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Armenien

Die Beziehungen der EU zu Armenien beruhen auf dem Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU und Armenien, das seit 2021 in Kraft ist. Die EU ist ein wichtiger Partner für die Reformagenda Armeniens und der größte Geber des Landes.

Östliche Partnerschaft

Die EU arbeitet mit Armenien im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik und ihrer auf die östlichen Nachbarländer ausgerichteten Komponente, der Östlichen Partnerschaft, zusammen.

Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU und Armenien

Die Beziehungen zwischen der EU und Armenien beruhen auf einem Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft (CEPA), das im November 2017 am Rande des fünften Gipfeltreffens der Östlichen Partnerschaft unterzeichnet wurde.

Es trat nach der Ratifizierung durch die Republik Armenien, alle EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament im März 2021 vollständig in Kraft.

Das Abkommen bietet einen Rahmen für die weitere Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Armenien zum Nutzen der armenischen Bürgerinnen und Bürger.

Mit dem Abkommen hat sich Armenien verpflichtet, eine umfassende Reformagenda zu verfolgen, die auf Demokratie, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit beruht. Diese Agenda umfasst insbesondere die Korruptionsbekämpfung, die Reform der Justiz und die Stärkung ihrer Rechenschaftspflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie die Gewährleistung gleicher wirtschaftlicher, beschäftigungsbezogener und sozialer Chancen für alle.

Das Abkommen hat auch eine engere Zusammenarbeit in Bereichen wie Energie, Verkehr, Umwelt und Handel ermöglicht.

Im Dezember 2025 haben die EU und Armenien eine neue Strategische Agenda für die Partnerschaft EU-Armenien angenommen – ein bedeutender Fortschritt für die Vertiefung der politischen, wirtschaftlichen und sektoralen Zusammenarbeit zwischen den beiden Partnern.

Partnerschaftsrat

Der Partnerschaftsrat ist das höchste offizielle Gremium, das mit dem Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU und Armenien eingesetzt wurde. Seine Aufgabe ist die Überwachung der Durchführung des Abkommens.

Die sechste Tagung des Partnerschaftsrates EU-Armenien fand am 2. Dezember 2025 statt. Der Rat hat die Umsetzung des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU und Armenien überprüft und im Rahmen des bilateralen politischen Dialogs Reformen, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte erörtert.

Visadialog

Das Visaerleichterungsabkommen zwischen der EU und Armenien ist im Januar 2014 in Kraft getreten. Mit diesem Abkommen werden die Visumgebühren für armenische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger gesenkt und bestimmte Kategorien von Antragstellerinnen und Antragstellern von den Gebühren befreit.

Im September 2024 leitete die EU einen Dialog mit Armenien über die Visaliberalisierung ein, um das Land bei seinem langfristigen Ziel zu unterstützen, mit der EU eine Regelung für visumfreies Reisen zu vereinbaren.

Gipfeltreffen EU-Armenien

Am 5. Mai 2026 hielten die EU und Armenien ihr erstes Gipfeltreffen ab. Das Gipfeltreffen war eine wichtige Gelegenheit, die bilateralen Beziehungen weiter zu stärken, insbesondere in den Bereichen Konnektivität, Energie, Verkehr und digitale Zusammenarbeit.

Die Führungsspitzen sprachen auch über die aktuellen globalen Herausforderungen, etwa die jüngsten Entwicklungen in der gesamten Region, einschließlich der Ukraine, sowie die Auswirkungen der anhaltenden Krise im Nahen Osten. Zum Abschluss des Gipfeltreffens gaben sie eine gemeinsame Erklärung ab.

Normalisierung der Beziehungen zwischen Armenien und Aserbaidschan

Unterstützung des Friedens

Die EU unterstützt uneingeschränkt die Normalisierung der Beziehungen zwischen Armenien und Aserbaidschan auf der Grundlage der gegenseitigen Anerkennung der Souveränität, der territorialen Unversehrtheit und der Unverletzlichkeit der Grenzen im Einklang mit der Erklärung von Alma-Ata von 1991.

Die EU arbeitet seit Jahren mit beiden Parteien und internationalen Partnern zusammen, um die Voraussetzungen für einen dauerhaften Frieden zu schaffen. Dafür haben sich die jeweiligen Präsidenten des Europäischen Rates persönlich engagiert und die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik und die Sonderbeauftragte der EU für den Südkaukasus und die Krise in Georgien fortwährend Anstrengungen unternommen.

Im August 2025 begrüßte die EU die Paraphierung des Friedensvertrags zwischen Armenien und Aserbaidschan und die Unterzeichnung einer politischen Erklärung. Dieses Abkommen zwischen Armenien und Aserbaidschan stellt einen wichtigen Durchbruch zur Beendigung des jahrzehntelangen Konflikts dar.

Die EU ist bereit, in regionale Konnektivität und eine vollständige Öffnung zu investieren, die in erster Linie den durch vergangene Konflikte gespaltenen Bevölkerungsgruppen zugutekommen und die Region an dauerhaften Frieden, Stabilität und Wohlstand heranführen soll.

Zivile Missionen in Armenien

Die EU hat im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zwei zivile Missionen in Armenien eingerichtet:

  • Zivile Mission in Armenien (EUMA)
  • EU-Partnerschaftsmission in Armenien (EUPM Armenia)

Zivile Mission in Armenien (EUMA)

Der Rat ist am 23. Januar 2023 übereingekommen, die zivile Mission in Armenien (EUMA) einzurichten. Ziel der Mission ist es, zu Folgendem beizutragen:

  • Stabilität in den Grenzgebieten Armeniens und Aserbaidschans
  • Vertrauensbildung vor Ort

Der Einsatz der EUMA erfolgte gemäß dem Beschluss des Rates vom 17. Oktober 2022, ein Team von Überwachungsexperten auf die armenische Seite der internationalen Grenze zu Aserbaidschan zu entsenden, um die Lage in der Region zu beobachten, zu analysieren und darüber Bericht zu erstatten.

Das Mandat der Mission läuft bis Februar 2027.

EU-Partnerschaftsmission in Armenien (EUPM Armenia)

Der Rat ist am 21. April 2026 übereingekommen, die Partnerschaftsmission der EU in Armenien (EUPM Armenia) einzurichten. Mit der Mission, die am 13. Juli 2026 eingeleitet wurde, unterstützt die EU Armenien dabei, hybriden Herausforderungen zu begegnen, etwa in Form von

  • Cyberbedrohungen,
  • Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland (FIMI) oder
  • illegalen Finanzströmen.

Die EUPM Armenia wurde auf Ersuchen der armenischen Regierung eingerichtet und ist Ausdruck der festen Entschlossenheit der EU, die Resilienz und die demokratischen Institutionen des Landes zu unterstützen.

Ihr Mandat beträgt zunächst zwei Jahre.

Finanzielle Unterstützung

Die EU ist der größte Geber Armeniens und hat seit Unabhängigkeit des Landes erhebliche Hilfe geleistet.

Die EU stellt ferner technische und finanzielle Unterstützung bereit, um die wirksame Umsetzung des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU und Armenien zu gewährleisten.

Resilienz- und Wachstumsplan

Im April 2024 kündigte die EU einen Resilienz- und Wachstumsplan für Armenien an, um die neue Partnerschaftsagenda zu stützen. Ziel ist es, die sozioökonomische Reformagenda Armeniens voranzutreiben und die regionale Konnektivität zu fördern.

Der Plan beläuft sich auf 270 Mio. € für den Zeitraum 2024-2027 und soll Investitionen in Konnektivität, Resilienz und Unternehmensentwicklung mobilisieren.

Der Resilienz- und Wachstumsplan wird sich auf folgende Prioritäten konzentrieren:

  • eine widerstandsfähige armenische Gesellschaft
  • Investitionen in Konnektivität und Unternehmen
  • Annäherung Armeniens an Europa

Investitionen

Die EU unterstützt Armenien mit Investitionen, die darauf abzielen, das Leben der armenischen Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern. Über die Investitionen der EU wird z. B. Folgendes finanziert:

  • eine nachhaltige, innovative und wettbewerbsfähige Wirtschaft (d. h. durch direkte Unterstützung für 30 000 KMU)
  • Konnektivität, sozioökonomische Entwicklung und Nord-Süd-Korridor
  • digitaler Wandel, Innovation, Wissenschaft und Technologie
  • Energieeffizienz und umweltfreundliche Busse
  • Resilienz in den südlichen Regionen

Im Rahmen der Strategie „Global Gateway“ werden die EU-Investitionen in Armenien voraussichtlich 2,5 Mrd. € erreichen und so inklusives Wachstum und die Konnektivität fördern.

Reformen und Gesellschaft

Die EU unterstützt die sozioökonomische Entwicklung und Reformen in Armenien über das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit.

Die EU unterstützt mit ihren Mitteln Reformen im Bereich der demokratischen Governance in Armenien, die Rechtsstaatlichkeit sowie die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Sie unterstützt Reformen im Justizbereich, fördert die Unabhängigkeit der Justiz und trägt zur Verbesserung der Infrastruktur bei.

Die EU unterstützt zivilgesellschaftliche Initiativen, die Reformen im Bereich Korruptionsbekämpfung fördern und als Kontrollinstanzen für die armenische Regierung fungieren.

Die EU finanziert zudem einen besseren Energieaustausch und ‑transit zwischen Armenien und Georgien, u. a. durch die Anbindung Armeniens an das Stromnetz der EU.

Handel

Im Jahr 2024 war die EU der viertgrößte Handelspartner Armeniens mit einem Anteil von 7,5 % am Gesamthandel mit Waren, 4,7 % an den Ausfuhren und 9,7 % an den Einfuhren des Landes.

Armenien exportiert vor allem Industrie- und Bergbauerzeugnisse in die EU.

Die EU stellt armenischen Unternehmen im Rahmen der Initiative EU4Business Finanzmittel, Schulungsmaßnahmen und Ausfuhrunterstützung für neue Märkte bereit. Seit 2009 wurden mehr als 473 Mio. € für Unternehmen zur Verfügung gestellt, 25 000 Unternehmen unterstützt und 900 neue Arbeitsplätze geschaffen.

Humanitäre Hilfe

Infolge der Militäroperation Aserbaidschans im September 2023 in Bergkarabach sind mehr als 121 000 Karabach-Armenier nach Armenien geflohen.

Der Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan hat zu einer Vertreibungskrise in der Region geführt; Tausende Menschen benötigen grundlegende Unterstützung wie Unterkunft, Ernährungshilfe und Zugang zur Gesundheitsversorgung.

Die EU leistet weiterhin humanitäre Hilfe für die aus Bergkarabach vertriebenen Menschen. Seit 2020 hat die Europäische Union 40,4 Mio. € an humanitärer Hilfe bereitgestellt, um den Betroffenen Soforthilfe zu leisten.

Die humanitäre Hilfe der EU umfasst Nahrungsmittel, Hygiene- und Haushaltsartikel, Mehrzweck-Bargeldhilfe, Unterkünfte, Bildung in Notsituationen, medizinische und psychosoziale Unterstützung sowie medizinische Ausrüstung.

Mit den humanitären Hilfsmaßnahmen der EU wird die Hilfe für den raschen Wiederaufbau unterstützt, um den von Konflikten betroffenen Menschen durch Bereitstellung von Berufsbildungsmaßnahmen beim Neubeginn unter die Arme zu greifen. Zudem wird dadurch das überlastete nationale Sozialsystem bei der Deckung der Grundbedürfnisse der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen unterstützt.

Die humanitäre Hilfe der EU wird im Einklang mit den humanitären Grundsätzen der Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit geleistet.

Unterstützung für die armenischen Streitkräfte

Zwischen 2024 und 2026 hat die EU im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität 30 Mio. € zur Unterstützung der armenischen Streitkräfte bereitgestellt.

Mit dieser Unterstützungsmaßnahme sollen die logistischen Kapazitäten der armenischen Streitkräfte verbessert werden; außerdem soll damit zu einem besseren Schutz der Zivilbevölkerung in Krisen und Notsituationen beigetragen werden.

Ferner dient sie der Stärkung der Widerstandsfähigkeit Armeniens und der Beschleunigung der Interoperabilität der armenischen Streitkräfte im Falle einer möglichen künftigen Beteiligung des Landes an internationalen – darunter EU-geführten – militärischen Missionen und Operationen.

Siehe auch

Östliche Partnerschaft

Östliche Partnerschaft

Aserbaidschan

Aserbaidschan

Georgien

Georgien

Letzte Überprüfung: 13. Juli 2026