anzugehen. Sie teilten den anderen Ministerinnen und Ministern auch alle Maßnahmen mit, die sie ergriffen haben, um das Klimarisikomanagement in ihre Haushaltsplanung einzubeziehen.
Unter Punkte ohne Aussprache nahm der Rat einen Beschluss an, mit dem die EU das Übereinkommen im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (BBNJ-Übereinkommen), auch bekannt als „Hochsee-Vertrag“, abschließt.
Ziel des Übereinkommens ist der Schutz der Weltmeere und der verantwortungsvolle Umgang mit ihnen im Namen heutiger und künftiger Generationen in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsgewalt. Diese Gebiete machen etwa zwei Drittel der Meeresoberfläche und 95 % seines Volumens aus.
Der belgische Vorsitz unterrichtete die Ministerinnen und Minister über die laufende legislative Arbeit im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Richtlinie über die Verringerung der Verschmutzung durch Mikroplastik, die durch die Freisetzung von Kunststoffgranulat entsteht, und der vorgeschlagenen Richtlinie über Altfahrzeuge.
Der Vorsitz und die Kommission unterrichteten die Ministerinnen und Minister über die Ergebnisse der vierten Tagung des zwischenstaatlichen Verhandlungsausschusses zur Entwicklung eines internationalen rechtsverbindlichen Instruments zur Bekämpfung der Verschmutzung durch Kunststoffe, auch in der Meeresumwelt (INC-4).
Polen, Tschechien und Ungarn haben (in nicht öffentlicher Sitzung) Informationen über die Modalitäten und Bedingungen für die Auktionen 2024 im Rahmen des Innovationsfonds für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs vorgelegt (zweite Serie der H2-Auktionen).
Die ungarische Delegation stellte ihr Umweltprogramm als künftiger Vorsitz des Rates der Europäischen Union vor.
Die Punkte auf der Liste der A-Punkte wurden auch vom Rat ohne Aussprache angenommen.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.